Seit heute weiß ganz Deutschland, dass der US-Vermittler Uber keine Fahrten mehr ohne Genehmigung und mit der aktuellen Technik vermitteln darf. Ob Uber damit wirklich dauerhaft in die Schranken gewiesen werden kann, hängt auch an den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat heute ein Unterlassungsurteil gefällt und Uber in drei Punkten in die Schranken verwiesen. Erstens darf das Unternehmen künftig nur dann Fahrten vermitteln, wenn es über eine entsprechende Genehmigung verfügt. Zweitens müssen sie technisch nachjustieren, so dass es künftig nicht mehr möglich sein darf, einen Auftrag direkt in das Fahrzeug eines Mietwagenpartners zu vermitteln. Der Auftrag muss vorher am Betriebssitz des Mietwagenpartners eigegangen sein und die Vermittlung dort genehmigt sein. Drittens muss Uber gewährleisten, dass man nur an diejenigen Fahrzeuge Aufträge vermittelt, die nachweislich – sofern es sich nicht um einen unmittelbaren Folgeauftrag handelt – zu ihrem Betriebssitz zurückgekehrt sind oder sich auf dem Weg zurück befinden.
Konkret bedeutet das folgendes: Uber muss eine Software entwickeln, die eine solche Überwachung ermöglicht und eine Auftragsvergabe an diejenigen Fahrzeuge ausschließt, die sich unerlaubt an den Hotspots bereitstellen – wie beispielsweise einem Flughafen oder Bahnhof.
Uber hat ein solches Tool offenbar bereits entwickelt: In Berlin wird seit dem 10. Dezember jeder Partner nach Fahrtende aufgefordert, nun unmittelbar zum Betriebssitz zurückzukehren. Damit der Fahrer, der ja aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2016 keine Ortskundeprüfung mehr ablegen muss, auch garantiert den Weg zurück findet, wird ihm der Rückweg sogar auf dem Navigationstool der Uber-App angezeigt.
Hinsichtlich der Technik, keine Aufträge mehr parallel oder gar zuerst ins Fahrzeug des Partners zu spielen, wird Uber sicherlich auch bald eine Lösung präsentieren. So etwas zu programmieren, dürfte kein Problem sein. Findige Mietwagenpartner dürften ebenso schnell eine entsprechende „Gegensoftware“ aus der Schublade holen, die eine Auftragsannahme am Betriebssitz dann nur vorgaukelt. Vielleicht wird Uber auch das „Berliner Modell“ ausbauen und in jeder Stadt „offiziell“ mit einem Partner arbeiten, bei dem zunächst alle Anfragen eingehen und von wo aus sie dann weiterdisponiert werden.
Die Auflage, eine eigene Genehmigung zu haben, dürfte für Uber um einiges schwieriger zu erfüllen sein. Als Uber B.V. wird man solche Genehmigungen nicht beantragen können, ein Betriebssitz in Deutschland wird unumgänglich sein. Hier werden neue Rechtsfragen auftauchen, die vielleicht erst wieder gerichtlich geklärt werden müssen. Zum Beispiel, ob ein Betriebssitz ausreicht. Oder auch die Frage, ob die Genehmigung konsequenterweise in der Stadt gestellt werden muss, in der man seinen Tätigkeitsschwerpunkt hat, oder ob eine Genehmigung einer kleinen Landgemeinde ausreicht. Uber wird auch hier sicherlich wieder alle Gesetzeslücken nutzen. Rechtsanwalt Herwig Kollar von Taxi Deutschland meinte vor den Türen des Frankfurter Landgerichts dazu heute süffisant, man werde sich wohl in einem Jahr wieder an diesem Ort treffen.
Deshalb liegt der Ball jetzt ganz klar bei den Aufsichtsbehörden, bei denen Uber eine Genehmigung beantragt. Dort muss entschieden werden, ob man einem Unternehmen, das bisher nachweislich illegal agiert hat, die nötige persönliche Zuverlässigkeit zuspricht. Gewissenhaft agierende Genehmigungsbehörden müssten diese Frage eigentlich mit einem klaren Nein beantworten. jh
Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.
