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Urteil des Landgerichts Frankfurt: Wann gilt das Uber-Verbot?

von Jürgen Hartmann
20. Dezember 2019
Lesedauer ca. 4 Minuten.
23
Urteil des Landgerichts Frankfurt: Wann gilt das Uber-Verbot?

Wann wird die Uber-App in Deutschland abgeschaltet? Foto Pixabay

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Die gestrige Gerichtsentscheidung war ein Paukenschlag und eine böse Bescherung für Uber. Eigentlich müsste das Unternehmen jetzt seine App komplett vom Markt nehmen. Doch erste Reaktionen lassen vermuten, dass man weiterhin am Gesetz vorbei agieren wird, auch wenn man genau das Gegenteil behauptet.

Uber selbst versucht, das gestrige Urteil runterzuspielen. „Es ist für uns selbstverständlich, die Gesetze einzuhalten“, gaukelt man in einer E-Mail den Kunden vor und verspricht: „Wir sind für dich da und vermitteln dir weiterhin Fahrten, um sicher durch die Stadt zu kommen.“ Ähnlich beschwichtigend und an der Realität vorbei lautet auch die Ansage an die bisherigen Uber-Partner: „Die Einhaltung des Personenbeförderungsgesetzes hat für uns höchste Priorität. Du kannst weiterhin auf Uber als verlässlichen Partner zur Vermittlung von Fahrten zählen.“ Zum Urteil selbst verkündet Uber, man werde dieses jetzt genauestens prüfen und „umgehend alle nötigen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass die Vermittlung wie gewohnt weiterläuft.“

Gegenüber den Medien erklärte ein Pressesprecher des US-Unternehmens, die App-Vermittlung nicht einzustellen, da man zunächst die schriftliche Ausführung des Urteils abwarten wolle. Bei der gestrigen mündlichen Verhandlung waren die Uber-Anwälte nicht anwesend, was beteiligte Zuschauer als Missachtung des Gerichts werteten, in Wahrheit aber wohl in taktischer Kniff war, denn so kann man sich eben auf jene eben erwähnte Unwissenheit des genauen Urteils berufen.     

Doch wann genau kommt es nun zur so genannten Vollstreckung? Uber hatte gegenüber dem Gericht eine so genannte Umstellungsfrist von sechs Monaten beantragt. Dem hat das Landgericht Frankfurt aber nicht stattgegeben. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen, sagte die Richterin bei der mündlichen Urteilsverkündung.

Wann wird die Uber-App in Deutschland abgeschaltet? Foto Pixabay

Demzufolge kann das Urteil ab dem Moment vollstreckt werden, wenn es schriftlich zugestellt ist und wenn Taxi Deutschland als Kläger eine so genannte Sicherheitsleistung hinterlegt. Es ist bei Unterlassungsklagen durchaus üblich, dass Gerichte der Erstinstanz eine solche Sicherheitsleistung festsetzen. Diese soll gewährleisten, dass die Beklagte im Falle einer Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils durch das OLG oder des BGH einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann und der Kläger dann auch in der Lage ist, diesen Schadenersatz auch zu zahlen, indem er ihn vorher als „Sicherheitsleistung“ bei der Gerichtskasse hinterlegt hat.

Uber hatte beim Landgericht Frankfurt eine Sicherheitsleistung von zehn (!) Millionen Euro beantragt. Dann wäre das Urteil ein Muster ohne Wert gewesen, denn diese Summe hätte Taxi Deutschland nie aufbringen können. Das Gericht legte als Summe allerdings deutlich weniger fest: 150.000 Euro. Eine Summe, die Taxi Deutschland aufbringen wird, wie Hermann Waldner von Taxi Berlin, der gemeinsam mit Dieter Schlenker von Taxi Frankfurt und Fred Buchholz vom Taxiruf Bremen dem Vorstand von Taxi Deutschland angehört, gegenüber Taxi Times bestätigt: „Bei der Taxi Deutschland eG sind alle großen Taxizentralen aus Deutschland Mitglied. Wir haben damit schon in anderen Verfahren Sicherheitsleistungen bis zu 600.000 Euro eingesammelt. Das werden wir mit den 150.000 Euro auch ganz sicher wieder schaffen“.  

