Seit letzter Woche können Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbußen staatliche Unterstützungsgelder für die Monate September bis Dezember 2020 beantragen. Im Vergleich zum ersten Paket gibt es einige Nachbesserungen. Für das Taxigewerbe ist diese Fördermaßnahme aber weiterhin völlig unbefriedigend.
Der Antrag auf Überbrückungshilfe II kann ab sofort über diesen Link gestellt werden. Hier finden sich auch die notwendigen Erläuterungen, wer für welche Kosten Anspruch auf nicht rückzahlbare Zuschüsse hat. Entscheidend für die Berechtigung der Förderung ist dabei die Höhe der Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Bezuschusst werden im Falle einer Förderberechtigung die anfallenden Fixkosten, wobei längst nicht alle Fixkosten einberechnet werden dürfen. Durch das Raster fallen beispielsweise jene Personalkosten, für die bereits Kurzarbeitergeld ausbezahlt wird. Auch der Unternehmerlohn darf nicht eingerechnet werden und nach wie vor auch keine Kreditraten bei einer Fahrzeugfinanzierung.
„So begrüßenswert die Überbrückungshilfen II grundsätzlich sind, so bleibt jedoch die Kritik, dass auch das neue Programm beim Taxi- und Mietwagengewerbe aufgrund der besonderen Kostenstrukturen (z.B. hohe Personalkosten, hohe Versicherungsprämien und Fahrzeugfinanzierungskosten) nicht ausreichend greift“, moniert der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
Auch Florian Bachmann vom Taxiverband München deckt die Schwächen auf: „Ratenzahlungen für die Fahrzeugfinanzierungen werden nicht anerkannt, weil sie betriebswirtschaftlich als Kapitalanlage betrachtet werden. Leasingkosten könnten dagegen gefördert werden.“ Dabei mache Leasing im Taxi- oder auch Mietwagenbereich wegen der hohen Kilometerleistung überhaupt keinen Sinn, denn Leasingverträge seien meist so gestaltet, dass nach 30.000 Kilometer jährlicher Laufleistung jeder weitere Kilometer zusätzlich kostet. „Das wird bei der üblichen Laufleistung unserer Fahrzeuge unbezahlbar“, rechnet Bachmann vor.
Der Bundesverband appelliert in diesem Zusammenhang, dass die Taxibranche auf Landesebene auf die Politik zugehen und regionale Unterstützungen einfordern solle. So wie es beispielsweise in Baden-Württemberg gelungen ist, wo ein spezielles Förderpaket der Taxibranche die Finanzierungsraten rückzahlungsfrei bezuschusst.
Bachmann hatte dies für Bayern auch angeregt – leider erfolglos. „Hilferufe an die Politik verhallen bislang weitgehend ungehört“, lautet sein Fazit. jh
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