Diese Parasiten wollen ja überhaupt nicht aufhören.Die heutige Entscheidung geht denen am a vorbei! Liest mal die Mail von denen.UberUber ist für dich daHallo wir sind für Dich da und vermitteln Dir weiterhin Fahrten, um sicher durch die Stadt zu kommen.Möglicherweise hast Du vom aktuellen Taxi-Rechtsstreit in Frankfurt am Main gehört. Das Landgericht dort hat in erster Instanz einige Aspekte unseres Vermittlungsprozesses beanstandet. Es ist für uns selbstverständlich, die Gesetze einzuhalten.Das aktuelle Urteil werden wir genauestens prüfen und alle nötigen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass sich für Dich nichts ändert und Du weiterhin versicherte Fahrten mit unseren lizenzierten Partnerunternehmen und deren professionellen Fahrern buchen kannst.Mit besten Grüßen
Federhandschuh hinwerfen
Wenn möglich, sollte das Gewerbe verantwortliche aus Verwaltung und Politik medienwirksam zu einem Streitgespräch in einem öffenlichen Forumstalk, wie zwölfzweiundzwanzig vom InfoRadio oder radioeins- und Freitag-Salon mit Jakob Augstein, einladen und dazu, die der Plagen U. & F.N, herausfordern.
Ein Duell.
Fakten gegen Lügenpitch. Gutbewertes und verantwortungsbewustes gegen nimmersatte Gier und Sklavenhalter.
Es gibt vieles was für uns spricht. Gerichtsurteile aus der ganzen Welt können nicht lügen.
Dabei könnte man auch den BitKom Kopf entlarfen und entlausen.
David gegen die Reinkarnation aus Goliath und Hydra
Es wurde viel erreicht. Vielen Dank. Der Ball liegt jetzt bei den Behörden. Dieser sollte denen aber sofort wieder abgenommen werden, um ein weiteres Tor zu schiessen, damit sie endlich trotz Unterzahl aus der Umkleide kommen.
Wir konzentrieren uns die ganz Zeit nur gegen Uber. DENN wir vergessen Das FrerNow ist mehr schlimme Als Uber.. Weil FREE Now vermittelt Aufträge An Uber Fahrer. DAS Heißt jede Uber Fahrer hat zwei App ein Uber App und Free Now App
Ich denke es sind nur rund 30 Prozent der uber Fahrer.
Uber hat ein System wonach man ab der 51. Fahrt pro Woche nur noch 10 Prozent Provision statt 30 Prozent abgedrückt. Wenn ein Partner vertraglich garantiert das man nicht mir freenow zusammenarbeitet gilt dieser Bonus ab der 31. Fahrt schon. + freenow arbeitet z.b. in Berlin nur mit Firmen die Berliner Kennzeichen haben. Also die ganzen Hvl und sonst was dürfen nicht für freenow arbeiten.
Aber freenow wird schwerer zu besiegen sein als uber, falls das irgendwann überhaupt endgültig klappt, da sie mehr ansehen unter den Politikern genießen und sich mit jenen gut verstehen. Z.b. Daimler und der Verkehrsminister.
Taxi Times-Leser Gunter Bauer bat die Redaktion, für ihn nachfolgenden Kommentar zu veröffentlichen. das machen wir doch gerne, empfehlen Herrn bauer aber dringend die Lektüre unserer diversen Printausgaben der Taxi Times Berlin. . Dort finden sich zahlreiche Berichte, was die berliner verbände (vor allem die „Innung“ unternommen haben, um bei den behörden endloich mehr Kontrollen durchzusetzen. Allein, sie wurden nicht gehört…,
Hier nun also der Leserkommentar von Herrn Bauer:
„Der Ball liegt bei den Behörden, ganz richtig – nur die Einsicht, das mit diesen vielleicht nicht alles in Ordnung ist, kommt dem Taxi Gewerbe leider gar nicht oder erst zu spät. Warum hat es überhaupt erst eine Sondererlaubnis für ad-hoc-Mietwagenverkehre a la Uber gegeben, und dies unter einem rot-rot-grünen Senat in Berlin, der sich die Verkehrswende auf die Fahnen geschrieben hat? Und warum cruisen nun alleine 3000 Uber Fahrzeuge in Berlin herum und verstopfen die Straßen und nehmen uns die Kunden weg? All das hat die entsprechende Behörde in Berlin, das LaBO erlaubt, obwohl die Taxi Verbände angehört werden mussten und bestimmt nicht einverstanden waren.
Von den von den Jungs und Mädels aus der Berliner Mytayi Zentrale – ehe sie nun als Freenow gescholten wurden – weiß ich Folgendes: Wenn einer mal Zeit hatte, von ihren paar Mitarbeitern, mit einem Behördenvertreter (egal auf welcher Ebene) zu sprechen in puncto Verkehr, dass das Gegenüber immer schon von Uber gebrieft war. Und eins zu eins das Uber Story Telling – Teil der Verkehrswende blablabla, Jugendliche lassen Zweitwagen der Eltern stehen (und das in Berlin!), niederschwelliges Angebot – wiedergibt.
