Die große Unsicherheit des Taxigewerbes beim Thema Fiskaltaxameter kommt auch daher, dass es seitens des Gesetzgebers keine eindeutige Regelung gibt. Seit 2004 war bekannt, was ab 2016 technisch möglich sein wird. Doch erst in diesem Jahr hat sich das Bundesfinanzministerium zu einem Gesetzentwurf „zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ durchgerungen. Dieses Gesetz benötigt zwingend die Zustimmung des Bundesrats. Einigt man sich nicht, könnte es gar kein Gesetz geben.
Dieses Worst-Case-Szenario beschreibt Thomas Grätz, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands BZP, während einer Informationsveranstaltung der IHK Ulm. Da das „Kassengesetz“, wie es Grätz nennt, auch die Interessen der Länder betrifft, muss der Bundesrat als Vertreter der 16 Bundesländer seine Zustimmung geben.
„Die einzelnen Länder und der Bundesfinanzminister Schäuble vertreten hinsichtlich der Bewertung eines manipulationssicheren Kassensystems eine konträre Ansicht, schildert Grätz das Dilemma. Grätz zeigte sich vom Entwurf des Finanzministers enttäuscht, denn dort sei keiner der vom BZP in diversen Stellungnahmen geforderten Punkte berücksichtigt worden. Noch schlimmer, der Entwurf berücksichtige nicht einmal einen Taxameter, sondern behandle nur Kassensysteme.
Umso erfreulich ist es aus Sicht des BZP-Geschäftsführers, dass wenigstens in der Stellungnahme des Bundesrats darum gebeten wird, beim Gesetzentwurf die vorgesehenen Sicherungsverfahren auch für alle kassenähnlichen Systeme wie eben Taxameter oder Wegstreckenzähler einzuführen.
Darüber hinaus kritisiert der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf die vollständige Neukonzeption eines Sicherungsverfahrens nur für Registrierkassen vorsieht, nicht aber das INSIKA-Verfahren umfasst. Dieses Verfahren gelte als „bereits erfolgreich erprobtes System im Taxenbereich der Freien und Hansestadt Hamburg“ und als „marktgängige sichere Alternative“.
Als weitere sichere Alternative könnte man auch über eine Belegpflicht nachdenken. Ähnlich wie in Österreich oder Italien müssten dann bei allen Bargeschäften zwingend eine Quittung ausgestellt werden.
Das Bundesfinanzministerium hatte eine solche Belegpflicht in seinem Entwurf explizit abgelehnt.
Die Anregungen des Bundesrats liegen nun beim Bundesfinanzministerium. Bisher gab es noch keine Reaktion, berichtet Grätz. Sollte man sich nicht einigen, befasst sich eine Vermittlungskommission mit dem Entwurf. Wird auch dort kein Konsens erzielt, könne es auch passieren, dass es gar kein Gesetz gibt.