Diese Meldung vom 22.4. ist am 8.10. und am 8.11.2021 aktualisiert worden. Siehe unten.
Im künftigen Bußgeldkatalog ist nicht nur die Absicht erkennbar, Unfälle durch zu schnelles Fahren zu verhindern. Auch Fuß- und Radverkehr sowie Schwerbehinderte werden mehr geschützt und die E-Mobilität soll es leichter haben.
Kraftfahrer müssen demnächst nicht nur für zu schnelles Fahren deutlich tiefer in die Tasche greifen, sondern sollten sich auch unbedachtes Halten und Parken auf Fuß- und Radwegen abgewöhnen, denn auch hierfür steigen die Bußgelder erheblich. Auch Punkte in Flensburg gibt es künftig Teilweise bereits für weniger schwere Vergehen als bisher.
Als neuer Tatbestand wird künftig das Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge geahndet. Es kostet so viel wie das Blockieren eines Parkplatzes für Schwerbehinderte oder einer Feuerwehrzufahrt: 55 Euro. Neu ist auch für einige Parkverstöße die Abstufung nach Dauer oder der mit dem Verstoß verbundenen Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung.
Kurz und übersichtlich zusammengefasst werden demnächst folgende Geldbußen fällig (mit „bisher“ sind die derzeit noch gültigen Beträge gemeint):
Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen: 55 €, in schweren Fällen bis zu 100 €
Parken im Halteverbot, an engen und unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, bis zu zehn Meter vor Ampeln: 35 € (bisher 15 €), über eine Stunde 55 € (bisher 25 €), mit Behinderung 55 € (bisher 25 €), über eine Stunde mit Behinderung 55 € (bisher 35 €)
Parken auf Geh- oder Radweg: 55 € (bisher 20 €), über eine Stunde 70 € + 1 Punkt (bisher 30 €), mit Behinderung 70 € + 1 Punkt (bisher 30 €), über eine Stunde mit Behinderung oder Gefährdung 80 € + 1 Punkt (bisher 35 €), über eine Stunde mit Sachbeschädigung 100 € + 1 Punkt
Parken in zweiter Reihe: 55 € (bisher 20 €), länger als 15 Minuten 85 € + 1 Punkt, mit Behinderung: 80 Euro + 1 Punkt, mit Gefährdung 90 € + 1 Punkt, mit Sachbeschädigung 110 € + 1 Punkt
Parken an engen Stellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen: 100 € + 1 Punkt (bisher 60 €)
Halten in einer Feuerwehrzufahrt: 10 €
Parken in einer Feuerwehrzufahrt: 55 € (bisher 35 €), mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 100 € + 1 Punkt (bisher 65 €)
Parken auf einem Behindertenparkplatz: 55 Euro (bisher 35 Euro)
Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge: 55 € (neu)
Parken 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, an Taxihalteplätzen*, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln: 10 €, mit Behinderung 15 €, über 3 Stunden 20 €, über 3 Stunden mit Behinderung 30 € (unverändert)
* Im Widerspruch zu diesen Angaben, die in verschiedenen Quellen miteinander übereinstimmen, gibt ein Online-Portal an, Parken auf einem Taxihalteplatz koste künftig 25 €, länger als eine Stunde oder mit Behinderung: 40 Euro, länger als eine Stunde und mit Behinderung: 50 Euro.
Parken auf Busspuren oder an Haltestellen: 55 €, über 3 Stunden 70 €, mit Behinderung 70 €, mit Gefährdung 80 €, über 3 Stunden mit Behinderung oder Gefährdung 80 €, mit Sachbeschädigung 100 €
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen: 20 €, mit Behinderung: 30 €
Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen: 55 € (bisher 25 €), mit Behinderung: 70 € (bisher 35 €)
Weitere Positionen im Bußgeldkatalog, die beim Taxifahren relevant sind:
Kind ohne vorschriftsgemäße Sicherung im Kfz mitnehmen: 60 €
Das gleiche mit mehreren Kindern: 70 € (wobei in der Regel nicht erwartet wird, dass im Taxi mehr als zwei Kindersitze mitgeführt werden)
Tier(e) nicht ausreichend gesichert: 35 €, mit Gefährdung 60 €, mit Sachbeschädigung 75 € (Hunde gehören in den Fußraum, nicht auf den Sitz)
Beim Ein-/Aussteigen andere gefährden: 20 €, mit Sachbeschädigung 25 €
Unfallstelle nicht absichern: 30 €
Am Grünpfeil bei rotem Ampelsignal vor dem Rechtsabbiegen nicht anhalten: 70 €
Wann der kürzlich verabschiedete Katalog in Kraft tritt, steht noch nicht fest. ar
Aktualisierung am 8.10.2021:
Die Verordnung hat heute eine Mehrheit im Bundesrat gefunden und muss jetzt nur noch vom Bundesverkehrsminister unterzeichnet werden. Drei Wochen nach der amtlichen Verkündung tritt sie dann in Kraft. Somit wurde zwar der im Frühjahr geplante Termin für das Inkrafttreten noch vor den Wahlen nicht eingehalten, doch wird laut ZDF für November damit gerechnet.
Aktualisierung am 8.10.2021:
Der Bußgeldkatalog tritt morgen in Kraft.
Beitragsfoto: Foto: Axel Rühle
erklärt doch bitte den Unterschied zwischen einem Fahrradschutzstreifen und einem Fahrradweg.
Radweg: Dürfte beaknnt sein.
Schutzstreifen: https://www.bussgeldkatalog.org/fahrradschutzstreifen/