Freitag, 5. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Arbeitsrecht

Uber und Lyft zahlen 328 Millionen US-Dollar wegen „Lohndiebstahls“

von Wim Faber
6. November 2023
Lesedauer ca. 4 Minuten.
2
Uber und Lyft zahlen 328 Millionen US-Dollar wegen „Lohndiebstahls“
Werbung
 

Historischer Sieg für Gewerkschaft in New York City: Generalstaatsanwaltschaft erkennt auf Vergleich zugunsten von 100.000 Taxi- und Mietwagenfahrern. Uber-Manager ist Schwager der US-Vizepräsidentin.

„328 Millionen Dollar!”, schrien die Fahrer der New York Taxi Workers Alliance (NYTWA), der Gewerkschaft für Taxi- und Mietwagenfahrer in New York City, am Donnerstag. Nachdem die Gewerkschaft Anfang dieses Jahres eine beachtliche Schuldensanierung für Taxifahrer errungen hatte, verbuchten NYTWA-Mitglieder am Donnerstag einen historischen Sieg wegen „Lohndiebstahls“: Fahrer hatten die Steuern und Gebühren gezahlt, die die Fahrgäste hätten zahlen müssen.

Letitia James, Generalstaatsanwältin des Bundesstaats New York, kündigte auf Grundlage der von NYTWA eingereichten Klage von zwei Fahrern wegen Lohndiebstahls („wage theft“) einen Vergleich mit den Fahrdienstanbietern Uber und Lyft an: „Das sind 328 Millionen US-Dollar zurück in die Taschen der Fahrer!” Diese Einigung könnte sich auf etwa 100.000 Fahrer auswirken. Die Gig-Unternehmen gewähren Gig-Arbeitern außerdem ein Minimum an Krankheitsurlaub und Mindestlohn. Fahrer in den Städten New York City und Seattle sowie im Bundesstaat Kalifornien haben alle bereits ähnliche Mindestlohngarantien. Uber und Lyft haben in Minnesota erfolgreich Mindestlohngesetze für Gig-Arbeiter blockiert. In Chicago drängen Fahrer ebenfalls auf Reformen.

Uber und Lyft haben sich in New York darauf geeinigt, New Yorker Fahrern eine Abfindung in Höhe von 328 Millionen Dollar (305,3 Millionen Euro) zu zahlen, nachdem der Generalstaatsanwalt eine Klage wegen Lohndiebstahls untersucht hatte, in der behauptet wurde, dass die Unternehmen bestimmte Steuern und Gebühren von Fahrern und nicht von Fahrgästen – die diese eigentlich zahlen müssten – erhoben hätten.

Uber zahlt 290 Millionen Dollar (269,9 Millionen Euro), und das viel kleinere Lyft 38 Millionen Dollar (35,3 Millionen Euro) in zwei Fonds, die Ansprüche auszahlen, die etwa 100.000 aktuelle und ehemalige Fahrer im Bundesstaat New York einreichen können. Interessant: die Gig-Unternehmen gaben bei der Einigung keine Fehler und kein Verschulden zu. Die Studie der Generalstaatsanwältin Letitia James untersuchte auch, ob die Unternehmen es versäumten, den Fahrern bezahlten Krankenurlaub zu gewähren, der den Mitarbeitern im Bundesstaat New York zusteht.

Letitia James, Generalstaatsanwältin des US-Bundesstaats New York; Foto: NYTWA

„Gig-Fahrer sind rund um die Uhr im Einsatz, um die Menschen dorthin zu bringen, wo sie hin müssen“, sagte James in einer Erklärung. „Über Jahre hinweg haben Uber und Lyft ihre Fahrer systematisch um hunderte Millionen Dollar an Löhnen und Zusatzleistungen betrogen, während sie lange Stunden unter schwierigen Bedingungen gearbeitet haben.“

Die Untersuchung begann im Jahr 2020, nachdem die Gewerkschaft NYTWA eine Beschwerde eingereicht hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft konzentrierte sich auf einen Zeitraum von 2014 bis 2017, in dem Uber vorgeworfen wurde, Umsatzsteuern und Gebühren von den Zahlungen der Fahrer abgezogen zu haben, obwohl diese von den Fahrgästen hätten gezahlt werden müssen.