„Wir werden die 150.000 Euro bei der Gerichtskasse einzahlen“, gab auch Herwig Kollar, Rechtsanwalt von Taxi Deutschland, gegenüber dem Hessischen Rundfunk im Anschluss an die Urteilsverkündung bekannt. Ab dann gelte das Urteil als vollstreckt und Uber müsse jene drei Punkte künftig unterlassen, die in der Klage aufgeführt worden waren und denen das Gericht vollumfänglich zugestimmt habe.

Konkret bedeutet das: Wenn Uber ab jenem Tag (vermutlich in der ersten Januar-Hälfte), an dem das schriftliche Urteil zugestellt wurde und an dem die Sicherheitsleistung bei der Gerichtskasse eingegangen ist, gegen einen oder mehrere der drei Punkte weiterhin verstößt, kann der Kläger dies zur Anzeige bringen und das Gericht wird dann ein Ordnungsgeld verhängen, das pro Verstoß bis zu 250.000 Euro betragen kann. Und da Behörden die nun erforderliche Genehmigung erfahrungsgemäß erst nach einigen Wochen erteilen, müsste Uber eigentlich seine App in Deutschland ab Mitte Januar abschalten. jh

Anmerkung der Redaktion: Das Urteil ist eindeutig: So wie bisher darf Uber nicht weitervermitteln. Ein moralisch anständiges Unternehmen hätte nun einen Rückzieher angekündigt. Nicht so Uber. Postwendend werden Kunden und Partner darüber informiert, dass man wie bisher weitermache. Damit verhöhnt Uber abermals den Rechtsstaat. So wie in Köln, wo man eine ähnliche Unterlassungsentscheidung durch Nichtannahme der Urteilszustellung seit Wochen umgeht, oder in London, wo man trotz klar definierter Verstöße und einem daraus resultierenden Verbot der App ebenfalls unbekümmert weitermacht. Nicht zu vergessen Wien, wo das Gericht mittlerweile Ordnungsgelder in Höhe von 1,3 Millionen Euro verhängt hat und Uber diese einfach nicht bezahlt. In den Niederlanden, wo das Unternehmen seinen Europa-Sitz hat, musste man kürzlich 2,3 Millionen Euro Geldstrafe bezahlen.

All das kann nur zu einer einzigen logischen Schlussfolgerung führen: Wer den Rechtsstaat verhöhnt und missachtet, agiert demokratiefeindlich. Und wer demokratiefeindlich agiert, darf keinerlei Unterstützung mehr erhalten. Weder von einem Politiker, noch von irgendeiner Behörde und auch nicht vom Kunden. Wenn das endlich umgesetzt wird, hat das Urteil vom Landgericht Frankfurt einen weiteren Zweck erfüllt.          

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

Tags: Hermann WaldnerHerwig KollarLandgericht FrankfurtUber-Verbot
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 23

  1. Tom says:
    6 Jahren her

    Nun da muss man sich überlegen, wie wertvoll solche Gerichtsurteile auch für die eigenen Bürger zu werten sind, wenn sich die Gerichte von einem US-Unternehmen für nicht ernst genommen und verarscht werden?!

    Antworten
    • Redaktion says:
      6 Jahren her

      Tja, lieber Tom, das ist eine Frage, die Sie sich in Österreich schon länger stellen…

      Antworten
      • Anton knett says:
        6 Jahren her

        Naja Österreich ist anscheinend eine Bananenrepublik bin nur neugierig wie lange es bei euch in Deutschland dauert bis sie irgendeine Konzession aus dem Hut zaubern wie bei uns wo sie übers Wochenende eine bekommen haben wo ein normaler Bürger 2 Monate wartet oder bolt nach 7.5 Stunden angeblich alles bekommen hat da geht was nicht mit rechten Dingen zu bei uns in Österreich ps weiterfahren tun sie wie eh und je und missachten die Rückkehr Pflicht

        Antworten
  2. Nagi says:
    6 Jahren her

    Und was ist mit freenow???
    Alle uberfahrer die mir bekannt sind arbeiten schon länger eher mit deren app als mit uber.
    Dieser Gerichtsbeschluss sollte im allgemeinen für Mietwagen und deren Unternhemer und alle damit zusammenhängenden vermittlungsapps gelten und nicht nur für Uber.

    Antworten
    • Furbie Bangkok says:
      6 Jahren her

      Das Urteil ist das Ergebnis einer Unterlassungsklage vor einem ordentlichen Gericht. Nur die Beklagte, hier Uber, ist davon betroffen. Man könnte zwar das Urteil als Argument gegen freenow einsetzen, aber nur im Rahmen einer neuen Klage.

