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Start Steuern

TSE-Kosten dürfen einmalig abgeschrieben werden

von Remmer Witte
15. September 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
3
TSE-Kosten dürfen einmalig abgeschrieben werden
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Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) beraten. Doch wer jetzt denkt, dass als Ergebnis endlich konkrete Vorgaben zur Umsetzung vorliegen, sieht sich getäuscht. Stattdessen wissen Taxibetriebe jetzt, wie sie die Kosten für eine neue TSE steuerlich geltend können. Welch eine Ironie.

Wie aus einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesfinanzministerium (BMF) hervorgeht, können Taxiunternehmer, die sich eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) anschaffen, um damit den neuen gesetzlichen Vorgaben ab Januar 2024 zu entsprechen, die daraus entstehenden Kosten im vollen Umfang steuerlich geltend machen. Man wolle, so teilte es das Ministerium mit, aus Vereinfachungsgründen auf eine Beanstandung verzichten, wenn die Kosten für die neue TSE in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Als Entgegenkommen gegenüber der Taxibranche wurde nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Beanstandungsverzicht vereinbart.

Damit ist das Gewerbe nun informiert, dass es die Kosten für die ab Januar 2024 verpflichtend in alle Taxameter einzubauende TSE nicht mehr über drei Jahre – wie sonst bei solchen Gütern üblich – abschreiben muss, sondern seinen Gewinn direkt und sofort schmälern darf.

Zwar ist noch nicht bekannt, wann und für wie viel die TSE käuflich erworben werden kann, und es ist auch nicht bekannt, ob Taxler ohne TSE zum Januar 2024 den Betrieb einstellen müssen, aber es ist nun immerhin bekannt, wie die dann entstehenden Kosten buchhalterisch zu behandeln sind. Welch eine Ironie!

Anstatt über die wichtigen Fragen zur TSE zu beraten und Antworten zu geben, verlieren sich die obersten Finanzbehörden der Länder lieber in einer Nebensächlichkeit, ob man mögliche Gewinne in Teilen schon jetzt oder erst später versteuern muss. Das ist für nur wenige Steuerpflichtige nachvollziehbar, zumal Gewinn ja in der derzeit arg gebeutelten Taxibranche eher in kleinen Dosen genossen werden darf. Aus „Vereinfachungsgründen wird auf eine Beanstandung verzichtet“ schreibt das BMF, als Laie empfindet man diesen landestypischen Überregulierungswahn eher als Affront, auch wenn der eine oder andere im Langzeitergebnis vielleicht doch ein paar Cent sparen könnte.

Insofern mag der eine oder andere Einzelunternehmen sich zwar freuen, dass die zum Jahresende notwendige Investition seine Steuerlast schmälert, gleichzeitig fehlt ihm dieses Geld für die TSE aber ja auch tatsächlich im Portemonnaie und kann daher auch nicht mehr im Supermarkt ausgegeben werden. Eine Berechnung, wie viele Fahrgäste befördert werden müssen, bevor sich diese Investition letztlich amortisiert, wäre da durchaus interessant.

Keine Frage: Das Gewerbe muss und das Gewerbe will seine Bücher der Digitalisierung öffnen und transparenter werden. Ob wir dazu allerdings bestbezahlte Beamte bei den obersten Finanzbehörden der Länder brauchen, die nach wie vor ein Messgerät zur Kasse machen wollen und die Branche dann lediglich informieren, dass sich damit Abschreibungsvorteile erzielen lassen? rw

Hinweis der Redaktion: Alle bei Taxi Times bisher veröffentlichten Beiträge zum Thema TSE-Pflicht finden Sie hier.

Beitragsfoto (Grafik): Remmer Witte

Tags: AbschreibungFinanzministeriumTechnische SicherheitseinrichtungTSE
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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Kommentare 3

  1. Manfred Schröder says:
    2 Jahren her

    Dieser destruktive Artikel verunsichert das Gewerbe nur noch mehr – schade.
    Bei einer TSE Aufrüstung sprechen wir von ab ca. € 500,00 Hardwarekosten (kein Eichamtstermin notwendig) und monatliche Kosten von € 10,90. Die TSE Lösung erleichtert die spätere Betriebsprüfung erheblich.
    Das Bundeszentralamt für Steuern hat die digitale Schnittstelle für die manipulationssicheren digitalen Grundaufzeichnungen aus Taxametern und Wegstreckenzählern veröffentlicht. Die Umsetzung ist für die Anbieter jetzt geregelt.
    Ein echter Skandal ist, dass die TSE Pflicht nicht für UBER/FreeNew zum 01.01.2024 verpflichtend ist. Warum organisiert da niemand einen Generalstreik?

    Antworten
    • Redaktion says:
      2 Jahren her

      Anmerkung der Redaktion: Schade, Herr Schröder. Da scheinen Sie den Beitrag nicht genau gelesen zu haben. Kritisiert wird dort nicht die Höhe der Kosten und erst nicht die Einführung einer TSE, sondern vor allem, dass sich die obersten Finanzbehörden zum Thema beraten und alles, was dabei rauskommt, ist ein Zugeständnis zur buchhalterischen Abschreibung der Kosten, während man das, was wirklich dringend geklärt werden muss, weiterhin unbeantwortet lässt.

      Antworten
  2. Bruno Mayer says:
    2 Jahren her

    Mei bin ich froh, daß es doch einige Personen vorallem aber Remmer Witte gibt, die sich sehr ausführlich und ZEITRAUBEND um TSE kümmern können (aber auch wollen) und dadurch etwas Licht in meine Dunkelkammer bringen. DANKE SCHÖN !!!!

    Antworten

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