Von 2015 bis 2017 zog Lyft in ähnlicher Weise eine „Verwaltungsgebühr“ in Höhe von 11,4 Prozent von den Zahlungen der Fahrer in New York ab, die dem Betrag an Umsatzsteuer und Gebühren entsprach, die von den Fahrern hätten gezahlt werden müssen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Demnach haben Uber und Lyft den Fahrern auch keinen bezahlten Krankenurlaub gewährt, der den Mitarbeitern nach den Gesetzen von New York City und des Bundesstaats New York zusteht.

Die Unternehmen antworteten beide auf eine ziemlich scheinheilige Art, indem sie Letitia James für ihre Arbeit zur Verbesserung der Fahrerrechte würdigten: „Wir danken Generalstaatsanwältin James und ihrem Team für ihre harte Arbeit bei der Ausarbeitung einer Lösung, die Verantwortung und Innovation in Einklang bringt und gleichzeitig auf die wahren Bedürfnisse dieser hart arbeitenden Fahrer in New York eingeht“, sagte Tony West, Chief Legal Officer von Uber, in einer Erklärung. West ist übrigens der Schwager von Amerikas Vize-Präsidentin Kamala Harris.

Jeremy Bird, Chief Policy Officer von Lyft, sagte in einer noch merkwürdiger anmutenden Erklärung: „Dies ist ein Sieg für die Fahrer, und wir sind stolz darauf, dass wir ihn gemeinsam mit der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft erreicht haben.“ Eine überraschende Erklärung, da es sich hier um einen langjährigen Fall von Lohn- und Steuerdiebstahl handelt – kurzgesagt: Betrug. Weil es hier um eine Vereinbarung ging, bekannte keines der beiden Gig-Unternehmen sich schuldig.

Im Rahmen der Vereinbarung erhalten Fahrer eine Stunde Krankengeld pro 30 Arbeitsstunden, bis zu 56 Stunden pro Jahr. Uber und Lyft werden außerdem ihre Apps aktualisieren, um es Fahrern zu ermöglichen, über die Apps Krankmeldungen abzugeben.

Fahrer außerhalb der Stadt haben außerdem Anspruch auf einen garantierten Mindestlohn von 26 Dollar (24 Euro) pro Stunde, wobei dieser Betrag nur die Zeit zwischen der Bereitstellung und dem Abschluss einer Fahrt berücksichtigt – also ohne Zeit für die Anfahrt zum Kunden. Fahrer innerhalb der Stadt erhalten gemäß den von der Taxi- und Limousinenkommission (TLC) im Jahr 2019 festgelegten Vorschriften bereits einen Mindestlohn. Ein Vertreter von Uber sagte, dass alle zusätzlichen Kosten an die Fahrgäste weitergegeben würden. Das Unternehmen gab jedoch nicht sofort an, in welcher Höhe. Ein Vertreter von Lyft antwortete bisher nichtt auf die Frage, welche Auswirkungen die Änderungen auf die Tarife haben würden.

Fahrer für Gig-Unternehmen wie Uber und Lyft werden nach den Gesetzen der meisten Bundesstaaten als unabhängige Auftragnehmer („Scheinselbständige“) und nicht als Angestellte behandelt, was bedeutet, dass sie für ihre eigenen sozialen Ausgaben verantwortlich sind und keine Leistungen wie Gesundheitsfürsorge oder einen Mindestlohn erhalten. Das erspart den Unternehmen Geld, und Uber und Lyft behaupten, dass Fahrer dieses System auch bevorzugen, weil es ihnen die Flexibilität gibt, zu arbeiten, wann immer sie wollen, anstatt feste Arbeitszeiten zu haben. Dass auch Arbeitnehmer flexible Arbeitszeiten haben können, wird von beiden Unternehmen verschwiegen.

