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Gemeinsam mehr Bewegen – VdKBf begeistert bei ersten verbandsübergreifenden Aktionstag

von Simon Günnewig
22. September 2026
Lesedauer ca. 5 Minuten.
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Gemeinsam mehr Bewegen – VdKBf begeistert bei ersten verbandsübergreifenden Aktionstag
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Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz und dessen desaströsen Folgen für die deutschlandweite Krankenbeförderung waren der Auslöser für den ersten Aktionstag des Verband der Kranken- und Behindertenfahrdienste in NRW (VdKBf).

„Seit vergangener Woche ist die Wirtschaftlichkeit der Krankenfahrdienste mit der Verabschiedung der Vorgabe, wie stark die Fahrtentgelte maximal steigen dürfen, angezählt worden.“ So erklärten die beiden Verbandsvorsitzenden Stefan van Asch (1. Vorsitzender) und Adrian Blaschke (stellv. Vorsitzender) am vergangenen Samstag im westfälischen Ahlen den zahlreich erschienenen Gästen und Kollegen die Dringlichkeit der Situation. Maximal bei 4,42 Prozent liegt 2027 die Grundlohnrate. Gemäß § 71 Abs. 3 S. 4 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) verringert sich dieser Wert auf 3,42 Prozent. Das daraus resultierende Missverhältnis zwischen den Kosten und den Einnahmen, so war man sich in Ahlen einig, wird zwangsläufig eine Flut von Insolvenzen bei den Krankenbeförderern und infolgedessen eine nicht zu stopfende Versorgungslücke nach sich ziehen.

Adrian Blaschke (links) und Stefan van Asch vom VdKBf NRW hatten ins westfälische Ahlen geladen. Foto: Taxi Times

Was Blaschke mit deutlichen Worten zusammenfasste, entspricht dem Status Quo in der Krankenbeförderung und das folgt bereits einer langen, aber schlechten “Tradition”. Diese Meinung vertritt Rechtsanwalt Dr. Tim Unger, welcher dem VdKBf in rechtlichen Dingen zur Seite steht. Beim Aktionstag nutzte er die Gelegenheit, um die rechtliche und faktische Situation von Unternehmen, die Krankenfahrten nach §133 des SGB V durchführen, und die tiefgreifenden Auswirkungen des neuen Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zu beleuchten.

Eine seiner zentralen Thesen lautete, dass die Branche aufgrund einer veralteten und unzureichenden Rechtsgrundlage sowie restriktiver Rechtsprechung strukturell benachteiligt ist. Im Unterschied zu anderen Bereichen im SGB V fehlen für Krankenfahrten ein ausdrücklicher Anspruch auf leistungsgerechte Vergütung, sowie konkrete Vorgaben zur Durchführung von Verhandlungen.

Rechtsanwalt Dr. Tim Unger brachte die Expertise zum Beitragssatzstabilisierunggesetz und dessen Folgen ein. Foto: Taxi Times

Die Deckelung bei faktisch 3,42 Prozent ist für die Branche existenzbedrohend, da allein der Personalkostenanteil zwischen 50-70% liegt und die Mindestlohnerhöhungen (z.B. 8,42% für 2026, 5,04% für 2027) die erlaubte Vergütungssteigerung bei Weitem übersteigen. Hinzu kommen extreme Sachkostensteigerungen für Treibstoff und Fahrzeuge. Ergo würde eine geringe Steigerung nicht einmal zur Kompensation der Personalkosten, geschweige denn der Sachkosten ausreichen.

Für Dr. Unger erscheint dies rechts- und verfassungswidrig. Er sieht eine Verletzung der Berufsfreiheit, Eingriff in die Tarifautonomie und die fehlende kostendeckende Vergütung. Für eine langwierige Verfassungsbeschwerde fehlt allerdings die Zeit, weshalb er den Unternehmer konkrete Handlungsempfehlungen anbietet.