Da hat ein Milliarden Konzern 1a Lobbyarbeit geleistet, nicht nur bei Verkehrsminister Scheuer (der laut Bekunden von Bild & Co Best Buddy vom deutschen Uberchef ist), sondern auch auf allen Landes- und Bezirks Ebenen, bis hinein zu den entscheidenden Weichenstellern. (Warum wollte wohl Verkehrsminister Scheuer ist den einzelnen Städten überlassen, ob sie Mietwagenverkehre ohne Rückkehrpflicht zulassen oder nicht? Weil er genau wusste, dass diese von Uber alle infiltriert sind. So gehört auf der Demo vor seinem Ministerium Februar 2019.)
Solange niemand hier staatsanwaltlich interessiert ist, das zu untersuchen, werden die Rechtsverstöße niemals geahndet werden, selbst wenn sie rechtskräftig sind. Man muss da nicht einer großen Verschwörungstheorie anheimgefallen sein, um zu sehen, dass Uber Mittel und Wege hat, die einzelne Behördenleiter sehr wohl zu beeinflussen. Gerade in Berlin sind ja schon Leaks aus der Behörde an Uber bekannt geworden (Warnung vor spezifischen Kontrollen). Diese wurde wurden auch entsprechend angezeigt, ohne jedwede staatsanwaltliche Reaktion.
Ich selbst bin auch von unseren Verbänden mehr als enttäuscht; ich habe in dieser Hinsicht alle von der Berliner Innung bis zur Taxivereinigung angeschrieben, ohne je eine Antwort zu erhalten. Auch nicht von Hermann Waldner, der ja auch die Taxi Deutschland Klage der Zentralen persönlich begleitet und vorantreibt. Auch nicht vom Dachverband Taxi, mit dessen neuen Geschäftsführer (Thomas Oppermann) ich persönlich in Kontakt stand.
Sind denn alle unsere Verbände derart mit den Behörden verflochten, dass sie sich eine solch unglaubliches Fehlverhalten der Behörden(leiter) nicht vorstellen können? oder frisst man nicht gerne die Hand, die einen füttert? Dies gilt natürlich insbesondere für mich als Konzessionsnehmer, sollte aber doch nicht für einen Verband gelten, der auf Augenhöhe mit den Behörden kooperieren und diese notfalls auch mit Fehlverhalten z. B. Per Unterlasdungsklage oder Dienstpflichtverletzung konfrontieren sollte. Schließlich ist es ja oberste Leitlinie der Konzessionsbehörden, für genügend Taxen zu sorgen, aber auch nicht für zu viele… Da muss man eben eins und eins zusammen zählen und die Mietwagen, die ad-hoc bestellt werden können, mit, oder man wird seiner Dienstpflicht nicht gerecht.
Eine CDU Parlamentsabgeordneten Mitarbeiterin, die ich zum Bundestag fuhr, sagte im Hinblick auf die geschilderte Misere nur, dass es ganz klar einer Feststellungsklage bedürfe. Z.B. in Berlin: wer hat wann was erlaubt (,Experimentierklausel‘, Abrechnung ohne geeichten km-Zähler) in wessen Auftrag, und wie sieht es dann z.B. bei diesen leitenden Beamtein/Beamtin auf dem Privatkonto aus? (Oder auf dem Uber-Guthaben-Konto?)
Sollte in einer Rechtsgesellschaft eigentlich alles nicht so schwer sein. Auch und gerade nach jahrzehntelanger Kooperation; wo diese nun eindeutig hinfällig und von Milliardenkonzernen desavouiert wird.
Ganz ehrlich: ich habe diese Kungelei und naive Vertrauensseligkeit der Taxi Verbände in puncto Behörden satt, und kann deshalb nicht an einem guten Ausgang der ganzen Rechtsklagen mehr glauben.
Und einem Taxi Alleinunternehmer würde man ohnehin nicht glauben, wenn sich schon die Verbände nicht trauen, hier mal Alarm zu schlagen.
Oder drastischer ausgedrückt: Macht die nächste Berliner Taxidemo Sternfahrt nicht zum Verkehrsminister oder zur grünen Verkehrssenatorin (die nicht da war und die im übrigen für das LaBO gar nicht zuständig ist, sondern der Innensenator), sondern rund um die Puttkamerstraßezum LaBO, bis dass ein entsprechend gewiefter Staatsanwalt dieses auseinander nimmt.
Meine entsprechende Vordtöße bei Justizsenator Behrendt wurden leider von seinem Büro abgeblockt… und welche Behörde untersucht schon gerne die andere, ohne höchste Rückendeckung. „