Der Free-Now-Fahrer, der sich in München an einem Fahrgast vergangen hatte, muss für über fünf Jahre ins Gefängnis. In den meisten Medien wird er noch immer als „Taxifahrer“ bezeichnet.
Die betroffene Frau hat das Verbrechen aus der Bahn geworfen, auch für die Familie des brutalen Täters hat sich das Leben geändert, und das Taxigewerbe ist nebenbei mit einem erheblichen Imageschaden konfrontiert, und das völlig zu Unrecht: Ein Jurist der Münchner Staatsanwaltschaft, der für Strafrecht zuständig ist, dem aber offensichtlich Grundkenntnisse des Personenbeförderungsrechts fehlen, hat in seiner Anklage den Vergewaltiger fälschlich als Taxifahrer bezeichnet. In Wahrheit war der 30-Jährige als Mietwagenfahrer in einem Free-Now-Fahrzeug unterwegs, als er im Juni letzten Jahres einer betrunkenen 23-Jährigen anbot, die Schuhe auszuziehen und es sich auf der Rückbank bequem zu machen. Nachdem die dankbare Frau eingeschlafen war, erwachte sie dadurch, dass der Mann sie auf der Rückbank vergewaltigte. Er wurde schnell festgenommen und ist jetzt vor der 8. Strafkammer des Landgerichts München I zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Eine solche Tat findet immer große mediale Aufmerksamkeit, und als Magazin der Taxibranche musste auch Taxi Times über den entsetzlichen und für das Ansehen des Gewerbes äußerst negativen Fall berichten. Die Information, ein Taxifahrer hätte das Verbrechen begangen, verbreitete sich in den Medien, und obwohl sie falsch ist, ist sie teilweise noch heute online zu finden.
Als Thomas Kroker, Vorstand der Taxi München eG, im System seiner Funkzentrale keine Taxibestellung finden konnte, die mit der Gewalttat zusammenpasste, und erfuhr, dass auch beim IsarFunk keine entsprechende Bestellung vorlag, fragte er bei der Polizei nach und erfuhr, dass es sich nicht um ein Taxi, sondern einen schwarzen Mietwagen, einen Opel im Dienste des Fahrdienstes Free Now, handelte. Nun machten Kroker und Taxi Times sich gemeinsam daran, den Urheber der Falschinformation aufzuspüren (Taxi Times berichtete). Es stellte sich heraus, dass das Wort „Taxifahrer“ in der Anklageschrift stand.
Taxi Times war naheliegenderweise das erste Medium, das in seiner Berichterstattung den unzutreffenden Begriff Taxifahrer in Mietwagenfahrer korrigierte und den Fehler kommentierte. Im Zuge der Recherchen wurden etliche Medien, von denen Onlinemeldungen mit der falschen Aussage zu finden waren, gefunden, und es stellte sich heraus, dass viele die Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen hatten. Diese und die anderen, ihr nicht angeschlossenen Medien wurden umgehend über die falsche Angabe informiert und darauf aufmerksam gemacht, dass sie zu einem Imageschaden des Taxigewerbes führt.
Die dpa, die keinerlei Schuld trifft, informierte die angeschlossenen Medien und verbreitete eine Korrektur. Lediglich ein kleiner Teil der Medien änderte daraufhin die Berichterstattung.
Außer Taxi Times hat nur „Die Zeit“ unter ihrer Meldung ausdrücklich auf den Fehler hingewiesen. Statt konkrete Fakten zu nennen, ist dort jetzt weder das Wort Taxi noch das Wort Mietwagen noch der Name Free Now zu finden. Es ist nur noch vom „Fahrer“, von „seinem Wagen“ und einem „Fahrdienst“ mit App die Rede, und in der Berichtigung heißt es, die gestrichenen Begriffe Taxi und Taxifahrer seien in der Anklageschrift gefallen, allerdings habe die Staatsanwaltschaft später erklärt, dass es sich nicht um ein „Taxi im klassischen Sinn“ gehandelt habe.
In der Meldung der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom 12. Juli kommt das Wort Taxi ebenfalls nicht mehr vor, und die Formulierungen ähneln denen der „Zeit“.
Die Online-Portale Bild, t-online.de, Abendzeitung München, tz München, inFranken.de, Ingolstadt-today, Main-Echo und Tag24.de schreiben weiterhin wahrheitswidrig, es sei ein Taxifahrer gewesen, der die Frau vergewaltigt hat (Stand 19.7.2023). t-online, tz München und Merkur illustrieren ihre Meldungen sogar mit Symbolbildern von Taxis.
Radio Mainwelle und Idowa haben ihre Meldungen zu dem Fall inzwischen aus dem Netz genommen.
Auch „Der Spiegel“ berichtet jetzt über den Fall und schreibt von einem „Taxifahrer“.
Die bayerischen Justizbehörden haben auf ihrem Presseportal bislang nichts zu dem Fall veröffentlicht. ar
Beitragsbild: Screenshots der genannten Online-Meldungen, abgerufen allesamt heute, 19.7.2023; Collage: Taxi Times
Leider wird in einigen, leider mittlerweile zu vielen Medien Schnelligkeit vor gute Recherche gesetzt. Der Gesetzgeber ist für mich gefragt. Es muss klar geregelt sein, wenn falsche Informationen auf Seite 1 stehen, müssen diese auch auf Seite 1 korrigiert werden.