Der Kreistag im Landkreis Rotenburg/Wümme hat sich für eine notwendige Anpassung des Taxitarifs ab August ausgesprochen. Dabei wurde der geforderte Zuschlag für die Rollstuhlbeförderung zum Politikum.
Analog zu vielen anderen Landkreisen wurde auch über eine Anpassung des Taxitarifs im Rotenburger Landkreis abgestimmt. Wie das Onlineportal keiszeitung.de berichtet, sprachen sich die Mehrheitsparteien in dem CDU geprägten Kreis für eine Erhöhung aus, während sich SPD, Grüne und die Linke Ihrer Stimme enthielten. Ein Vertreter der SPD sprach sich sogar gegen den Beschluss aus.
Auffallend große Uneinigkeit herrschte zudem bei einem Punkt der Tarif-Novelle: Der Zuschlag für den Sitzendtransport eines Rollstuhlfahrers. Die Verwaltung hatte hierfür einen Aufpreis von sieben Euro für den Taxitarif vorgesehen und stieß dabei auf Unverständnis bei den Vertretern der Opposition und bei dem zuständigen Behindertenbeauftragten.
Als Argument für einen Zuschlag wurde in erster Linie die teure Anschaffung der umgebauten Inklusionstaxis angebracht. Kreiszeitung.de zitiert in diesem Zusammenhang Bernd Sievert (SPD), einen Gegner des Zuschlags, wie folgt: „Ich will nicht in Abrede stellen, dass die Taxen bei solchen Beförderungen einen erhöhten Zeit- und Kostenaufwand haben. Aber wir dürfen Menschen mit Beeinträchtigungen nicht anders behandeln, als vermeintlich gesunde Menschen.“
Mit dem Bundesteilhabegesetz, nach dem alle Menschen einen Anspruch haben, am öffentlichen Leben teilzunehmen, wurde auch von anderer politischer Seite argumentiert, obwohl man durchaus Verständnis für die wirtschaftliche Lage der Taxiunternehmer hätte.
Letztlich setzte sich der Zuschlag in Höhe von sieben Euro durch, den auch ein Gutachter vorgeschlagen hatte. Laut Kreiszeitung hätte ein Gesamtverband Verkehrsbetriebe sogar 15 Euro gefordert. sg
Kommentar der Redaktion: Die Diskussion, die sich hier in einem relativ kleinen Landkreis abspielt, könnte ohne weiteres auf die Großstädte hochskaliert werden. Das Thema Inklusion ist und bleibt ein echtes Politikum. Schnell ist mehr Einsatz von den Taxiunternehmern gefordert, allerdings ohne selbst die Taschen öffnen zu wollen. Mittlerweile sollte aber klar sein, dass Inklusion nicht ohne die nötigen Mittel funktionieren kann. Was den Politikern zudem völlig aus dem Blick gefallen ist, ist die Tatsache, dass die Rollstuhlbeförderung nicht nur einen fünfstelligen Einsatz für Fahrzeugumrüstung voraussetzt, sondern auch nicht auf dem Bürgersteig oder auf dem Parkplatz endet. Viele Rollstuhlfahrer sind auf die Unterstützung des Fahrpersonals angewiesen, um an ihr Ziel zu kommen. Unterm Strich ist es gut, dass ein Zuschlag durchgesetzt werden konnte, allerdings stehen viel zu häufig die falschen Argumente im Vordergrund. Viel Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Situation des Taxigewerbes ist leider nicht zu spüren.
Wie sagen die Mitglieder der FDP immer so gerne, der Markt reguliert sich von selbst!
Ohne Unterstützung und sicher lässt sich über die Art und Höhe diskutieren, wird es nichts mit der Inklusion. Wer soll denn die Menschen fahren, wenn nicht Taxen 365 Tage im Jahr? Uber und die anderen? Never!!!
Als Leipziger Taxiunternehmer besitze ich ein rollstuhlgerechtes Großraumtaxi mit Hebelift. Bei Rollstuhlfahren erhebe ich grundsätzlich den hier gültigen GTR- Zuschlag von 10 € und finde diesen Preis auch angemessen. In meinem MB Vito müssen für den Rollstuhltransport jedes mal die beiden hinteren Sitzreihen ganz nach vorne geschoben werden und im Anschluss wieder zurück. Dieser Arbeitsaufwand rechtfertigt m. E. diesen Zuschlag.
Dieses Beispiel zeigt wieder, wie sehr der Bundesverband bei der Reform des PBefG geschlafen hat. Tariferhöhung oder gar Verweigerungen sind gerichtlich faktisch nicht überprüfbar. Man hat als Unternehmer nicht mal das Recht auf eine Antragstellung. Der Bundesverband muss sich fragen lassen, warum er auf eine Rechtsänderung nicht gedrungen hat!
Danke für Ihren „Klaren Worte“: Wir und unsere Leser würden uns freuen, wenn Sie Ihre These etewas konkretisieren würden. Wie hätte eine solche Rechtsänderung im PBefG aussehen sollen? Bei der Gelegenheit könnten Sie uns dann ja auch Ihren Echtnamen nennen.