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Kurzarbeit Null: Arbeitsagenturen drängen zu Restart

von Remmer Witte
2. Juli 2021
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Kurzarbeit Null: Arbeitsagenturen drängen zu Restart
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Nach wie vor sind viele Taxis und Mietwagen vorübergehend stillgelegt und viele Unternehmen aus der Branche haben ihren Mitarbeiter*innen Kurzarbeit verordnet. Mit den fallenden Inzidenzen steigt nun auch der Druck der Arbeitsagenturen, die Fahrer wieder aus der „Kurzarbeit Null“ herauszuholen.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 6.8.21 aktualisiert (siehe unten)

Aktuell weisen die Arbeitsagenturen vermehrt darauf hin, dass mit dem Ende des Lockdowns auch der Grund für die Kurzarbeit in vielen Branchen wegfällt und raten dazu, nun möglichst schnell wieder durchzustarten und die Kurzarbeit zu beenden.

Letzteres betrifft vor allen Taxibetriebe aus den städtischen Bereichen. Der Staat und die Politik helfen dabei: Wie bereits berichtet, haben das Wirtschafts- und Finanzministerium mit der Verlängerung der Überbrückungshilfe III bis Ende September auch einen Personalkostenzuschuss auf den Weg gebracht, der den Beschäftigten den Weg aus der Kurzarbeit ebnen soll. Dieses mächtige Tool hat tatsächlich das Potential, nicht nur den Taxiunternehmen den Weg aus der Krise zu ebnen.

Um Unternehmen zu helfen, ihre Beschäftigten möglichst schnell aus der Kurzarbeit zu holen und um Neueinstellungen zu fördern, wird eine neue Personalkostenhilfe eingeführt. Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Wenn sich die Personalkosten im Juli 2021 im Vergleich zu Mai 2021 erhöhen, dann erhalten Unternehmen auf diese Differenz einen 60-prozentigen Zuschuss. Für den Fördermonat August beträgt dann der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Diese abnehmende Förderung ist also ein echter Anreiz, genau jetzt die Beschäftigten aus der Kurzarbeit zurückzuholen bzw. neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen.

Grundvoraussetzung für diese Förderung ist der Antrag auf Überbrückungshilfehilfe III auch für das dritte Quartal 2021. Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahre 2019 um mehr als 30 Prozent. Und dieser Antrag muss nach wie vor vom Steuerberater erstellt werden.

Ein Neustartrisiko verbleibt aber, gerade für diejenigen, die ihren Mitarbeitern mehr als ein Jahr lang Kurzarbeit Null verordnet hatten. Denn die Pandemie ist ja immer noch nicht ganz vorbei und noch ist auch leider längst nicht jede und jeder geimpft. Es gilt also nach wie vor die Verpflichtung zum regelmäßigen Testangebot an die Mitarbeiter*innen und es gelten komplexe Hygienevorschriften, die den Restartern im Schnelldurchlauf vermittelt werden müssen. Und wenn die Restarter ihre Kunden auf einen umfassenden Gesundheitsschutz verweisen wollen, werden auch die Taxis und Mietwagen weiterhin mit Luftreinigern oder Trennwänden ausgestattet sein müssen. Ein wieder stark ansteigender Anstieg der Zugriffszahlen auf die Taxi-Times-Übersicht aller Trennschutz-Anbieter belegt dies.

Es gilt also, alle Regeln, welche die in der Pandemie aktiven Unternehmen peu á peu erlernen mussten, jetzt im Schnelldurchlauf zu eruieren und nötigenfalls umzusetzen.

Übrigens scheint es unbedingt angeraten, dem oben erwähnten Hinweis der Arbeitsämter zu befolgen, um unangenehme Nachfragen bei den anstehenden Prüfungen durch die Agenturen zu vermeiden. Gerade diese Warnung ist sehr ernst zu nehmen, denn noch plant man bei der Bundesarbeitsagentur unverdrossen, trotz der unglaublichen Menge jeden einzelnen KUG-Antrag im Nachhinein auf seine Plausibilität zu prüfen (Abschlussprüfungen) und nötigenfalls auch Rückforderungen durchzusetzen, wenn Antragsgründe oder deren Umsetzung nicht gesetzeskonform realisiert wurden. Leider hat es das Gewerbe ja mit der Krefelder Razzia schon geschafft, sich ganz in die Mitte dieses Scheinwerferlichts zu setzen. rw

Aktualsierung am 6.8.2021: Mittlerweile hat die Bundesagentur für Arbeit ein „FAQ“ zu den häufigsten Fragen zur oben angesprochenen Abschlussprüfung nach dem Ende der Kurzarbeit auf seiner Website veröffentlicht.

Beitragsfoto (Montage): Witte

Tags: KurzarbeitRestart-HilfeÜberbrückungshilfe
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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Kommentare 1

  1. M. Koczy says:
    4 Jahren her

    kommt für mittelfristige Planungen viel zu spät. Wir haben wegen Perspektivlosigkeit bereits unseren Betrieb mit 12 eigenen Taxen (Feb. 2020) nach fast 35 Jahren abgemeldet. Glücklicherweise alle langjährigen Fahrer bei Kollegen gut „untergebracht“. Nun nur noch etwas Consulting für so genannte Kleinunternehmer +++

    Antworten

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