      Antworten
  3. Lindemann says:
    6 Jahren her

    Super Erklärung ehrlich!,! Top

    Antworten
    • Redaktion says:
      6 Jahren her

      Danke für das Lob! Hat uns sehr gefreut.

      Antworten
  4. Tom says:
    6 Jahren her

    Liebe Redaktion!Mich wundert das ja schon die längste Zeit. Man hätte eigentlich aus der Geschichte lernen können. Beschlüsse müssen in diesen Fällen sofort wirken, der App muss sofort abgedreht werden und ERST dann kann sich UBER und Co hinsetzenund Berufung und den ganzen Schmafu richtig stellen!

    Antworten
    • Redaktion says:
      6 Jahren her

      Ob und wie in Deutschland aus dem „Österreich-Verhalten“ von Uber gelernt wird (siehe hier: https://taxi-times.com/geldstrafen-in-oesterreich-uber-knackt-die-millionengrenze/), wird sich erst in den nächsten Wochen nach der Vollstreckung zeigen, wenn klar ist, ob sich Uber daran hält oder weitermacht wie bisher und dann auch sogar die Ordnungsgelder wie in Ö nicht bezahlt. Was wären dann noch Alternativen? Beugungshaft? Deutschland-Chef Christoph Waigler wird offiziell nicht als GF geführt… Und dass die Bundesnetzagentur die App einfach vom Netz nimmt, mal ehrlich, das hat man bisher nur aus Ländern gehört, die es mit den demokratischen Grundwerten nicht so genau nehmen…

      Antworten
  5. Oliver Schmidt says:
    6 Jahren her

    Es ist schön, dass gestern ein eigentlich wegweisendes Urteil gesprochen wurde , und was muss ich heute zum ersten Mal im TV in der ARD sehen ?
    Eine Uber Werbung direkt vor der Sportschau !!!

    Das sagt doch wohl alles über die Zustände bei uns .

    Antworten
    • Redaktion says:
      6 Jahren her

      Rechtlich ist das noch erlaubt, weil das Urteil bisher erst mündlich verkündet wurde und erst noch vollstreckt werden muss (siehe hier: https://taxi-times.com/urteil-des-landgerichts-frankfurt-wann-gilt-das-uber-verbot/). Moralisch ist es zu hinterfragen.

      Antworten
  6. Devin says:
    6 Jahren her

    Fällt mit diesem Urteil Clever Shuttle ,free NOW und Stadt Tiger auch ? Arbeiten alle mit dem gleichen System ?

    Antworten
  7. Rico says:
    6 Jahren her

    Ihr glaubt doch nicht wirklich das Uber jetzt noch eingestellt wird…der Zug ist abgefahren..da hängt viel zu viel dran..Arbeitsplätze,…zudem haben die hier in München zumindest alles umgestellt in der Software…fahrt bekommt zuerst Unternehmer,der leitet die fahrt sofort an den Fahrer weiter…und der Fahrer fährt,und kann natürlich stornieren im Falle das es ei einfach zu lange dauert wegen Stau usw….Es kostet euch Taxler nur noch mehr Gelder bis ihr keins mehr habt..dann ist die Ära taxiabzocke am Ende….ihr solltet lieber zusammenarbeiten,als das gute Geld zum Fenster raus zu werfen…denn das tut ihr…Ihr habt 0,0 Chancen warum kapiert das nur keiner von euch..könnt ihr kein deutsch….?..dann lernt die Sprache und geht mit der Zeit…mfg

    Antworten
    • Redaktion says:
      6 Jahren her

      Muss man sich von Ihnen, Rico, wirklich beschimpfen lassen, weil man dafür sorgt, dass Recht und Gesetze eingehalten werden?

      Antworten
      • didie says:
        6 Jahren her

        wer von Euch Taxifahrern hält sich an Recht und Gesetz? Das wäre ja ganz etwas neues. Tut doch nicht so scheinheilig. Einfach mal bisl Selbstreflektion kann nicht schaden. Aber immer schön im Kollektiv jammern. Gott sei Dank gibt es auch ein paar ehrliche Taxler die sich diesem branewashing hier nicht anschliessen.

        Antworten
        • Redaktion says:
          6 Jahren her

          Wir denken nicht, dass hier im Kollektiv gejammert wird. Was Sie aber bei diesem Kommentar machen: Sie beschuldigen die Taxifahrer kollektiv, sich nicht an Recht und Gesetz zu halten. Das so pauschal und unkonkret zu behaupten, ist wenig glaubwürdig.