So wäre eine Anfechtung der restriktiven Auslegung denkbar, denn die notwendige medizinische Versorgung muss auch nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven gewährleistet sein. Eine Verweigerung der Refinanzierung von Mindestlohn- und Treibstoffkosten gefährdet eindeutig die Versorgung. Unger betonte, dass es Urteile gäbe, die hervorheben, dass eine Ausnahme nicht erst bei Insolvenzen vorliegt und dass ein funktionierendes System ausreichende Anreize zur Leistungserbringung benötigt.

Unger empfiehlt zudem, dass die Unternehmen zwingend ihre betriebswirtschaftlichen Zahlen und konkreten Kalkulationen kennen müssen. Nur dann können sie plausibel darlegen, dass es mit der Vergütungsuntergrenze nicht möglich ist, die entstanden Kosten zu Refinanzierung der Kostensteigerungen zu erwirtschaften.

Zudem muss die Branche geschlossen auftreten und darf die Position der Krankenkassen nicht durch etwaige Einzelverträge oder Fortsetzung der Tätigkeit bei ungedeckten Kosten stärken. Auch müsse das Gewerbe sein Engagement bei Aufsichtsbehörden und Abgeordneten stärken. Dieses sei wichtig, um die strukturellen Nachteile sichtbar zu machen und langfristig gesehen eine Modifizierung des §133 SGB V zu erreichen.

Der Geschäftsführer des Landesverband Bayerrn, Christian Linz, referierte zum Thema Sondervereinbarungen im Taxitarif. Foto: Taxi Times

Auf Dr. Tim Unger folgte Christian Linz. Der Geschäftsführer des Landesverbands Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer (LVBTM) referierte zum Thema Sondervereinbarungen mit Krankenkassen im Taxitarif. Linz hob hervor, dass diese Sondervereinbarungen letztlich den Sinn und Zweck verfolgen, dass die Krankenkassen Fahrten vereinbaren können, die unter dem Taxitarif liegen. Für Linz ein Unding, da der geltende Taxitarif bereits einen Mindestwert (Kosten + Gewinnzuschlag) darstelle. Rabatte würden den Unternehmergewinn schmälern oder ganz eliminieren.

Aus diesem Grund vertritt sein Verband auch den Standpunkt, im Taxitarif auf den Paragrafen mit Sondervereinbarungen zu verzichten, denn dann müssten Krankenfahrten in Pflichtfahrgebiet ganz klar ausschließlich zum Taxitarif durchgeführt werden.

Auch die Unterschiede, die vielerorts hinsichtlich der Sondervereinbarungen existieren, waren für Linz ein Thema. In manchen Taxitarifordnungen muss eine solche Sondervereinbarung angezeigt oder eben auch genehmigt werden. Der LVBTM gibt hier den Behörden ein paar Handlungsanweisungen an die Hand, nach deren Kriterien die Behörden leicht entscheiden können, ob die Verträge mit den Krankenkassen auskömmlich sind oder zu einer Störung der Ordnung des Verkehrsmarktes führen.

Linz legte den anwesenden Krankenfahrbetrieben nahe, die auf Mietwagen setzen, sich unbedingt mit den Taxiunternehmen zusammenzutun, um gemeinsam den Krankenkassen entgegenzutreten und zudem die Forderung nach einem Mindestbeförderungsentgelt zu unterstützen. Schlussendlich empfahl Linz den anwesenden Unternehmern auch, sich nach § 14 Absatz 2 PBefG als Verkehrsverband zu akkreditieren, um in Genehmigungsverfahren eingebunden zu werden und Informationen zu erhalten.

