Bei der bundesweiten Aktion des Zolls, der das Taxi- und das Mietwagengewerbe auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung überprüft hat, wurden vielerorts Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Doch es gibt auch ein Gegenbeispiel: Bielefeld
Der alte Witz über Bielefeld, auch als „Bielefeld-Verschwörung“ bekannt, könnte in der Zollstatistik eine neue Bedeutung bekommen: Als die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls letzten Samstag das Taxi- und Mietwagengewerbe in der ostwestfälischen Stadt auf illegale Beschäftigung oder Ordnungswidrigkeiten kontrollierte, zeigte sich, dass so etwas in Bielefeld offenbar nicht existiert.
Der Zoll führte schwerpunktmäßig am 23. September im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch.
Wie das Hauptzollamt Bielefeld mitteilt, führten die Zöllner der FKS Personenbefragungen durch und prüften Geschäftsunterlagen, „um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren.“ Insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der seit dem 1. Juli 10,45 Euro beträgt, spiele im Personenbeförderungsgewerbe eine bedeutende Rolle.
Insgesamt seien in Bielefeld 138 Personen befragt worden. Ergebnis: „Vor Ort mussten keine Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet werden.“ Es gebe lediglich Fälle, in denen verschiedenen Unklarheiten nachgegangen wird.
Wie es auf der Internetseite des Hauptzollamtes Bielefeld weiter heißt, führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt. „Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.“ ar
Beitragsbild: Fotomontage Axel Rühle (Quelle: Symbolfoto Zoll)