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Start Datenschutz

Uber will wieder einmal ein Millionen-Bußgeld nicht bezahlen

von Wim Faber
2. Februar 2024
Lesedauer ca. 3 Minuten.
4
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Fehlende Transparenz: Die niederländische Datenschutzbehörde hat ein Bußgeld in Höhe von zehn Millionen Euro gegen Uber wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen verhängt.

Uber Technologies Inc. und Uber B.V. wurden von der niederländischen Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) wegen Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen mit einer Geldstrafe von 10 Millionen Euro belegt. Begründung: Das Technologieunternehmen mit europäischem Hauptsitz in Amsterdam liefert keine ausreichende Klarheit über die Daten europäischer Fahrer. Nach Angaben der Datenschutzbehörde kann der Konzern nicht nachweisen, wie lange er Daten von europäischen Fahrern speichert. Darüber hinaus ist unklar, ob das Unternehmen Mitarbeiterdaten in Länder außerhalb Europas sendet.

Die Geldbuße von 10.000.000 Euro ist das Ergebnis von Beschwerden von 170 französischen Fahrern. Den Fahrern fällt es zu schwer, beim amerikanischen Ridehailing-Unternehmen Daten anzufordern. Nach europäischen Richtlinien sind Unternehmen verpflichtet, diese Informationen an Kunden und Nutzer weiterzugeben.

Uber hat in seine App ein Formular eingebaut, in dem diese Daten abgefragt werden können, doch laut der niederländischen Datenschutzbehörde befand sich diese Möglichkeit an einer unlogischen Stelle. Darüber hinaus übermittelte Uber die Daten in einer schlecht strukturierten Datei, was die Interpretation erschwerte. Für Fahrer war damit die Hemmschwelle für Abfragung persönlicher Daten außerordentlich hoch.

Aleid Wolfsen, Vorsitzender der niederländischen Datenschutzbehörde AP, betont in einer Stellungnahme, dass es wichtig sei, dass Unternehmen sorgfältig mit Mitarbeiterdaten umgehen. „Fahrer haben das Recht zu erfahren, wie Uber mit ihren persönlichen Daten umgeht. Dies war jedoch undurchsichtig; Uber hätte die Fahrer besser und sorgfältiger informieren müssen.“

Darüber hinaus betont Wolfsen die Bedeutung von Transparenz, um personenbezogene Daten angemessen zu schützen. „Wenn Sie nicht wissen, was mit Ihren Daten passiert, wissen Sie nicht, ob Sie benachteiligt oder ungerecht behandelt werden, und Sie können nicht für Ihre Rechte eintreten.“

Die Beschwerde gegen Uber wurde im Namen der französischen Menschenrechtsorganisation Ligue des droits de l’homme et du citoyen (LDH) eingereicht, bei der sich die Fahrer beschwert hatten. Die LDH reichte diese Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde ein, die daraufhin die Klage an ihre niederländischen Kollegen weiterreichte, weil der europäische Hauptsitz von Uber für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sich in Amsterdam befindet. Aus diesem Grund hat die niederländische Datenschutzbehörde den Fall von der französischen übernommen.

Uber legt gegen das Bußgeld Berufung ein. „Die niederländische Datenschutzbehörde erkennt an, dass Uber die geringe Anzahl von ‘Vorfällen mit geringer Auswirkung’, die von Fahrern gemeldet wurden, gelöst hat“, sagte ein Uber-Sprecher. „Darüber hinaus wurden die Ansprüche der Fahrer mehrheitlich für unbegründet erklärt.“ Der Sprecher fügte hinzu, dass „wir weiterhin die Bearbeitung von Datenanfragen optimieren und stets konstruktiv mit den Behörden zusammenarbeiten, um etwaige Bedenken auszuräumen.“

Die niederländische Datenschutzbehörde erkennt an, dass inzwischen Schritte zur Lösung der Beschwerden eingeleitet wurden. Dennoch bezeichnet ein Sprecher die Verstöße gegen das Technologieunternehmen als schwerwiegend. Deshalb ist das Bußgeld mit 10 Millionen Euro relativ hoch. Bei der Festsetzung der Höhe des Bußgeldes berücksichtigt die AP die Größe des Unternehmens sowie die Schwere und Umfang der Verstöße. Zum Zeitpunkt der Uber-Verstöße waren in Europa rund 120.000 Fahrer für Uber aktiv.

Der neue Fall erinnert an ein Urteil des Berufungsgerichtes in Amsterdam gegen das undurchsichtige algorithmische Management von Uber in April letzten Jahres. Das Berufungsgericht in den Niederlanden hatte weitgehend zugunsten dreier britischer und eines portugiesischen Plattformarbeiters entschieden, die gegen die Plattformen Uber und Ola geklagt hatten – mit dem Urteil, dass die Plattformen in mehreren Fällen die Rechte der Fahrer verletzt hätten, einschließlich Fällen, in denen Algorithmen an der Löschung von Fahrerkonten beteiligt waren.

Das Gericht hatte außerdem entschieden, dass sich die Plattformen nicht auf Ausnahmen von Geschäftsgeheimnissen berufen können, um Fahrern den Zugriff auf ihre Daten zu verweigern. Allerdings bleibt es für regionale Arbeitnehmer weiterhin schwierig, die bestehenden Gesetze zu nutzen, um ausreichend Einblick in die Datenverarbeitung der Plattformen zu erhalten, um zu wissen, welche Informationen sie anfordern müssen, um ihre Datenzugriffsrechte sinnvoll ausüben zu können.

Die Berufung wurde von der gemeinnützigen Datenstiftung Worker Info Exchange (WIE) zur Unterstützung von Mitgliedern der App Drivers & Couriers Union (ADCU) im Vereinigten Königreich und eines in Portugal ansässigen Fahrers eingelegt. Für die vier Fahrer in den beiden Ländern war es ein wichtiger Sieg. Im Hinblick auf die französische Klage aber scheint sich bei Uber kaum was geändert zu haben. wf

Beitragsfoto: Wim Faber

Tags: AmsterdamNiederlandeUber
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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Kommentare 4

  1. Mr Sert Geciren says:
    2 Jahren her

    Zu dumm um eine taxi app rauszubringen wo wir auch die preise ändern und nur gelbe taxis vermittelt werden , wie kann man das alles nur gefallen lassen mit den ubersöhnen , das geschäft in berlin geht nur noch runter und runter !!!

    Antworten
    • S.e says:
      2 Jahren her

      angeblich haben wir ja die beste taxi App 😂😂

      Antworten
  2. Taxi says:
    2 Jahren her

    Natürlich bezahlen die doch an die Politiker..

    Antworten
    • Hans Schönfelder says:
      2 Jahren her

      Und das natürlich in einer Höhe, das die Strafe bei weitem abgegolten sein müsste.

      Antworten

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