Schwäbische Taxifahrer*Innen werden Anträge zur Erteilung oder Verlängerung eines Personenbeförderungsscheines bald ohne persönliches Erscheinen auf der Behörde erledigen können. Eine vom Land Baden-Württemberg und vom Bundesverkehrsministerium gemeinsam entwickelte Plattform kann ab sofort von den Kommunen genutzt werden.
Wie aus einem Branchenportal für Kommunen hervorgeht („Kommune 21“), kann für den P-Schein sowohl die erstmalige Erteilung, die Verlängerung sowie die Erweiterung des Beförderungsgebiets oder der Beförderungsart digital beantragt werden. Der Antrag kann mit oder ohne Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) gestellt werden.
Laut Bericht von „Kommune 21“ wird die Onlinefunktion auf der zentralen E-Government-Plattform des Landes allen Kommunen Baden-Württembergs zur Nachnutzung angeboten. Der Einstieg für den Antragsteller erfolgt über einen zentralen Link, bei dem anschließend die Ortsangabe oder Postleitzahl anzugeben ist. Anschließend leitet die Seite auf die zuständige Behörde weiter, wo dann die entsprechenden Formulare zu finden sind.
Wann nun die kommunalen Behörden die entsprechenden Formulare digital zur Verfügung stellen, geht aus dem Beitrag bei „Kommune 21“ nicht hervor. Es sollte allerdings schnell geschehen, damit Zustände, die 2019 aus Stuttgart zu vermelden waren, möglichst bald der Vergangenheit angehören. hs
Allgemeine Informationen (Quelle: Service-Portal Baden-WürttembergService-Portal Baden-Württemberg): Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) ist alle fünf Jahre zu verlängern. Nur nach der erstmaligen Erteilung ist diese für zunächst zwei Jahre befristet.
Der Verlängerungsantrag sollte rechtzeitig gestellt werden, bevor die Geltungsdauer des Personenbeförderungsscheins abläuft. Erfahrungsgemäß sollte dies ca. 12 Wochen (drei Monate) vor Ablauf des P-Scheins in die Wege geleitet werden. Erforderliche Unterlagen dazu sind:
– Personalausweis bzw. Pass
– P-Schein
– Führerschein
– Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart „O“, zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
– Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
– Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
– Funktions- und Leistungstest (nur bei der Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres erforderlich, bzw. wenn das 60. Lebensjahr überschritten wird).
Diese Regelung betrifft die Fahrer*innen von Taxis, Mietwagen mit Chauffeur, Krankenwagen sowie Pkw im Linienverkehr bis zu acht Personen.
Beitragsfoto: Taxi Times