Freitag, 5. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Haftstrafe für Luzerner Taxivergewaltiger in zweiter Instanz reduziert

von Simon Günnewig
29. Juli 2019
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0
Haftstrafe für Luzerner Taxivergewaltiger in zweiter Instanz reduziert
Werbung
 

Wie die Aargauer Zeitung berichtete, hat sich ein 46-jähriger Mann über mehrere Jahre hinweg an jungen Frauen vergriffen. Makaber: Der Täter, ein Taxifahrer aus dem schweizerischen Luzern, fand alle seine Opfer unter seinen Fahrgästen.  

Wenn es nach dem Luzerner Kantonsgericht geht, dann muss der Beschuldigte für 6 Jahre in Haft. Verurteilt wurde er für Vergewaltigung, fünffache sexuelle Nötigung, dreifache Entführung und versuchter schwerer Körperverletzung. Wurde der Taxifahrer mit eigenem Taxibetrieb in erster Instanz noch zu sieben Jahren Haft verurteilt, wurde das Strafmaß in zweiter Instanz um ein Jahr nach unten korrigiert. Der Grund: das Kantonsgericht stufte einen der Fälle nicht als sexuelle Nötigung, sondern als sexuelle Belästigung ein. In zwei weiteren Fällen wurde er freigesprochen.

Die ihm zur Last gelegten Taten fanden in den Jahren 2010, 2012, und 2016 statt. Zu dem Vorwurf der schweren Köperverletzung kam es, weil das Vergewaltigungsopfer sowie seine Frau nichts von seiner HIV-Infektion wussten. Neben der Haftstrafe wurden dem Täter auch 500 Franken Bußgeld und ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten tragen. sg

Anmerkung der Redaktion: Dieser Taxifahrer hat Grenzen überschritten und darf theoretisch bereits in fünf Jahren, also direkt, nachdem er seine sechsjährige Haftstrafe abgesessen hat, wieder Menschen im Taxi befördern? Da muss die Frage erlaubt sein, wie weitsichtig das Gericht seine Urteile fällt. Dieser Taxifahrer hat nicht nur seinen Opfern, sondern auch dem Ansehen des Taxigewerbes nachhaltig geschadet. Was aber noch viel wichtiger ist: Wie wollen die Behörden dem Rückfall eines offensichtlichen Triebtäters vorbeugen?

Foto: pixabay

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

Tags: LuzernSchweizTaxiräuber
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

Ähnliche Artikel

Schweizer Taxiunternehmer wegen Lenkzeitüberschreitung belangt
Schweiz

Uber-Fahrer überleben nur mit Sozialhilfe

24. Oktober 2025
In St. Gallen droht ein Uber-Problem
Beförderungsrecht

Schafft das neue Personenbeförderungsreglement für St. Gallen wirklich Fairness?

29. Juni 2025

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Taxizentrale ändert Vermittlung der Bahntaxi-Fahrten

Werbung
 
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.