In Deutschland ist ein erster Fall bekannt geworden, bei dem einem Wundercar-Fahrer die Versicherung gekündigt wurde. Damit startet eine Diskussion um eine mögliche Haftungslücke bei Unfällen, die in den US-Staaten schon seit Monaten geführt wird.
Den Stein ins Rollen brachte die in Hamburg für die gewerbliche Personenbeförderung zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Man ging dort einer Anzeige gegen einen Fahrer nach, der für das Unternehmen Wundercar eine Personenbeförderung durchführte und für eine 1,7 Kilometer lange Fahrt vom Fahrgast mit einem Trinkgeld in Höhe von sechs Euro belohnt wurde. Aus der Anzeige ging darüber hinaus hervor, dass der besagte Fahrer vorher bereits 74 Fahrten auf Vermittlung des Unternehmens Wundercar durchgeführt hatte.
Da das Fahrzeug bei der Behörde nicht als Taxi oder Mietwagen angemeldet war, wandte sich die Behörde an die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters und bat um Auskunft, ob der Versicherungsnehmer seine Gesellschaft über seine Tätigkeit für Wundercar informiert hatte.
Wie aus dem unserer Redaktion vorliegenden Antwortschreiben der Versicherung hervorgeht, hatte der betroffene Fahrer die Kfz-Police über ein Online-Portal abgeschlossen. „Hierbei wurde die Nutzungsart mit „überwiegend privat“ angegeben“, heißt es in dem Schreiben. Die zwischenzeitliche Verwendung des Fahrzeugs zu gewerblichen Zwecken sei vom Versicherungsnehmer nicht mitgeteilt worden, weshalb man davon bisher auch keine Kenntnis hatte.
Als Konsequenz auf die Anfrage der Hamburger Behörde wurde dem Fahrer nun der Versicherungsschutz entzogen. „Da sich aus der geänderten Nutzungsart eine Gefahrenerhöhung ergibt, haben wir von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 24 Versicherungsvertragsgesetz Gebrauch gemacht und den Vertrag […] gekündigt.
Auf die Anfrage der Behörde, ob in einem solchen Fall ein bei derartigen Personenbeförderungen auftretender Haftpflichtschaden abgedeckt ist, blieb das Versicherungsunternehmen allerdings eine Antwort schuldig.
Taxi Times hat deshalb sowohl den Gesamtverband der Versicherer wie auch die größten Kfz-Versicherungsgesellschaften um eine Stellungnahme gebeten. Eine Zusammenfassung der Antworten werden wir in unserer Print-Ausgabe ab Mitte August veröffentlichen.
Das Thema unzureichender Fahrzeug-Versicherungsschutz wird demnächst alle Länder beschäftigen, in denen Unternehmen wie Wundercar oder Uber Fahrtaufträge an Privatfahrer vermitteln. In USA, wo neben Uber auch noch Lyft und Sidecar ähnliche Dienste anbieten, läuft die Diskussion darüber bereits seit Jahren. Im Gespräch ist unter anderem eine Verordnung, wonach die Vermittler den Kfz-Versicherungs- und Insassenschutz übernehmen sollen. jh