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Zu wenig Corona-Unterstützung: Belgische Taxibetriebe klagen

von Wim Faber
2. Juni 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Zu wenig Corona-Unterstützung: Belgische Taxibetriebe klagen
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Mit Unterstützung des belgischen Taxiverbands GTL wird eine Gruppe aus Taxiunternehmern eine Klage sowohl gegen die Bundesregierung als auch gegen Regionalregierungen einreichen. Ihre Forderung: Eine Entschädigung für die durch Covid-19 Maßnahmen entgangenen Umsätze. Der Taxiverband ruft alle belgischen Taxi – und Mietwagenunternehmen dazu auf, sich an dieser Aktion zu beteiligen.

Das belgische Taxigewerbe hat stark unter der Coronakrise gelitten. Die Mitarbeiter sind (technisch-gesehen) vorübergehend arbeitslos, aber die Betriebskosten der Unternehmen laufen normal weiter. „Auch Taxiunternehmen, die vor der Coronakrise gesund waren und Reserven aufbauen konnten, sind mittlerweile in Schwierigkeiten“, sagt Pierre Steenberghen, Generalsekretär des Taxiverbands GTL.

Rund 50 Taxiunternehmen aus ganz Belgien, so meint der Taxiverband, stünden hinter dieser Beschwerde. Mit dabei sind sowohl Einzelunternehmer als auch Großunternehmen mit vielen Fahrzeugen und Mitarbeiter. Die Beschwerde soll in Kürze beim französisch-sprachigen Gericht in Brüssel eingereicht werden und ist gegen die föderalen, flämischen, Brüsseler und wallonischen Behörden gerichtet. Welche Entschädigung die Unternehmen verlangen werden, bleibt noch ein Geheimnis.

Die klassischen Kunden des belgischen Gewerbes (Tourismus, Hotels, Restaurants und Kneipen etc.) machten teilweise zu. „Das sind eben alle unsere festen Kunden,“ sagt Steenberghen. „Wir sind vollständig vom Nachtleben, der Hotellerie, Konferenzen und Messen abhängig.“

Die flämische Tageszeitung ‘Het Nieuwsblad’ und der Taxiverband berichteten, dass Taxiunternehmen diese Aktion vorbereiten, weil sie weder von der belgischen Bundesregierung noch von den Regionalregierungen (Flandern, Brüssel und Wallonien) genügend Covid19-Unterstützung erhalten haben.

Zudem wurde das Belgische Taxigewerbe, laut Steenberghen, auch nicht als Beförderer von systemrelevanten Berufsgruppen anerkannt, denn diese Kunden bezahlen ihre Taxifahrten üblicherweise selber. Somit kann kein Nachweis für den Einsatz geliefert werden. Für die Taxibetriebe gab es bislang nur Entschädigung aus dem sozialen Bereich. wf

Beitragsfoto: Wim Faber

Tags: BelgienGTLTaxiverband
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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