Freitag, 5. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Uber in Österreich: Jetzt muss das OLG entscheiden

von Nicola Urban
2. August 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0

Wir kontrollieren mit Test­anrufen, ob sich die Firmen ans Uber-Verbot aus der einstweiligen Verfügung halten.“ Foto: Taxi Times

Werbung
 

Das wollen die Uber-Partner nicht auf sich sitzen lassen. Nach dem gefällten Urteil des Handelsgerichts geht’s jetzt in die nächste Instanz.

Wir kontrollieren mit Test­anrufen, ob sich die Firmen ans Uber-Verbot aus der einstweiligen Verfügung halten.“
Foto: Taxi Times

Der Rechtsstreit Taxi versus Uber geht, einem Bericht von „Österreich.at“ zu Folge, in die nächste Runde. Uber fechtet die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts an, laut der zwei Wiener Mietwagenfirmen keine Aufträge von Uber mehr annehmen dürfen, weil diese laut Verfügung gegen das Gesetz verstoßen.

Diese einstweilige Verfügung war ein erster juristischer Erfolg für die Wiener Taxibranche (Taxi Times berichtet in seiner aktuellen DACH-Ausgabe) und ein Rückschlag für Uber. Wenig überraschend wird der US-Vermittler dagegen alle Rechtsmittel ausschöpfen. Deshalb hat eines der beklagten Unternehmen jetzt Berufung beim Oberlandes­gericht eingelegt.

Dieter Heine, Anwalt der Wiener Taxizentrale 40100, hatte im Erstverfahren folgendermaßen argumentiert: „Da die Bestellungen direkt auf den Smartphones der Fahrer eingehen und die Fahrer nach Auftragsbeendigung nicht zur Betriebsstätte zurückkehren, wird die Rückkehrpflicht des §36 Absatz3 der Wiener Taxi-und Mietwagen Landesbetriebsordnung verletzt.“

Durch den Erlass der einstweiligen Verfügung kann es einem der beiden betroffenen  Unternehmen, das eine Uber-Fahrt annimmt, 1.000 bis 5.000 Euro pro Verstoß kosten. Heine fordert eine strikte Einhaltung des Urteils: „Wir kontrollieren mit Test­anrufen, ob sich die Firmen ans Uber-Verbot aus der einstweiligen Verfügung halten.“

Der nun gegen die Verfügende klagende Mietwagenbetrieb gibt laut „Österreich.at“ hingegen an, dass man keine Aufträge im Auto annehmen würde. Alle Aufträge gingen – wie es das Gesetz vorschreibt – zunächst über die Betriebsstätte der Uber-Partnerfirmen.

Das Urteil des OLG wird im Herbst erwartet, bis dahin müssen sich die Mietwagenbetriebe an die einstweilige Verfügung halten. nu

Foto: Taxi Times

 

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

 

 

Tags: GerichtTaxiUber
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

Ähnliche Artikel

Münchner Taxifahrer formuliert Brandbrief
Mindestbeförderungsentgelt

Münchner Taxifahrer formuliert Brandbrief

5. Dezember 2025
KV-Verhandlungen: Beifall für den Erfolg in Thüringen
Krankenfahrten

KV-Verhandlungen: Beifall für den Erfolg in Thüringen

1. Dezember 2025

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Münchner Taxifahrer formuliert Brandbrief

Werbung
 
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.