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AOK-Versteigerungen: Verband Baden bittet um Meldung

von Jürgen Hartmann
6. Juli 2018
Lesedauer ca. 1 Minute.
8
Mitglieder und Gäste der Interessengemeinschaft IG Ortenau treffen sich regelmäßig in Offenburg zum Austausch. Foto: Taxi Times

Mitglieder und Gäste der Interessengemeinschaft IG Ortenau treffen sich regelmäßig in Offenburg zum Austausch. Foto: Taxi Times

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Wird die AOK Baden-Württemberg ihre Androhung wahrmachen und Krankenfahrten per Internet ausschreiben? Eine bisher gewährte Karenzzeit ist zu Beginn dieser Wochen ausgelaufen.

Das berichtete Markus Strecker vom Verband des Verkehrsgewerbes Baden e.V. während des turnusgemäßen Stammtisches der IG Taxi Ortenau. „Nun muss man abwarten, was passiert“, sagte Strecker den rund 20 Anwesenden Taxi- und Mietwagenunternehmen. Er bat darum, den Verband sofort zu benachrichtigen, sobald erste Ausschreibungen auftauchen.

Mitglieder und Gäste der Interessengemeinschaft IG Ortenau treffen sich regelmäßig in Offenburg zum Austausch. Foto: Taxi Times
Mitglieder und Gäste der Interessengemeinschaft IG Ortenau treffen sich regelmäßig in Offenburg zum Austausch. Foto: Taxi Times

Zwischen der AOK und dem Verband ist ein Rahmenvertrag vereinbart, der zusätzlich zur Vergütung nach Besetztkilometern auch eine Sondervereinbarung in Form eines Preisnachlasses von neun Prozent auf den Taxitarif vorsieht. Preisnachlässe innerhalb des Pflichtfahrgebietes müssen allerdings von den jeweiligen Landratsämtern genehmigt werden, was nicht bei allen der Fall gewesen wäre.

Die AOK wolle daher nun genau dort die Ausschreibungen durchführen, berichtete Strecker. Sein Verband werde nun der AOK anbieten, mit den Landratsämtern Gespräche zu führen, damit diese die Sondergenehmigung doch noch erlauben. Im Gegenzug müsse sich die AOK aber auch verpflichten, auf Ausschreibungen zu verzichten. Generell stellte Strecker den Sinn von Sondervereinbarungen in Frage, wenn diese dann nicht länderdeckend durchgesetzt werden können. jh

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Foto: Taxi Times

Tags: AOKBaden-WürttembergIG Taxi OrtenauKrankenfahrtenVerband des Verkehrsgewerbes Baden e.V.
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 8

  1. Michael M. says:
    7 Jahren her

    Da eine Ausschreibung der Fahrten das Ziel hat, den geltenden Tarif zu unterbieten, müsste doch auch der dadurch zustande kommende „Vertrag“ zwischen Unternehmer und AOK von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Oder sehe ich das falsch?

    Antworten
    • Müller says:
      7 Jahren her

      So ist es, alles was im Pflichtfahrgebiet unterhalb des Taxitarifes liegt, kann nur durch Sondervereinbarungen mit Genehmigung der zuständigen unteren Verkehrsbehörde vereinbart werden.

      Antworten
  2. Peter Mertineit says:
    7 Jahren her

    Die AOK kann sicherlich ausschreiben, hat aber keinerlei rechtliche Handhabe sich in den Taximarkt einzumischen. Der Patient hat nun mal das Recht JEDES Taxiunternehmen mit seiner Fahrt zu beauftragen. Aber die AOK unterläuft ja schon lange den Taxitarif, Das hat den Verband bisher auch nicht gestoert.

    Antworten
    • Lars Engelbart, Taxi 7177, Miltenberg says:
      7 Jahren her

      Die AOK schreibt den Patienten sehr wohl vor mit welchen Taxen sie zu fahren haben. Wir haben schon seit 5 Jahren keinen Vertrag mehr mit dieser Krankenkasse und werden auch von dieser massiv blockiert. Am Anfang haben wir noch Patienten von ortsfremden AOK-Niederlassungen gefahren, die Rechnungen wurden allerdings nach ca einem 1/2 Jahr dann auch nicht mehr beglichen (Begründung: Wir sind keine Vertragspartner der ortsansässigen AOK und ortsfremde schließen mit uns keine Verträge),. Seit dieser Zeit zahlen AOK-Versicherte bei uns bar.

