Mit der Veröffentlichung der neuen „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Düsseldorf zugelassenen Taxen (Taxentarifverordnung)“ wurde der bisher gültige Zuschlag für die Kreditkartenzahlung aufgehoben.
Die neue Verordnung trat Ende letzter Woche in Kraft. Meldungen auf Facebook sprachen von einem „Dringlichkeitsbeschluss“. Die Stadt Düsseldorf reagiert mit der geänderten Taxentarifordnung auf eine Neuregelung, wonach seit Mitte Januar Vereinbarungen, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung unter anderem einer Zahlungskarte (Kreditkarte) zu entrichten, unwirksam sind. Diese Neuregelung des § 270a des Bürgerlichen Gesetzbuches, mit der eine EU-Regelung in deutsches Recht umgesetzt wurde, steht im rechtlichen Konflikt mit den Taxitarifordnungen, wenn dort Zuschläge für Kreditkartenzahlungen definiert sind (Taxi Times berichtete).
Da der Düsseldorfer Tarif ansonsten unverändert bleibt, besteht für die Taxiunternehmer keine Möglichkeit, den Einnahmenverlust anderweitig auszugleichen.
Die beiden Düsseldorfer Zentralen Taxi Düsseldorf eG und Rhein-Taxi haben ihre Mitglieder darauf hingewiesen, ab sofort keine Kreditkartengebühren zu erheben. Rhein-Taxi hatte mit der Einführung des App-Payments vor wenigen Wochen bereits eine Befreiung von der Kreditkartengebühr von der Stadt per Sondergenehmigung zugesprochen bekommen. jh
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Sehr gut, der Handel kann das in seinen Preisen eingliedern! Wir sind wie immer die blöden.