Das wollen die Uber-Partner nicht auf sich sitzen lassen. Nach dem gefällten Urteil des Handelsgerichts geht’s jetzt in die nächste Instanz.
Der Rechtsstreit Taxi versus Uber geht, einem Bericht von „Österreich.at“ zu Folge, in die nächste Runde. Uber fechtet die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts an, laut der zwei Wiener Mietwagenfirmen keine Aufträge von Uber mehr annehmen dürfen, weil diese laut Verfügung gegen das Gesetz verstoßen.
Diese einstweilige Verfügung war ein erster juristischer Erfolg für die Wiener Taxibranche (Taxi Times berichtet in seiner aktuellen DACH-Ausgabe) und ein Rückschlag für Uber. Wenig überraschend wird der US-Vermittler dagegen alle Rechtsmittel ausschöpfen. Deshalb hat eines der beklagten Unternehmen jetzt Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.
Dieter Heine, Anwalt der Wiener Taxizentrale 40100, hatte im Erstverfahren folgendermaßen argumentiert: „Da die Bestellungen direkt auf den Smartphones der Fahrer eingehen und die Fahrer nach Auftragsbeendigung nicht zur Betriebsstätte zurückkehren, wird die Rückkehrpflicht des §36 Absatz3 der Wiener Taxi-und Mietwagen Landesbetriebsordnung verletzt.“
Durch den Erlass der einstweiligen Verfügung kann es einem der beiden betroffenen Unternehmen, das eine Uber-Fahrt annimmt, 1.000 bis 5.000 Euro pro Verstoß kosten. Heine fordert eine strikte Einhaltung des Urteils: „Wir kontrollieren mit Testanrufen, ob sich die Firmen ans Uber-Verbot aus der einstweiligen Verfügung halten.“
Der nun gegen die Verfügende klagende Mietwagenbetrieb gibt laut „Österreich.at“ hingegen an, dass man keine Aufträge im Auto annehmen würde. Alle Aufträge gingen – wie es das Gesetz vorschreibt – zunächst über die Betriebsstätte der Uber-Partnerfirmen.
Das Urteil des OLG wird im Herbst erwartet, bis dahin müssen sich die Mietwagenbetriebe an die einstweilige Verfügung halten. nu
Foto: Taxi Times
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