      Antworten
  3. Siegfried W. Kerler says:
    7 Jahren her

    „§ 39 Abs. (2) PBefG
    Die Genehmigungsbehörde hat die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, eine ausreichende Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind. …“ wenn der bestehenden Tarif diesem Sachverhalt entspricht. D.h. dann sinngemäß das ein niedriger Ausnahmetarif eine Erhöhung des „Normaltarif“ nach sich ziehen würde, damit der § 39 erfüllt würde. Oder andersrum argumentiert, es würden die „normalen“ Taxennutzer die AOK subventionieren, was ganz und gar nicht im Sinne der TTO sein kann. Mögliche Folge: Immer weniger Personen fahren Taxi, da der Tarif überproportional steigt, damit die AOK günstiger fahren kann! Diese Spirale dient nicht dem öffentlichen Auftrag, eine Versorgung mit Taxenleistungen sicherzustellen.
    Noch schwerer wiegt der § 39 Abs. (3) PBefG „Die nach Absatz 1 festgestellten Beförderungsentgelte dürfen nicht über- oder unterschritten werden; sie sind gleichmäßig anzuwenden. Ermäßigungen, die nicht unter die gleichen Bedingungen jedermann zugute kommen, sind verboten und nichtig.“ D.h. so ein Ausnahmetarif müsste dann für alle Kassen und Patienten gleichermaßen gelten und nicht nur für die AOK!
    Und nicht zu vergessen die Bedinungen des § 51 Abs. 2 Nr. 1 PBefG (Mindestumsatz/Mindestfahrzahl) den kein, mir bekannten Rahmenvertrag, einer Kasse erfüllt. Ergo dürfte die Genehmigungsbehörde diesen Ausnahmetarifen niemals zustimmen.
    Siegfried W. Kerler

    Antworten
  4. Müller says:
    7 Jahren her

    Die Ausschreibungen hat doch vielmehr Brisanz. Die AOK weis doch sehr genau, dass die Taxiunternehmer sich untereinander nicht wohl gesonnen sind und der eine dem anderen das Schwarze zum Leben neidet. Wenn die Taxibranche sich generell einig wäre, könnten sie nur einen allgemeinverbindlichen Rahmenvertrag für BW verhandeln.

    Antworten
  5. Werner says:
    7 Jahren her

    Wenn ich das hier so lese frage ich mich ernsthaft, was in den Köpfen der Taxiunternehmer vorgeht , es gibt eine Welt außerhalb der Taxen , das nennt sich Mietwagen und die dürfen Krankenfahrten zu allen Preisen fahren , was sie unterdessen auch tun. Das Taxigewerbe ist im Grunde schon tot , nur keiner will es ernsthaft wahr haben, dieses Gewerbe wird von den Automobilkonzernen torpediert , von jungen, unwissenden Politikern und Amtlern und alle wollen sich hier ein innovatives Denkmal schaffen . Die Einstellung des Taxigewerbes ist auf dem Bild dieses Artikels sehr schön zu sehen, alt, muffig verstaubt ……. . Außerdem schaut euch doch mal im eigenen Gewerbe um, wie viele Unternehmen halten sich mittlerweile an keinerlei geltende Regeln mehr … , in den 80ern war es egal woher der Unternehmer kam, er war zu 100 Prozent Kollege und hielt sich an die Regeln , heute geht es in dem Gewerbe zu, wie unter den Paketdiensten , jeder gegen Jeden, Regeln sind für die Alten und wird die Konzession entzogen, macht einer der 20 Brüder weiter und dann der nächste und der nächste und alle ziehen das Gewerbe runter . Es ist doch klar, dass unter solchen Umständen die Krankenkassen alle gegeneinander ausspielen und sogar die Behörden indirekt bedrohen.Dieses Gewerbe ist so tot, da hilft auch kein ausmisten mehr .

    Antworten
  6. Kunigard Weimar says:
    7 Jahren her

    Bestellte Krankenfahrten sind keine Taxi-Fahrten, schon gar nicht, wenn es um immer wiederkehrende Termine geht. Das ist Mietwagen-Terrain ! Die Kassen sollen eine kostenträgerübergreifende Fahrtdisposition aufbauen und ganz nach Bedarf Mietwagen anmieten. Wer einen Transport wünscht, meldet sich bei der zentralen Disposition an, zum gewünschten Zeitpunkt steht dann das Auto vor der Türe. Wem das nicht passt, kann sich eine Taxe bestellen und die Hälfte der Fahrtkosten selbst übernehmen.

    Antworten

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