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100 Berliner Taxis mehr am BER, 220 LDS-Taxis in Berlin

von Axel Rühle
20. Dezember 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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100 Berliner Taxis mehr am BER, 220 LDS-Taxis in Berlin
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Aufgrund einer neuen Vereinbarung dürfen vorläufig 400 Berliner Taxis am BER laden. Im Gegenzug dürfen die 220 LDS-Taxis mit BER-Ladeberechtiung in ganz Berlin Fahrgäste aufnehmen. Am BER gilt jetzt eine 1:1-Regelung.

Seit Freitag sind 100 weitere Berliner Taxis am Flughafen Berlin-Brandenburg ladeberechtigt. Alle Taxis mit BER-Ladeberechtigungen, sowohl die aus Berlin als auch die aus dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS), dürfen laut einer Pressemeldung des Landratsamtes LDS vorläufig in ganz Berlin und im gesamten LDS zu ihrem jeweiligen Tarif Personen befördern. Auf Nachfrage von Taxi Times hat das Landratsamt LDS klargestellt, dass die neue Regelung aber keine Erweiterung der Ladeberechtigung auf das restliche Gebiet des LDS bedeutet. Kollegen aus dem LDS ist aber seit Inkrafttreten der Vereinbarung das Laden in Berlin gestattet. Bislang durften sie dies nur theoretisch, da keine Ausnahmegenehmigung ihnen die Aufnahme von Fahrgästen in Berlin zum LDS-Tarif gestattete.

Zudem gilt eine 1:1-Regelung, das heißt, es werden Taxis aus beiden Zulassungsgebieten am Flughafen jetzt abwechselnd vom Speicher zu den Ladeleisten vorgelassen, also immer ein Berliner Taxi, dann ein LDS-Taxi usw. Nur, wenn aus einem Gebiet kein Taxi mehr auf dem Speicher wartet, werden nacheinander die Taxen aus dem anderen Gebiet vorgelassen.

Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) hat – wenige Tage vor dem Wechsel von Regine Günther zu Bettina Jarasch als Senatorin und der Ressorterweiterung um den Verbraucherschutz – eine Vereinbarung mit dem Landratsamt des LDS getroffen, nach der die Zahl der BER-Ladeberechtigungen auf beiden Seiten von 300 auf 400 erhöht wird. Im LDS hat dieser Teil der Vereinbarung aber keine Auswirkung, da dort ohnehin nur 220 Taxis am BER ladeberechtigt sind (offizielle Zahlen vom November). Ihr Vorteil der Vereinbarung besteht also ausschließlich in der Berechtigung, nun tatsächlich ganz legal in Berlin „wildern“ zu dürfen.

Auch die Zahl von 220 ladeberechtigten LDS-Taxis am Flughafen ist nur Theorie. Laut Hayrettin Şimşek, dem Zweiten Vorsitzenden der Berliner Taxi-„Innung“, verfügen nur 160 brandenburgische Taxen über einen Transponder, der das Bereithalten am Flughafen ermöglicht. Diese Zahl hätte ihm die Firma APCOA genannt, die die Ladeinfrastruktur am Flughafen betreibt. Aktiv und regelmäßig seien aber nur rund 120 von ihnen am Flughafen anzutreffen, da viele Kollegen aus dem LDS von Krankenfahrten oder Stammkunden lebten.

Şimşek sagte gegenüber Taxi Times: „Wir hätten es besser gefunden, wenn der Senat uns zunächst zu dem Thema angehört hätte, denn wir und zwei weitere Verbände sind schließlich im Anhörungsverfahren, und von der Vereinbarung sind Mitglieder von uns direkt betroffen. Enttäuschenderweise hat Frau Günther uns einmal mehr übergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt.“

Die jetzt getroffene Vereinbarung soll zunächst nur bis zum Inkrafttreten der neuen, im Verwaltungsverfahren befindlichen gemeinsamen Tarifstufe für alle Fahrten ab den Ladeleisten am Flughafen gelten. Zu den Plänen des Senats und des Landratsamtes haben die Berliner Verbände einen Gegenvorschlag eingereicht, über den Taxi Times in seiner aktuellen Berliner Print-Ausgabe berichtet. ar

Beitragsfoto: Axel Rühle

Tags: Flughafen BERLaderechteLandratsamtSenUVK
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 1

  1. Tom Letaci says:
    4 Jahren her

    Innerhalb des Pflichtfahrgebiets besteht immer noch Tarifbindung. Wie ist das mit unterschiedlichen Tarifen Brandenburg/Berlin zu machen? Sind allee berechtigt en Brandenburger Taxen fiskalisiert hinsichtlich der Einhaltung von Mindestlohn und Arbeitszeiten. m E. Ist diese Regelung rechtlich nicht einwandfrei

    Antworten

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