Gestern Abend veröffentliche das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) die Entscheidung der Bundesregierung, die Corona-Hilfen bis zum 30. September 2021 zu verlängern.
Überraschend unkompliziert und schnell hatte sich das Kabinett darauf verständigt, sowohl die Überbrückungshilfe III als auch die Neustarthilfe nun unter den Namen Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe III Plus auch noch für das dritte Quartal 2021 anzubieten. Im Unterschied zu vorher, jeweils um eine sogenannte Restarthilfe verbessert.
Die neu beschlossene Restarthilfe hat es vor allem für lohnintensive Branchen in sich. Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“).
Dieser Zuschuss soll die Betriebe bei den steigenden Personalkosten unterstützen. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Danach wird kein Zuschuss mehr gewährt. Zusätzlich werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit erstattet.
Für Soloselbständige wirkt sich der Restartanteil dementgegen wie folgt aus: Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.
Ansonsten sind die neu beschlossenen Hilfen für das dritte Quartal wohl mehr oder weniger deckungsgleich zu den bisher angebotenen Hilfen, allerdings werden auch die Obergrenzen für die Förderung erhöht. Für die Überbrückungshilfe III Plus sind nach wie vor nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt und auch das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten (Steuerberater) über das Corona-Portal des Bundes beantragt.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier sagt dazu „Wir setzen Anreize für den Neustart und zahlen denjenigen Unternehmen eine Restart-Prämie, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen. Und schließlich verlängern und erhöhen wir die Neustarthilfe für Soloselbständige auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres.“ Bundesfinanzminister Scholz kommentiert „Mir ist besonders wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ganz direkt profitieren durch die heute ebenfalls beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes (Taxi-Times hat berichtet) und die „Restart-Prämie“. Es ist ein neuer, sozial gerechter Aspekt unseres breiten Hilfsangebots, das Anreize zur Beendigung von Kurzarbeit und zu Neueinstellungen setzt. Gerecht ist zudem, dass die Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten, keine Gewinne und Dividenden ausschütten dürfen. Das gilt auch für die Zahlung von Boni und den Rückkauf von Aktien.“
Die FAQs zur Überbrückungshilfe III sollen dafür überarbeitet und zeitnah veröffentlicht werden. Hier wird beispielsweise besonders interessant sein, wie die erwünschten Neueinstellungen mit auslaufender, aber noch existierender Kurzarbeit harmonieren sollen. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder. Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden.
Tatsächlich löst wohl besonders die neue Restarthilfe das Problem vieler Unternehmen, wie und vor allem wann genau sie denn ihre Beschäftigten wieder aus der Kurzarbeit zurückholen sollen. Zumindest in Dienstleistungsbranche wie dem Taxigewerbe kann es sich gerade jetzt kaum ein Betrieb wirklich leisten, erst das Angebot zu erhöhen, um daraus folgend auf höhere Nachfrage zu hoffen. Da sollten die Mehrwagenunternehmen nun also sehr genau prüfen, wann es denn wieder Zeit ist, Gas zu geben, denn ohne eine anständige Nachfrage nach unserer Dienstleistung können auch kommende abgefederte Lohnzahlungen noch der Killer sein, hier gilt es also sehr genau abzuwägen, was in welcher Region für welchen Betrieb der richtige Weg ist. Und mit der neuen Restarthilfe könnte sich vielleicht ja auch für andere Branchen, deren Belegschaft dann wieder die Taxi füllen könnte, der dafür so dringend notwendige Optimismus wieder breit machen.
Zusätzlich haben viele Beschäftigte sich inzwischen auch ganz gut mit der Kurzarbeit arrangiert, vor allem, wenn fünfzig Prozent oder weniger geleistet werden mussten und das KUG im Laufe der Zeit auf 80 bzw. 87 Prozent angestiegen war. Vielleicht haben sie zusätzlich sogar noch einen systemrelevanten Aushilfsjob gefunden und kamen so sogar ganz gut klar. Besonders für solche Beschäftigte macht sich das Ende der Kurzarbeit ja erst dann wieder wirklich bezahlt, wenn alternativ auch wieder Vollbeschäftigung mit allen Zusatzeinnahmen wie Zuschlägen oder auch Trinkgeldern realisiert werden kann. Gerade dieser sehr große Schritt im Sinne der Beschäftigten lässt sich für die Unternehmen zumindest eher bewältigen, wenn dieses Risiko zumindest zu Anfang für Juli, August und September noch etwas abgefedert wird. Vielleicht muss man die große Koalition hier sogar letztmalig mal richtig loben, denn trotz Wahlkampf oder gerade deswegen hat man sich hier etwas richtig Gutes einfallen lassen. rw
Was ist denn mit denen die die neustarthilfe schon bekommen haben?? Müssen die jetzt nochmal ein Antrag für den Rest machen??
Für die Neustarthilfe kann nun ein weiterer Antrag über maximal 1.500 pro Monat, also ggf. 4.500 gesamt für das 3. Quartal gestellt werden, wenn die Bedingungen auch für diesen Zeitraum weiterhin erfüllt werden.