Wie die Aargauer Zeitung berichtete, hat sich ein 46-jähriger Mann über mehrere Jahre hinweg an jungen Frauen vergriffen. Makaber: Der Täter, ein Taxifahrer aus dem schweizerischen Luzern, fand alle seine Opfer unter seinen Fahrgästen.
Wenn es nach dem Luzerner Kantonsgericht geht, dann muss der Beschuldigte für 6 Jahre in Haft. Verurteilt wurde er für Vergewaltigung, fünffache sexuelle Nötigung, dreifache Entführung und versuchter schwerer Körperverletzung. Wurde der Taxifahrer mit eigenem Taxibetrieb in erster Instanz noch zu sieben Jahren Haft verurteilt, wurde das Strafmaß in zweiter Instanz um ein Jahr nach unten korrigiert. Der Grund: das Kantonsgericht stufte einen der Fälle nicht als sexuelle Nötigung, sondern als sexuelle Belästigung ein. In zwei weiteren Fällen wurde er freigesprochen.
Die ihm zur Last gelegten Taten fanden in den Jahren 2010, 2012, und 2016 statt. Zu dem Vorwurf der schweren Köperverletzung kam es, weil das Vergewaltigungsopfer sowie seine Frau nichts von seiner HIV-Infektion wussten. Neben der Haftstrafe wurden dem Täter auch 500 Franken Bußgeld und ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten tragen. sg
Anmerkung der Redaktion: Dieser Taxifahrer hat Grenzen überschritten und darf theoretisch bereits in fünf Jahren, also direkt, nachdem er seine sechsjährige Haftstrafe abgesessen hat, wieder Menschen im Taxi befördern? Da muss die Frage erlaubt sein, wie weitsichtig das Gericht seine Urteile fällt. Dieser Taxifahrer hat nicht nur seinen Opfern, sondern auch dem Ansehen des Taxigewerbes nachhaltig geschadet. Was aber noch viel wichtiger ist: Wie wollen die Behörden dem Rückfall eines offensichtlichen Triebtäters vorbeugen?
Foto: pixabay
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