Den Abschluss des Tages machte Dr. med Koyro. Er präsentierte sehr anschaulich, warum sich eine Aubildung der Fahrer lohnt. Foto: Taxi Times

Als dritter Vortragender war Dr. med Markus Koyro vom Mobilen Institut für Gesundheitsausbildung (MIGA) in den Ahlener Hof Münsterland gekommen. Er konnte den anwesenden Unternehmern ausführlich darstellen, wie wichtig ihre Arbeit ist. Laut Kyro ist das deutsche Gesundheitssystem, insbesondere der Rettungsdienst, stark überlastet, da teure Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und Rettungswagen (RTW) häufig für nicht-notfallmäßige Transporte wie Entlassungen, Verlegungen oder Dialysefahrten eingesetzt werden. Dies führt zu längeren Anfahrtswegen, fehlenden Rettungsmitteln für tatsächliche Notfälle und zu hohen Kosten. Gleichzeitig wird der Krankenfahrdienst (nicht-betreuungspflichtiger Krankentransport) oft übersehen, abgewertet und nicht ausreichend finanziert, obwohl er einen Großteil dieser Transporte effizienter übernehmen könnte.

Dr. Koyro warb auch dafür, dass man als Krankenfahrdienst seine Mitarbeiter im Umgang mit den Fahrgästen schulen sollte. Bereits ein zweitägiges Seminar für Krankenfahrdienstpersonal kann sehr hilfreich sein, um neue Mitarbeiter und Quereinsteiger zu qualifizieren. Koyro, der das Gesundheitswesen auch aus der Sicht eines Krankenhauses kennt, weiß, wie wichtig die Krankenbeförderung ist. So würden Patienten, die mangels verfügbarer Fahrzeuge keine Entlassfahrt bekommen und deshalb ein Krankenhausbett länger als nötig belegen, die Bettenkapazität gegenüber denjenigen Patienten blockieren, die eine Behandlung viel dringender benötigen.

Weiterhin sieht Koyro einen wichtigen Schritt darin, stetig an der Qualität der Dienstleistung zu arbeiten und eine kontinuierliche Verbesserung durch Planen, Ausprobieren, Überprüfen und Handeln auf allen Ebenen zu erreichen.

Rund um den 1. Aktionstags des VdKBf in Ahlen war zudem auch eine kleine Hausmesse und ein Rahmenprogramm organisiert worden. Während im Außenbereich die Firma Bayer Fahrzeugtechnik mit drei interessanten umgerüsteten Fahrzeugen vor Ort war, konnten im Saal verschiedene Unternehmen ihre Produkte vorstellen. Neben den Abrechnungsunternehmen Optadata und Daniel Software waren auch noch die Versicherungsagentur Dittmeier und der Leasinganbieter HW-Leasing anwesend. Zudem präsentierte sich mit Triptomatic ein Betrieb, der von der Anrufannahme über Disposition bis hin zur Abrechnung einen kompletten Service anbietet.

Rückblickend wurde in Ahlen auf den Zusammenhalt im Gewerbe gepocht. Dies wurde insbesondere vom Verband der Kranken- und Behindertenbeförderung und dessen anwesenden Mitgliedern demonstriert, ebenso von Amir Mansour Nezhat und dessen Fahrdienstverband Süd – FDV e.V. Von den klassischen Taxiverbänden waren der TMV, vertreten durch Markus Gossmann und Nico Hoettges, der Landesverband Bayern (Christian Linz) und der Landesverband der Taxi- und Mietwagenunternehmer von Mecklenburg-Vorpommern (Guido Sembach) anzutreffen. Sie alle und viele weitere zeigten, wie wichtig es ist, einen Anfang zu machen und in der Sache zusammenzuarbeiten. sg

Gemeinsam präsentieren sich die Verbände. Auf den 2. Foto von links in der unteren Reihe zu sehen: Adrian Blaschke, Stefan van Asch, Nico Höttges, Christian Linz, Amir Mansour Nezhat, Guido Sembach und Markus Gossmann (v.l.n.r.). Foto: Taxi Times

Tags: Adrian BlaschkeBeitragsstabilisierungsgesetz (BStabG)Christian LinzDr. med Markus KoyroDr. Tim UngerFahrdienstverband Süd – FDV e.V.Guido SembachLandesverband der Taxi- und Mietwagenunternehmer von Mecklenburg-VorpommernLV BayernMarkus GossmannNico HöttgesStefan van AschTaxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. TMVVdKBfVerband der Kranken- und Behindertenfahrdienste e.V. (VdKBf)
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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