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Start Arbeitsrecht

Keine übertriebene Dokumentationspflicht

von Axel Rühle
26. Februar 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
4
Keine übertriebene Dokumentationspflicht
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Im Zuge der Mindestlohnerhöhung sollten Betriebe zu einer akribischen Dokumentation von Arbeitszeiten verpflichtet werden. Nach Protesten aus mehreren Branchen ist diese Regelung vorerst vom Tisch.

Im bisher gehandelten Gesetzentwurf „zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ sollten Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, den Beginn der täglichen Arbeitszeit „jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen“.

Nach Protesten unter anderem aus dem Taxigewerbe, der Gebäudereiniger-Branche und der Bauwirtschaft sind nun „sämtliche Passagen hierzu herausgenommen worden“, und dies, bevor der Gesetzentwurf am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen worden ist. Dies teilt der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e. V. (TMV) in einer Pressemeldung mit.

Der Verband hielt die geplante Regelung für „praxis- und realitätsfremd“ und begrüßt die Streichung. „Es war offensichtlich, dass dieser Gesetzesentwurf nicht unter den Ampelkoalitionären abgestimmt war. Es findet sich auch keine Passage dazu“, so Bundesgeschäftsführer Patrick Meinhardt. Im Koalitionsvertrag sei lediglich verzeichnet, dass man systematische Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz verhindern werde.

Der TMV sieht seine Forderungen gegen die deutlich verschärften Dokumentationspflichten bei Mindestlohn und Minijobs durch den Kabinettsbeschluss umgesetzt und begrüßte die Entscheidung. Für Meinhardt „zeigt sich einmal wieder, dass man nicht die Beratungen im Ausschuss abwarten darf, wenn man einen wesentlichen Bestandteil eines Gesetzes verändern möchte.“

Eine weitere bedeutende Änderung besteht in der Verlagerung der Zuständigkeit. Künftig soll für die Prüfung der Arbeitszeiterfassung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht mehr alleine zuständig sein, sondern in Kooperation mit dem Finazministerium. In einer Presseerklärung des BMAS heißt es: „In der Kabinettssitzung wurde zudem verabredet, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam prüfen werden, wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann, ohne dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen beziehungsweise digitalen Zeiterfassungsanwendungen übermäßig belastet werden. Hierzu soll die Entwicklung einer digitalen Zeiterfassungsanwendung, die den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann, geprüft werden.“

Dazu bemerkt Meinhardt, die beiden Ministerien hätten „eine grundsätzlich unterschiedliche Haltung“ und müssten sich „erst einmal einigen“. Zudem sei es „ein Prüfauftrag ohne Gesetzesrelevanz und ohne zeitliche Bindung“. Er hält es für nötig, das Gesetzgebungsverfahren weiter konsequent zu begleiten, „damit nicht im letzten Moment noch durch Änderungsanträge dieser Passus auf einmal wieder Eingang findet.“ ar

Lesen Sie dazu auch unseren Wochenkommentar: Mindestlohn und Arbeitszeit – zwei Seiten der selben Medaille

Beitragsbild: Pixabay

Tags: ArbeitsministerAufzeichnungspflichtFinanzministerium
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 4

  1. kehrentaxi says:
    4 Jahren her

    Wirklich sehr aufwendig und kompliziert, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu dokumentieren. Auch die Mitarbeiter selbst, wissen nie wann sie bei wem wo und wie lange gearbeitet haben. Die Höhe der Bezahlung wird ja üblicherweise am Ende des Monats ausgewürfelt.

    Antworten
    • Gerald Lamping says:
      4 Jahren her

      Ja, der TMV hat nun im Führungsbereich einen Politikprofi, der weiß, wie („..das Gesetzgebungsverfahren weiterhin konsequent zu begleiten.“), und wann („…damit nicht im letzten Moment…“) und wo („…nicht die Beratungen im Ausschuss abwarten…“) er tätig werden muss. Er erledigt offensichtlich „nur“ seinen Auftrag. Seine Mission scheint allerdings auch klar zu sein: Verhindern um jeden Preis – selbst wenn die Software zur Arbeitszeitdokumentation kostenlos wäre. Denn sogar dieser Vorschlag des BMAS wird von ihm relativiert, da sich zwei Ministerien „erst einmal einigen“ müssten. Ganz ehrlich: Wie kann man sich so eine Chance entgehen lassen, einen weiteren Schritt zu gehen, damit aus dem Gewerbe die schwarzen Schafe peu à peu entfernt werden?

      Antworten
  2. Izabela Andolfo says:
    4 Jahren her

    Das ruft nur Kopfschütteln hervor und ich bin ebenfalls zutiefst enttäuscht!
    Ist der Ehrliche (Unternehmer) am Ende wirklich der Dumme, weil selbst TMV Transparenz und Ehrlichkeit eindeutig nicht unterstützt???
    Der Überschrift: „Keine ÜBERTRIEBENE Dokumentationspflicht“ ist hier meiner Meinung nach auch völlig fehl am Platz!
    Ist dem Autor nicht bewusst, dass nur eine solche Dokumentationspflicht die schwarzen Schafe aus dem Gewerbe „aussortieren“ kann?

    Antworten
  3. Udo Kurth says:
    3 Jahren her

    Hallo
    Also heißt das ,dass meine Fahrer weiterhin Stundenzettel schreiben dürfen!Muss ich jetzt Digitalisieren oder nicht? Reicht es nach einer Woche eine PDF-Datei über die Arbeitszeiten abzuspeichern?
    Bitte der eine sagt so und der andere wieder was anderes ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Udo Kurth

    Antworten

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