In den letzten Jahren haben Arbeitnehmervertreter und einige Fahrer dieses Modell zunehmend kritisiert und argumentiert, dass Uber und andere Unternehmen die Fahrer ausbeuten, indem sie die Kontrolle über ihre Arbeitsweise ausüben und ihnen gleichzeitig die Sozialleistungen vorenthalten, die mit dieser Aufsicht einhergehen sollten. Sie haben für mehr Schutz gekämpft und Uber dazu veranlasst, in einigen Städten und Bundesstaaten Vereinbarungen zu treffen, um den Fahrern begrenzte Vorteile zu gewähren und sie gleichzeitig von der Einstufung als Angestellte auszuschließen.

Fahrer im Bundesstaat New York und in New York City gelten als unabhängige Auftragnehmer. Die Vergleichsvereinbarung zwischen dem Staat und den Mitfahrunternehmen vom Donnerstag hat jedoch keine Änderungen an der Einstufung der Fahrer als Arbeitnehmer nach Landesrecht vorgenommen, die für die Debatte über die Behandlung von Gig-Arbeitern von zentraler Bedeutung ist. wf

Beitragsbild: „Uber schuldet mir 22.000 Dollar gestohlenen Lohn!“ – eine Gruppe von etwa 100.000 Fahrern erwartet ein schönes Weihnachtsgeld in unterschiedlicher Höhe. Foto: NYTWA

Tags: LyftNYTWAUberVergleich
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

Ähnliche Artikel

KV-Verhandlungen: Beifall für den Erfolg in Thüringen
Krankenfahrten

KV-Verhandlungen: Beifall für den Erfolg in Thüringen

1. Dezember 2025
Beitragsfoto: Uber-Fahrer in Antwerpen. Foto: Wim Faber
Arbeitsrecht

Europaweite Sammelklage gegen Uber

26. November 2025

Kommentare 2

  1. Hans Schönfelder says:
    2 Jahren her

    Nach allem was ich gelesen habe, über die letzten Jahre, wollen die doch gar nicht angestellt sein. So erzählt uber das doch immer. Kann es sein das wenn die ihre Fahrer fragen, die eventuell Angst haben keine Aufträge mehr zu bekommen?

    Antworten
  2. taxiguru says:
    2 Jahren her

    „Kampf gegen die Uber-Walze:
    Wegen „Lohndiebstahls“ müssen Uber und Lyft insgesamt 328 Millionen an New Yorker Arbeitnehmer zahlen. Schuldbewusstsein? Einsicht? Fehlanzeige.“ (https://archive.newsletter2go.com/?n2g=3pb6lks7-cc4eoy5i-sig) – 6,50 pro stunde verdient ein berliner taxi-Fahrer zz real pro stunde netto… gibt es im „taxigewerbe“ einsicht und Schuldbewusstsein?? nein. nur Ablenkung & Vertuschung…

    „zz“ – man muss es deutlich sagen: während der Weihnachtsfeiertage, die einstens ‚goldenene‘ tage waren, an denen ein taxi kaum zum stillstand kam. jetzt muss der beruf des taxifahrers umbenannt werden in „taxisteher“…

    fiskal-taxameter-daten:
    Berlin
    Datum € / Std € / Km Touren ø Umsatz/Tour ø Km/h ø €/Std 00-06 Uhr ø €/Std 06-12 Uhr ø €/Std 12-18 Uhr ø €/Std 18-00 Uhr
    22.12.2023 17,15 € 1,37 € 6,22 22,36 € 26,2 14,94 € 19,33 € 15,62 € 15,71 €
    21.12.2023 17,41 € 1,40 € 6,55 21,68 € 24,85 13,20 € 19,29 € 17,20 € 15,54 €
    20.12.2023 16,98 € 1,40 € 6,29 22,02 € 25,31 12,16 € 19,02 € 15,99 € 16,05 €

    16,17 € i.m./h
    davon 40% 6,47 €
    netto-verdienst eines taxifahrers
    nix „mindestlohn“…

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Taxizentrale ändert Vermittlung der Bahntaxi-Fahrten

Werbung
 
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.