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Start Krankenfahrten

Verband wirft DAK Krankenfahrten mit illegalen Billiganbietern vor

von Axel Rühle
22. Januar 2025
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Verband wirft DAK Krankenfahrten mit illegalen Billiganbietern vor
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Der Fachverband Hessen erhebt weitere schwere Vorwürfe gegen die Krankenkasse DAK Gesundheit: Zusätzlich zum illegalen Preisdumping soll sie unkonzessionierte Personenbeförderer angeheuert haben – was ein Unternehmer bestätigt.

In einem erneuten Appell an die Aufsichtsbehörden (und das sind in Hessen viele) weist der Fachverband PKW-Verkehr Hessen e. V. (FPH) darauf hin, dass die DAK nach seinen Erkenntnissen Versorgungslücken jetzt sogar zum Teil mit illegalen Fahrdienstbetrieben schließt. Nachdem die DAK den hessischen Rahmenvertrag gekündigt hatte, hatte der Verband an die Betriebe appelliert, sich nicht aus Existenzangst auf Verträge mit Dumpingpreisen einzulassen, und gleichzeitig die Behörden zum Eingreifen aufgefordert.

Der Fachverband erläutert, die DAK Gesundheit versuche nicht nur, hessische Taxiunternehmen, die der Tarifpflicht in ihren jeweiligen Pflichtfahrgebieten unterliegen, durch Knebelverträge zur Umgehung der geltenden Taxitarifpflicht zu drängen. „Mittlerweile schließt sie ihre Versorgungslücken mit Fahrdienstbetrieben, die keine Zulassung für die Krankenbeförderung haben. Nachweislich überprüft die DAK Gesundheit bei ihren Vertragsschließungen keine Zulassungsvoraussetzungen. Sie geht Verträge mit Fahrdienstbetrieben ein, die keine gültige Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderung besitzen.“

Gerade unter dem Gesichtspunkt des Versicherungsschutzes für die eigenen Versicherten müsse diese fahrlässige Praxis unterbunden werden. Für den Fall, dass es im Rahmen einer Krankenfahrt zu einem Unfall kommt, seien schwerwiegende Folgen absehbar. Gerade gesundheitlich angeschlagene Versicherte müssten darauf vertrauen können, dass Krankenkassen ihre Sorgfaltspflicht erfüllen und Verträge mit konzessionierten Fahrdienstbetrieben schließen, die die Sicherheit und Zuverlässigkeit einer Krankenfahrt gewährleisten, so der Verband.

Ist die DAK Gesundheit ist dazu verpflichtet, die Vertragsvoraussetzungen zu überprüfen? Laut Verband ja: Sie müsse vor Auftragserteilung sicherstellen, dass der Beförderer eine gültige Konzession besitzt. Nur dann könne die Krankenkasse als Auftraggeber gewährleisten, dass für ihre Versicherten ein Insassen-Versicherungsschutz besteht. Die Fahrer müssten einen gültigen Personenbeförderungsschein haben, strenge Vorgaben wie Lenk- und Ruhezeiten, Prüf- und Wartungsintervalle einhalten und sichere Fahrzeuge einsetzen. „Diese Mindestkriterien nicht zu überprüfen, geradewegs zu missachten, ist – erst recht von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts – ein grober Rechtsverstoß.“

Jens Marggraf, Taxiunternehmer us Hessen

Einer der betroffenen Unternehmer ist Jens Marggraf aus dem Schwalm-Eder-Kreis, bekannt durch den Podcast „Taxi to go“, den er mit Babett Mahnert regelmäßig produziert. Marggraf äußerte sich kürzlich zu dem Konflikt: „Seit Monaten stehen wir in Verhandlungen mit der DAK Gesundheit, um eine faire Vergütung für unsere Krankenfahrten zu erreichen.“ Doch statt Partnerschaft erlebe sein Betrieb immer wieder den Bruch von Absprachen. Auch nach Marggrafs Beobachtung werden Unternehmen ohne Konzession beauftragt. „Taxiunternehmen werden unter Druck gesetzt, Knebelverträge zu unterschreiben.“