          Antworten
    • Furbie Bangkok says:
      6 Jahren her

      Ihr Beitrag ist selbst das beste Beispiel dafür, dass die darin enthaltene Aussage nicht stimmen kann. Wenn es so sicher ist, dass das Gewerbe „0,0% Chancen“ hat, warum lehnen Sie sich dann nicht zurück und genießen das Geschehen und Ihren nahenden „Sieg“? Stattdessen sind Sie genauso aufgeregt, wie wir. Wie ließe sich Ihre Aufregung denn sonst erklären, wenn Sie sich Ihrer Sache so sicher wären, sich aber trotzdem die Mühe machen, den Optimismus des Gewerbes durch Ihren Beitrag zu untergraben? Gerade die Tatsache, dass Sie und Ihre „Brüder im Geiste“ hier Beiträge verfassen, bewirkt bei mir jedoch das Gegenteil. Sie machen mir Hoffnung.

      Antworten
    • Paul Popper says:
      6 Jahren her

      Leven Rico,

      ich kann net nur Deutsch, ich kann och noch Kölsch kalle und sogar im besoffene Kopp singe! Is zwor net schön, ever dofür laut!

      Un genau us demm Grund donn ich D’r jetzt he ens anworde:

      1) Zig wann han „Südpreußen“ he im Rheinland jet zo kammelle?
      2) Ich fahr net mem Zoch, ich han en Tax!
      3) Ich han drei Computer, en Tablet und drei Handys! Meinste net, ich wöss net, wie me damit umgon muss, om dat zo mache, wat ich will und net dat, wat de Software will!
      4) Stonier Du Peijass ens en Fahrt bei Uber oder akzeptier nur einmohl d’r Pries net, dann beste für mindestens drei Stund fott vum Finster!
      5) Un am Eng werde m’r all sinn, wer he wenn affgezock hät: Du de Löck un et Finanzamt oder m’r, die uns all an et Gesetz gehale han (Schad, dat me he nix ropplade kann op d’r Sick, sonns künnt ich D’r dat direk bewiese an e ner Rechnung von Uber mit § 6 Nr. 28 UStG als Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift)

      Wat a Glöck, dat m’r he in Kölle widder Karnevalssession han, sons möt ich D’r Schluffestreuer och noch in Hochdeutsch schriefe u dazo han ich hück öfferhaup kehn Loss.
      Falls de dat he net kapiere un lesse kannst, et jit op d’r Kölschakedemie Übersetzer un do Du jo jenoch bei Uber verdene dest, kannste D’r d’r jo bestimm leiste.

      Antworten
    • Paul Popper says:
      6 Jahren her

      Lieber Rico

      glauben Sie allen ernstes, dass Unternehmen wie Uber sich dauerhaft am Personenbeförderungsmarkt etablieren können? Gerade Personen wie Sie mit ihren völlig unqualifizierten Äußerungen und Anschuldigungen gegenüber dem Taxigewerbe sind es doch, die eine ganze Branche in Verruf gebracht haben.

      Für wie blöd halten Sie denn unsere Fahrgäste, dass Sie sich dauerhaft durch großaufgemachte Werbekampagnen blenden lassen? Können Sie sich noch erinnern: „20 % auf alles, außer auf Tiernahrung“ und was ist heute? Praktiker ist pleite!

      Und was die Arbeitsplätze angeht, die da angeblich alle dranhängen: wie viele Arbeitsplätze gehen denn dadurch im Taxigewerbe fliegen? Zahlt Uber denen dann das ALG oder soll dann der deutsche Staat – also wir – dafür aufkommen?

      Aber soll Uber doch nur so weiter machen, dann haben sie sich wegen ihrer ach so „gesetzeskonformen Geschäftspolitik“ bald selber aus fast allen Staaten Europas geschossen oder glauben Sie etwa, dass sich unser Finanzminister dauerhaft von solchen Unternehmen bestehlen lässt, weil sie sich weigern, ihre Steuern zu zahlen? Und mit solchen Unternehmen meine ich nicht nur Uber selbst, sondern all die „Schlauschlaus“, die mit gefälschten Fahrpreisrechnungen versuchen, den Staat um seine Steuern zu betrügen (wie z.B. mit dem Hinweis auf der Rechnung: Umsatzsteuerbefreit nach § 6 Nr. 28 UStG).

