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Verhandlungsdurchbruch in Berlin: Taxi statt ViaVan

von Axel Rühle
7. Januar 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Verhandlungsdurchbruch in Berlin: Taxi statt ViaVan

Der Vertrag der Berliner Verkehrsbetriebe BVG mit ViaVan über den Rufbus „Muva“ läuft Ende Februar aus. Stattdessen wird seit dem 1.1. das Taxigewerbe in das On-Demand-Angebot eingebunden. Keine Fahrt bringt weniger als 20 Euro.

Im Taxigewerbe hatte die Kooperation von Anfang an für Unmut gesorgt: Statt die viel zu wenig ausgelasteten Taxis einzubinden, war die BVG unter der damaligen Verkehrssenatorin Regine Günther (Bündnis 90/Die Grünen) im Rahmen der Experimentierklausel im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eine Kooperation mit dem amerikanisch-israelischen Unternehmen Via bzw. dessen Ridepooling-Sparte ViaVan eingegangen, um in nachfrageschwachen Berliner Außenbezirken On-Demand-Verkehr anzubieten – mit einer eigens bereitgestellten Kleinbus-Flotte. Zudem wurde dieser, zunächst unter dem Namen „BerlKönig“, später als „Muva“, auch in der Innenstadt als billige Taxi-Konkurrenz missbraucht und später zur Sicherstellung barrierefreier Mobilität bei Aufzugstörungen an ÖPNV-Haltepunkten eingesetzt.

Bald Geschichte: Muva. Foto: Axel Rühle

Die Berliner Landesverbände hatten gegen die taxifeindliche und für den Steuerzahler teure Kooperation lange Zeit protestiert und waren sowohl bei Regine Günther als auch ihrer Nachfolgerin und Parteifreundin Bettina Jarasch stets auf taube Ohren gestoßen.

Gegenüber dem jetzigen Senat konnte Hermann Waldner, Präsident des Landesverbandes Taxi Deutschland Berlin e. V., mit Rückendeckung der anderen Landesverbände nun durchsetzen, dass das Berliner Taxigewerbe in Zusammenarbeit mit dem Land Berlin und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) seit Jahresbeginn am Projekt „Barrierefreier Alternativer Verkehr (BAV)“ beteiligt ist, das den Fahrdienst „Muva“ ab dem 1. März komplett ersetzen wird.

Wie Waldner den Funkteilnehmern der Zentrale Taxi Berlin Ende Dezember mitteilte, übernehmen Taxis an Berliner Bahnstationen im Fall von ausgefallenen Aufzügen kurzfristig die Beförderung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste zu einem geeigneten, naheliegenden erreichbaren Bahnhof und sichern so die Mobilität der Fahrgäste im Alltag mit höherer Verfügbarkeit, einer schnelleren durchschnittlichen Anfahrt und geringeren Kosten für die öffentliche Hand.

„Die Aufträge werden vom VBB ausgelöst und durch uns provisionsfrei vermittelt“, heißt es in einem Newsletter an die Funkteilnehmer. Der VBB stehe in direktem Kontakt mit jedem Fahrgast. Die Fahrstrecken sind nicht lang, maximal fünf Kilometer, werden aber auskömmlich vergütet. Sie werden als „Rechnungsfahrt ohne Beleg“ zum Pauschalpreis vermittelt. Die Fahrgäste werden zu Abholorten an den Bahnhöfen gelenkt, die in den Aufträgen entsprechend beschrieben sind.

Weiter heißt es im Newsletter: „Sie können sich bei der Anfahrt auch gern von der Navigation in der Fahrer-App unterstützen lassen. Zu den Abholpunkten sind GPS-Koordinaten hinterlegt, die eine möglichst genaue Zielführung ermöglichen. Die Fahrgäste erhalten außerdem eine Nachricht mit Ihrem Kennzeichen und können ihre Anfahrt auf dem Smartphone verfolgen. Diese Aufträge werden verbindlich vermittelt.

Wie bei jedem Auftrag ist hier auch auf den Namen der abzuholenden Person zu achten. Da es sich um Rechnungsfahrten handelt, zahlt der Fahrgast nicht im Taxi. Die Fahrten werden als Rechnungsfahrt ohne Beleg (ROB) zu einem Festpreis vermittelt. Für diese Aufträge gelten folgende Pauschalen:

  • 20 Euro pauschal für ein normales Taxi
    • 26 Euro pauschal für ein bestelltes Großraumtaxi
    • 40 Euro pauschal für ein bestelltes Taxi mit Rollstuhlrampe

Die Fahrten werden regelmäßig automatisch an Ihr Unternehmen ausgezahlt. Bei der Zentrale werden keine Belege eingereicht.“

