Leipzig war die erste Kommune, die Mindestentgelte für Mietwagen eigeführt hat. Dagegen hatte ein Mietwagenunternehmer geklagt. Heute wurde dazu mündlich verhandelt.
Seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, Mindesttarife für Mietwagen festzulegen. Damit dürften dann Fahrtenvermittler wie Uber, Bolt und andere keine Fahrten mehr zum Dumpingpreis durchführen. Umgesetzt haben eine solche Tarifbegrenzung bisher aber erst ganz wenige Städte und Landkreise, unter ihnen Leipzig.
Die Novelle des PBefG war gerade mal zwei Monate in Kraft, als die Stadtverwaltung von Leipzig bereits Nägeln mit Köpfen machte und im Oktober 2021 eine Mindestgebühr festlegte, zu der Mietwagen in der Stadt ihre gewerblichen Personenbeförderungsfahrten anbieten müssen.
Dagegen hat sich die Perleberger Chauffeurservice GmbH mit Sitz in Leipzig juristisch gewehrt und Klage eingereicht. Das Unternehmen führt auch Mietwagenfahrten für Uber aus.
Heute wurde die Klage im Verwaltungsgericht Leipzig mündlich verhandelt. Unter den Zuschauern befand sich auch Herwig Kollar. Kollar ist der Präsident des Bundesverbands Taxi- und Mietwagenverband (BVTM) und praktizierender Rechtsanwalt, der bereits zahlreiche eigenen Verfahren zum PBefG geführt hat und dabei auch immer wieder gegen die Praktiken von Uber erfolgreich vorgehen konnte.
Wie Kollar in einem ersten Pressestatement erklärte, haben die Richter in der heutigen Verhandlung erkennen lassen, „dass die Stadt Leipzig grundsätzlich berechtigt ist, die Fahrpreise für Mietwagen zu regulieren, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen das erfordern. Der Gesetzgeber habe die Möglichkeit zur Regulierung der Mietwagenpreise als Korrektiv gegen Dumpingpreise und Verdrängungswettbewerb ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.“
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen und Kollar sehen sich nach dem Verhandlungstag in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Städte aktiv werden müssen. Der Gesetzgeber habe in der letzten Gesetzesreform deutlich gemacht, dass der Wettbewerb zwischen Taxi und Mietwagen nicht durch Dumpingpreise verzerrt werden dürfe.
Genau damit hatte auch die Stadt Leipzig argumentiert, als sie 2021 Mindestentgelte für Mietwagen definierte und damit die Bestimmungen des Paragraph 51a PBefG umgesetzt, wonach eine Stadt Regelungen über Mindestbeförderungsentgelte erlassen kann, die einen hinreichenden Abstand zu den Beförderungsentgelten des jeweiligen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sicherstellen.
Diese Vorgehensweise wurde vom Gericht heute weitestgehend bestätigt, lediglich die Höhe des Mindestentgelts wurde kritisch gesehen. „Nach Auffassung des Gerichts dürfen Mindestengelte für Mietwagen nicht über dem Taxitarif liegen“, berichtete Kollar. In Leipzig müssen mindestens sechs Euro Grundgebühr sowie zwei Euro für jeden Kilometer für eine Mietwagenfahrt verlangt werden. Der Taxitarif liegt darunter, so dass die Richter hier wahrscheinlich eine Herabsenkung des Mindestentgelts fordern dürften.
In der eigentlichen Entscheidung ändert das aber nichts: „Die Stadt Leipzig hat als erste Großstadt den Mut bewiesen, das neu geschaffene Instrument zu nutzen“, sagt Kollar. „Inzwischen liegen in anderen Städten ausreichende Erkenntnisse vor, die die Einführung von Mindestentgelten rechtssicher ermöglichen. Dieser Prozess bestärkt alle Städte, die derzeit konkret an der Einführung solcher Regelungen arbeiten: Sie sind auf dem richtigen Weg.“
Kollar verweist in diesem Zusammenhang auch auf die letzten Presseveröffentlichungen zu den Mietwagenplattformen. Diese würden deutlich zeigen, „dass die von den Plattformen vorgegebenen Fahrpreise für die angeschlossenen Unternehmen nicht kostendeckend sind. In Berlin wurde dazu von den Behörden festgestellt, dass große Teile des Mietwagenverkehrs dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind. In Frankfurt haben vor wenigen Tagen hunderte von Uber-Betrieben gestreikt und fordern von der Plattform eine leistungsgerechte Vergütung, damit sie die gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Mindestlohn und Sozialabgaben) bezahlen können. Wenn die Behörden jetzt nicht schnell handeln, wird es in absehbarer Zeit in den meisten Städten kein funktionierendes Taxigewerbe mehr geben“, so Kollar.
Kurzkommentar der Redaktion: Leipzig ist die erste Stadt gewesen, die Mindestentgelte für Mietwagen eingeführt hatte. Sie wird auch als die erste Stadt in Deutschland eingehen, die damit vor Gericht im Grundsatz Recht bekommen wird. Das ist umso bemerkenswerter, weil Leipzig auch bis heute die einzige Stadt ist, die eine solche Regelung auf Basis einer so genannten Verwaltungsrichtlinie bestimmt hat.
Andere Landkreise, die bisher Mindestentgelte eingeführt haben oder dies in absehbarer Zeit planen, legen dies auf Basis einer Allgemeinverfügung fest. Zahlreiche Experten halten dies für einen juristisch sichereren Weg als den Erlass einer Verwaltungsrichtlinie. Dass aber nun selbst eine als juristisch unsicher eingeschätzte Verwaltungsrichtlinie vor Gericht Bestand hat, sollte tatsächlich alle anderen Genehmigungsbehörden ermutigen, die vom Taxigewerbe vor allen in den „Uber-Städten“ geforderten Mindestentgelte jetzt endlich durchzusetzen.
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