      Zum Thema „Abzocke“ sei hier nur der Hinweis gegeben, dass eine Fahrt vom Hotel Excelsior in Köln zum Flughafen Düsseldorf mit dem Taxi ca. 115,00€ kostet, mit einem Mietwagen aber 165,00€. Wieso? Naja, ganz einfach: 50,00€ kassiert der Portje als „Vermittlungsprovision“, egal, bei welchem Mietwagenunternehmen der Kunde bestellt hat, ansonsten bekommt der Fahrer die Fahrt einfach nicht!. Wer zockt hier also wen ab?

      Letztendlich sind Sie es, der die Zeichen der Zeit noch nicht verstanden hat: Wozu soll ich hier in Deutschland einem „amerikanischen Zuhälter“ eine „Vermitlungsprovision“ bezahlen, wenn ich mein Geld auch ohne ihn verdienen kann?

      Antworten
  8. taxiuwe says:
    6 Jahren her

    Vielleicht sollte man Rico und allen anderen Uber Fans mal erklären, wenn das System Uber so durchkommt, dann gibt es bald nur noch App basierte Arbeitgeber. Es werden keine Sozialabgaben mehr geleistet, keine Steuern mehr bezahlt und jeder ist Scheinselbständig. Man könnte es noch weiter ausführen, aber ich glaube, die meisten wissen was ich meine. Der Taxi times und auch allen Lesern, schöne Weihnachten und gesunden Rutsch!!

    Antworten
  9. Paul Popper says:
    6 Jahren her

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    zunächst einmal wünsche ich Euch allen und euren Familien sowie all unseren Kunden ein frohes neues Jahr 2020.

    Nun zu meinem Kommentar:

    Wie ich schon an einer anderen Stelle zum Thema Uber kommentierte, sollten die Anwälte von Taxi Deutschland eG dafür Sorge tragen dass das Gericht im Falle eines weiteren nachgewiesenen Verstoßes gegen die im Urteil festgestellten Auflagen eine SOFORTIGE SPERRUNG DER BETROFFENEN UBER-APP bei allen Providern anornet, so dass die Uber-App im gesamten Bundesgebiet nicht mehr erreichbar ist. Wenn auf allen Mobiltelefonen, Tablets und PC’s beim Aufruf der Uber-App ERROR 404 steht, dann haben wir wirklich einen Sieg erzielt.

    Also. Herr RA Herwig Kollar, beim nächsten Prozess gegen Uber daran denken: sofortige Sperrung aller Uber-Apps im www als gerichtlich angeordnete Maßnahme bei weiteren nachgewiesenen Verstößen gegen Urteile anstelle von Ornungsgeldern beantragen. Das diese bekanntlich von Uber nicht bezahlt werden (s. bei unseren Kollegen in Östereich), hilft hier wohl oder übel doch nur noch die „Holzhammermethode“: Entziehung der Geschäftsgrundlage durch Zwangsabschaltung der App durch die Provider!

    Antworten
    • Berthold Uhl says:
      6 Jahren her

      So sehe ich das auch. Verbot ist Verbot. Und Abschaltung die wohl einzige effektive Methode, dieses umzusetzen. Eine Straße sperrt man auch effektiver durch Blumenkübel als nur durch Schilder.
      Da würde Uber zwar argumentieren, daß ja schließlich auch Fahrräder und e-Tretroller mit ausgeschlossen würden. Pech gehabt, sag ich da nur. Das hätte sich Uber schon vorher überlegen müssen.
      Die Anwälte mögen meine Argumentation nun in juristisches Deutsch übersetzen und bei den zuständigen Behörden vortragen. Falls das gelingt, klappts ja vielleicht doch noch mit dem Rechtsstaat.

      Antworten
  10. Taxilady says:
    6 Jahren her

    Ist jetzt nur mal so ein Gedanke von mir: Uber sch… uns mit seinen Millionen zu. Nach diesem Urteil ändert Uber einfach mal wieder sein Geschäftsmodell, ändert den Namen in z.B. „Uber Butterfly“ und macht fröhlich weiter.

    Den Fahrern stehen diese Geldbeträge sicher nicht zur Verfügung. Wenn also ein Fahrer beweissicher bei einer Verfehlung erwischt wird, wäre es für die Behörden eine Kleinigkeit, dessen Fahrzeug zu beschlagnahmen. Das ganze 10x wiederholt … sowas spricht sich rum!

    Antworten

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