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Verwaltungsgericht stuft Mindestentgelte als zulässig ein

von Jürgen Hartmann
15. November 2024
Lesedauer ca. 3 Minuten.
9
Uber verliert Berufungsverfahren
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Leipzig war die erste Kommune, die Mindestentgelte für Mietwagen eigeführt hat. Dagegen hatte ein Mietwagenunternehmer geklagt. Heute wurde dazu mündlich verhandelt. 

Seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, Mindesttarife für Mietwagen festzulegen. Damit dürften dann Fahrtenvermittler wie Uber, Bolt und andere keine Fahrten mehr zum Dumpingpreis durchführen. Umgesetzt haben eine solche Tarifbegrenzung bisher aber erst ganz wenige Städte und Landkreise, unter ihnen Leipzig.

Die Novelle des PBefG war gerade mal zwei Monate in Kraft, als die Stadtverwaltung von Leipzig bereits Nägeln mit Köpfen machte und im Oktober 2021 eine Mindestgebühr festlegte, zu der Mietwagen in der Stadt ihre gewerblichen Personenbeförderungsfahrten anbieten müssen.

Dagegen hat sich die Perleberger Chauffeurservice GmbH mit Sitz in Leipzig juristisch gewehrt und Klage eingereicht. Das Unternehmen führt auch Mietwagenfahrten für Uber aus.

Heute wurde die Klage im Verwaltungsgericht Leipzig mündlich verhandelt. Unter den Zuschauern befand sich auch Herwig Kollar. Kollar ist der Präsident des Bundesverbands Taxi- und Mietwagen (BVTM) und praktizierender Rechtsanwalt. Er hat bereits zahlreiche eigene Verfahren zum PBefG geführt und konnte dabei auch immer wieder gegen die Praktiken von Uber erfolgreich vorgehen.

Wie Kollar in einem ersten Pressestatement erklärte, haben die Richter in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, „dass die Stadt Leipzig grundsätzlich berechtigt ist, die Fahrpreise für Mietwagen zu regulieren, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen das erfordern. Der Gesetzgeber habe die Möglichkeit zur Regulierung der Mietwagenpreise als Korrektiv gegen Dumpingpreise und Verdrängungswettbewerb ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.“

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen und Kollar sehen sich nach dem Verhandlungstag in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Städte aktiv werden müssen. Der Gesetzgeber habe in der letzten Gesetzesreform deutlich gemacht, dass der Wettbewerb zwischen Taxi und Mietwagen nicht durch Dumpingpreise verzerrt werden dürfe.

Genau damit hatte auch die Stadt Leipzig argumentiert, als sie 2021 Mindestentgelte für Mietwagen definierte und damit die Bestimmungen des Paragraph 51a PBefG umgesetzt, wonach eine Stadt Regelungen über Mindestbeförderungsentgelte erlassen kann, die einen hinreichenden Abstand zu den Beförderungsentgelten des jeweiligen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sicherstellen.

Diese Vorgehensweise wurde vom Gericht in der mündlichen Verhandlung weitestgehend bestätigt, lediglich die Höhe des Mindestentgelts wurde kritisch gesehen. „Nach Auffassung des Gerichts dürfen Mindestengelte für Mietwagen nicht über dem Taxitarif liegen“, berichtete Kollar. In Leipzig müssen mindestens sechs Euro Grundgebühr sowie zwei Euro für jeden Kilometer für eine Mietwagenfahrt verlangt werden. Der Taxitarif liegt darunter, so dass die Richter hier wahrscheinlich eine Herabsenkung des Mindestentgelts fordern dürften.

An der eigentlichen Entscheidung ändert das aber nichts: „Die Stadt Leipzig hat als erste Großstadt den Mut bewiesen, das neu geschaffene Instrument zu nutzen“, sagt Kollar. „Inzwischen liegen in anderen Städten ausreichende Erkenntnisse vor, die die Einführung von Mindestentgelten rechtssicher ermöglichen. Dieser Prozess bestärkt alle Städte, die derzeit konkret an der Einführung solcher Regelungen arbeiten: Sie sind auf dem richtigen Weg.“

Kollar verweist in diesem Zusammenhang auch auf die letzten Presseveröffentlichungen zu den Mietwagenplattformen. Diese würden deutlich zeigen, „dass die von den Plattformen vorgegebenen Fahrpreise für die angeschlossenen Unternehmen nicht kostendeckend sind. In Berlin wurde dazu von den Behörden festgestellt, dass große Teile des Mietwagenverkehrs dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind. In Frankfurt haben vor wenigen Tagen hunderte von Uber-Betrieben gestreikt und fordern von der Plattform eine leistungsgerechte Vergütung, damit sie die gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Mindestlohn und Sozialabgaben) bezahlen können. Wenn die Behörden jetzt nicht schnell handeln, wird es in absehbarer Zeit in den meisten Städten kein funktionierendes Taxigewerbe mehr geben“, so Kollar.