Die Pauschalpreise liegen in den meisten Fällen deutlich oberhalb des eigentlichen Berliner Taxitarifs, wie zwei Rechenbeispiele zeigen, bei denen für Hilfestellung und Befestigen des Rollstuhls usw. ein Zeitaufwand von jeweils sieben Minuten je Fahrt angenommen wird. Fällt etwa am S-Bahnhof Sundgauer Straße der Aufzug aus und ein Taxi bringt einen Fahrgast zum nächsten Haltepunkt stadteinwärts, dem Bahnhof Lichterfelde West, so würde die Strecke von 2,4 Kilometern mit sieben Minuten Standzeit mit dem Taxameter 15,00 Euro kosten. Mit der BAV-Pauschalvergütung liegt der Umsatz im „normalen“ Taxi um ein Drittel darüber, im Großraumtaxi um 73 Prozent (mit mehr als vier Personen um gut 20 Prozent) und im Inklusionstaxi sogar um 166 Prozent. Fällt dagegen am Bahnhof Karow ein Aufzug aus und der Fahrgast wird 4,3 Kilometer zum Bahnhof Blankenburg gefahren, liegt der Pauschalfahrpreis bei gleicher angenommener Wartezeit je nach Fahrzeugtyp um 0 / 33 / 100 Prozent über dem Taxameterpreis von 20,00 Euro.

Möglich sind die meist lukrativen Pauschalpreise aufgrund einer Sondervereinbarung nach Paragraph 51 Absatz 2 PBefG, der auch für Krankenfahrten zu Fahrpreisen außerhalb des eigentlichen Tarifs zur Anwendung kommt, nur dass im Fall des BAV nicht nach unten, sondern nach oben abgewichen wird.

Für den Fall, dass Fahrgäste am Abholort nicht zu finden sind, sowie bei Unklarheiten steht die Zentrale zur Verfügung, die per Sprachwunsch zu kontaktieren ist, bevor ein Auftrag womöglich abgebrochen wird.

Die Fahrer mussten sich für diese Fahrten nicht extra registrieren lassen. Alle Fahrer mit dem Merkmal „behilflich sein“ nehmen automatisch an der Vermittlung teil. Da im Rahmen des Projekts Fahrgäste befördert werden, die normalerweise auf funktionierende Aufzüge angewiesen sind, kann Unterstützung beim Ein- und Aussteigen nötig sein. „Das ist seit jeher selbstverständlicher Bestandteil des Alltags im Taxigewerbe – Taxifahrer sind behilflich, wenn Unterstützung benötigt wird. Hier präsentiert sich das Taxigewerbe einmal mehr als verlässlicher Teil der Mobilitätskette“, so Waldner.

Gewerbevertreter sehen in dieser Dienstleistung ein wichtiges Geschäftsfeld, auf dem das Taxi klar den Plattformanbietern überlegen ist, und das daher gepflegt und ausgebaut werden sollte. ar

Beitragsbild: Taxi Times

 

Tags: Barrierefreier Alternativer Verkehr (BAV)Hermann WaldnerTaxi BerlinTaxi Deutschland Berlin e.V.
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 1

  1. J. Chronor says:
    1 Tag her

    Einmal mehr zeigt dieser Vertrag die Stärken unseres Gewerbes. Sonderaufgaben wie diese entsprechen genau dem Auftrag aus dem PbefG, die Öffentlichen Verkehrsinteressen wahrzunehmen.

    Die Brot-und Butter Aufträge, die alltäglichen ‚Normal‘-Fahrten sind allerdings wesentliche unverzichtbare Grundlage unserer betriebswirtschaftlichen Kalkulation.

    Genau diese Grundlage wird dem Taxi durch die kriminellen Praktiken der Plattformen und deren Handlanger, die Pseudotaxis, getarnt als Mietwagen, schlicht und einfach gestohlen. Mietwagen ist nicht Taxi. Hat sich an seine Regeln zu halten wie auch das Taxi seine Regeln hat.

    Es ist ein Wunder, dass nicht noch mehr Taxibetriebe zerstört wurden und sich auf für mich rätselhafte Weise über Wasser halten.

    Was ist nun mit der Verfolgung der kriminellen MW, die zum Teil immer noch nicht mal über eine TSE verfügen? Was ist mit dem Abgleich von Plattformauftragsdaten mit den Pflichtdaten der MW, die in der TSE zu finden wären? Wie steht es um die KI-gestützte Auswertung dieser Daten durch die zuständigen Stellen?

    Es kann nicht sein, dass das Taxi zur Resterampe der Personenbeförderung im Sozialbereich reduziert wird und die eigentliche Geschäftsgrundlage den übergriffigen kriminellen Plattformen überlassen wird. Die können und wollen nur das schnelle Rein-Raus-Geschäft. Bei denen zählt nur die Maximierung der Provisionsprofite.

    Die rechtstaatzersetzenden Einstellungen der Entscheider in diesen Firmen und deren Duldung in Politik und Verwaltung müssen wirksam unterbunden werden.

    Der Lobbyismus über die Spitzen der Politik hat das erkennbare Ziel, jede Art von Marktregel zu zerstören. Diese Grundeinstellung ist antidemokratisch und widerspricht unserem Grundgesetz.

    An unserem Gewerbe lässt sich der tiefe Grundkonflikt zu den autoritären Absichten der Big-Tec ablesen. Dieser Grundkonflikt geht weit über unser Geschäft hinaus. Siehe USA.

    Technik muss genutzt werden, denn sie bleibt. Sie ist hilfreiches Werkzeug, wenn sie zweckgemäß eingesetzt wird. Die dahinterstehende Finanzmacht aber braucht Marktregeln. Sonst ist sie Raubtier.

    Antworten

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