Marggraf betont, die Probleme nicht aus Groll öffentlich zu machen, sondern weil die Wahrheit ans Licht gehöre. „Unsere Beweise sind eindeutig: E-Mails, Zeugenaussagen und Dokumente zeigen, was wirklich hinter den Kulissen passiert.“ Es gehe nicht um die Taxiunternehmer allein. „Es geht um die Sicherheit der Patienten, die Zukunft der Taxiunternehmen und den fairen Wettbewerb. Dieses Verhalten ist nicht nur unethisch, sondern gefährdet auch das Vertrauen in das gesamte System. Wir sagen: Genug ist genug!“

Der Fachverband PKW-Verkehr Hessen e. V. argumentiert, dass die DAK Gesundheit ihr eigenes Gesundheitssystem untergrabe, wenn sie Verträge mit illegalen Anbietern schließt, die weder in das Sozialsystem einzahlen noch ihre Krankenkassenabgaben ordnungsgemäß abführen. Die Kasse schade damit nicht nur ihrem eigenen System, sondern benachteilige mit weitreichenden Konsequenzen konzessionierte Betriebe, die „entgegen der Kostenstruktur illegal tätiger Betriebe die unbilligen Vertragsofferten der DAK Gesundheit wirtschaftlich ablehnen müssen, da sie gesetzeskonform ihre Sozialabgaben in das Kassensystem abführen, den gesetzlichen Mindestlohn für ihr Fahrpersonal einhalten, hohe Versicherungsprämien zum Schutz der Insassen entrichten und für ihre zugelassenen Taxen und Mietwagen strenge, kostenintensive Auflagen erfüllen müssen“. Zudem werde mit diesen unlauteren Mitteln die aktuelle Tarifauseinandersetzung in der hessischen Krankenbeförderungsbranche unfair ausgehebelt, weil gesetzliche und marktwirtschaftliche Regeln von der DAK Gesundheit missachtet und unterlaufen würden.

Aus diesen Gründen hat der Fachverband PKW-Verkehr Hessen die Aufsichtsbehörden erneut aufgefordert, die Praxis der DAK Gesundheit, die geltendes Recht unterwandere, unverzüglich zu stoppen. Auch eine unter Spardruck stehende Krankenkasse dürfe keine Schwarzarbeit fördern und auf illegale Unternehmen zurückgreifen, die ohne gültige Gewerbegenehmigung und ohne gültigen Versicherungsschutz kranke, hilfsbedürftige Menschen zu ihren medizinisch notwendigen Behandlungseinrichtungen befördern. ar

Anmerkung der Redaktion: „Geiz ist geil“ – Dieses bekannte Motto unseres fingierten Beitragsbildes könnte vielen wirtschaftlich agierenden Taxi- und Mietwagenbetriebe angesichts der Geschäftspraxis der DAK in den Sinn kommen, denn die Krankenkasse versucht sich immer mehr als Systemsprenger. Hessen ist laut Verbands-Geschäftsführer Mathias Hörning bereits das achte Bundesland, in dem diese Krankenkasse mit Einzelverträgen agiert. Auffällig ist dabei, dass die Praxis der Einzelvertragsangebote bisher vor allem – Thüringen ausgenommen – in den neuen Bundesländern angewendet wird. Warum nun gerade die DAK hier immer wieder also besonders forsch auffällt, bleibt dabei unklar. Vielleicht ist bei dieser relativ kleinen Krankenkasse mit nur ca. zehn Prozent Marktanteil im Bundesdurchschnitt der Spardruck besonders hoch. Dies darf aber keine Rechtfertigung für den Versuch sein, sich an einer anderen Branche gesundzustoßen! Insofern ist also aus Branchensicht zu hoffen, dass Hörnings Aufruf ein möglichst großes Echo aus Hessen erfährt.

Fotos (und Collage des Beitragsbildes): Axel Rühle

Tags: Allianz der VersichererFachverband PKW-Verkehr Hessen (FPH)Mathias HörningRahmenvertrag
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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