Kurzkommentar der Redaktion: Leipzig ist die erste Stadt gewesen, die Mindestentgelte für Mietwagen eingeführt hatte. Sie wird auch als die erste Stadt in Deutschland in die Geschichte eingehen, die damit vor Gericht im Grundsatz Recht bekommen wird. Das ist umso bemerkenswerter, weil Leipzig auch bis heute die einzige Stadt ist, die eine solche Regelung auf Basis einer so genannten Verwaltungsrichtlinie bestimmt hat.
Andere Landkreise, die bisher Mindestentgelte eingeführt haben oder dies in absehbarer Zeit planen, legen dies auf Basis einer Allgemeinverfügung fest. Zahlreiche Experten halten dies für einen juristisch sichereren Weg als den Erlass einer Verwaltungsrichtlinie. Dass aber nun selbst eine als juristisch unsicher eingeschätzte Verwaltungsrichtlinie vor Gericht Bestand hat, sollte tatsächlich alle anderen Genehmigungsbehörden ermutigen, die vom Taxigewerbe geforderten Mindestentgelte jetzt endlich durchzusetzen – vor allem in den „Uber-Städten“.

Beitragsfoto:Pixabay

Tags: GerichtsverhandlungHerwig KollarKlageMindestentgelt für Mietwagen
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 9

  1. KehrenTAXI says:
    1 Jahr her

    Verwaltungsgericht stuft Mindestentgelte als zulässig ein
    https://taxi-times.com/verwaltungsgericht-stuft-mindestentgelte-als-zulaessig-ein/

    Vielleicht sollte sich das einmal Herr Schneitler durchlesen, der ja erst am Freitag bei der Podiumsdiskussion auf der Europäischen Taximesse bei Freenow bekannt gegeben hat, dass es in Düsseldorf keine Maßnahmen zum Mindestpreis geben wird! Völlig resigniert erklärte er seine Behörde für machtlos und gab dem Taxigewerbe nicht mehr als zehn Jahre. Zitat Victor Schneitler: „Es wird innerhalb der nächsten zehn Jahre keine Taxis mehr geben“.

    Antworten
    • Deniz says:
      1 Jahr her

      Guten Tag, wo haben sie das her dass er das so gesagt haben soll. Würde es mir gerne durchlesen. Vielen Dank?

      Antworten
      • KehrenTAXI says:
        1 Jahr her

        Das hat er am 8.11. zwischen 16:00 und 17:30 h am Freenow-Stand auf der Europäischen Taximesse 8n Köln am gesagt. Anwesend waren ca. 70 – 80 Zuhörer.

        Antworten
    • TaxiHannover says:
      1 Jahr her

      Also ich glaube er hat Recht also in dieser Form nicht mehr(Robotaxi),aber das heißt ja nicht das man sich gegen einen fairen Wettbewerb ausspricht.
      Ich habe die Hoffnung eh verloren, die Regierung ist zum Teil von US Lobbyisten eingekauft die Blackrock-Firmen unterstützen mit Merz bzw der CDU wird es noch schlimmer.

      Antworten
    • Igor Isaev says:
      1 Jahr her

      Wenn die Städte von Bundesregierung nicht unterstützt werden dann kann er auch recht haben . Nicht alles können die Städte einfach alleine entscheiden.
      Fakt ist der Mindestpreis wurde auf Städte überlassen was nicht ganz so einfach zum einführen ist.

      Antworten
  2. Igor Isaev says:
    1 Jahr her

    Perfekt! 👍🏽

    Antworten
  3. Jayjaytzambesi says:
    1 Jahr her

    Warum verbietet man die Plattformen nicht. In Dänemark ist uber auch verboten.

    Antworten
  4. Johann Gruber says:
    1 Jahr her

    Als reiner Mietwagenunternehmer in M und MultiApp-Sourcer freue ich mich auf diese Mindestfahrpreise, da alle Vermittlungsplattformen oft „App-eingeführte Gemeinheiten“ haben, die uns zwingen zu Dumpingpreisen zu fahren, um einfach nur geweinnträchtige Fahraufträge zu erhalten!

    Antworten
  5. Geert Aufderhaydn says:
    11 Monaten her

    Vom leistungsbezogenen Lohn zum leistungsunabhängigen Mindestlohn – was für ein Schwachsinn! Jeder weiß, daß dies legal nicht darstellbar ist: der Fahrer hängt im Cafe ab oder hockt bei seiner Freundin, kommt abends mit einem unterirdisch schlechten Umsatz nach Hause und verlangt für die 8,5 Std. „Arbeit“ 110€. Der Unternehmer legt noch den Arbeitgeberanteil für den Fahrer drauf, dann noch die üblichen Kosten des Gewerbes – pleite! Woher kommt denn die Anweisung vom Unternehmer „jetzt schreibst auf: 5Std. Pause, 3Std. gearbeitet; den Rest machmer wie früher“? Warum stört sich denn nie ein Betriebsprüfer an „5 Std. Pause“? Ich jedenfalls habe mich von allen Fahrern getrennt und bin jetzt alleinfahrender Einwagenunternehmer – legal! Null Bock auf „Ritt auf der Rasierklinge“.

    Antworten

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