Mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung wollte Uber und Postmates die Durchsetzung des kalifornischen Gesetzentwurfs 5 (Assembly Bill 5, AB5) blockieren. Die zuständige US-Bezirksrichterin Dolly Gee lehnte den Antrag ab.
Mit dem Gesetz, das bereits am 1.1.2020 in Kalifornien in Kraft getreten ist, wird versucht, selbständige Unternehmer in bestimmten Branchen als Mitarbeiter zu klassifizieren. Ziel ist es, die Ausbeutung der kalifornischen Arbeiter zu beenden und für sie unter anderem bessere Löhne zu erzielen. Beispielsweise soll AB5 speziell Uber-Fahrer als Mitarbeiter und nicht mehr als selbständige Unternehmer klassifizieren.
Gee lehnte den von Uber und Postmates gestellten Antrag ab, da der kalifornische Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Gesetzes Ridehailing-Unternehmen wie Uber und Lyft gezielt ins Visier genommen hatte. Die von Uber und Postmates vorgelegten Beweise für ‘irreparablen Schäden’ stellten deshalb kein Argument für eine einstweilige Verfügung dar.
“Die Kläger haben keine ernsthaften Fragen in der Sache gestellt – der entscheidende Faktor für die Entscheidung, ob eine einstweilige Verfügung erlassen werden soll -, […], spricht das öffentliche Interesse dafür dem Staat zu erlauben, diese Gesetzgebung durchzusetzen.” schrieb Richterin Gee.
Vertreter des kalifornischen Generalstaatsanwalts Xavier Becerra, dessen Büro das Gesetz in der Klage verteidigt, sagten in einer per E-Mail versendeten Erklärung: „Wir sind mit der Entscheidung zufrieden. Unser Büro hat und wird weiterhin Gesetze verteidigen, die den Schutz der Arbeitnehmer und die Gewährleistung fairer Arbeits- und Geschäftspraktiken gewährleisten sollen.“
Die weltweit aktive Anwaltskanzlei Gibson, Dunn & Crutcher, die auch über ein Büro in Frankfurt und München verfügt, vertrat Uber und Postmates in dem Fall. Vom Kläger Postmates wird Gee’s Entscheidung als „Verfahrensentscheidung“ beschrieben, die „eine Enttäuschung für die On-Demand-Mitarbeiter darstellt“. In der Erklärung heißt es auch, die Entscheidung könne beim US-Berufungsgericht angefochten werden.
„Wie Kraftfahrer, freiberufliche Journalisten und unzählige andere Berufe bezeugen, unterbietet AB5 die Arbeitnehmer in der gesamten Wirtschaft“, heißt es in einer Erklärung. „Postmates setzt sich weiterhin für die Modernisierung der Arbeitnehmerklassifizierung und des Arbeitnehmerschutzes ein.“
Die Anhörung zog viele Zuschauer der Mobile Workers Alliance und von Rideshare Drivers United an, die beide AB5 unterstützen. Die US-Handelskammer und mehrere andere Parteien hatten dagegen sogenannte Amicus-Briefe eingereicht, um die Klage zu unterstützen. Die Amicus-Briefe erlauben es unbeteiligten Person oder Personengruppen zu wichtigen Fragen eines Rechtsstreits Stellung zu nehmen. Letztlich hatte die Richterin Dolly Gee dem Antrag einer einstweiligen Verfügung nicht stattgegeben.
„Die Kläger weisen jedoch zu Recht darauf hin, dass die Aufzeichnungen einige Beweise dafür enthalten, dass AB5 auf die klagenden Unternehmen und andere Gig-Economy-Firmen abzielte, und dass sich einige Abgeordnete in ihren Erklärungen speziell über Uber beschwerten“, schrieb sie. „Aber eine solche Ausrichtung, selbst wenn sie zu einer feindseligen Haltung gegenüber Unternehmen der Gig-Wirtschaft führt, stellt keine Verletzung des gleichen Schutzes dar, wenn das Gesetz auf die berechtigten Bedenken einer schädlichen Fehlklassifizierung von Arbeitnehmern in vielen Branchen, nicht nur in der Gig-Wirtschaft, eingeht.
Ob die Kläger weitere Rechtsmittel ausschöpfen werden ist noch unklar. Derzeit laufen noch zwei zusätzliche Verfahren, die AB5 direkt ins Visier nehmen. wf
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