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Start Arbeitsrecht

Bundesweite Finanzkontrolle des Personenbeförderungsgewerbes

von Simon Günnewig
27. September 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Bundesweite Finanzkontrolle des Personenbeförderungsgewerbes
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Bei einer groß angelegten Kontrolle des Taxi- und Mietwagengewerbes am vergangenen Samstag überprüfte der Zoll bundesweit Betriebe und ihre Fahrer.

Besonderes Augenmerk legten die Beamten auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten. So wurde nicht nur der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, sondern auch die illegale Beschäftigung von Ausländern kontrolliert. Ein weiterer Aufhänger für die Finanzkontrolle ist auch die Einhaltung des seit Juli auf 10,45 Euro angehobenen gesetzlichen Mindestlohns.

In Dresden, so berichtet das Presseportal des dortigen Hauptzollamts, waren circa 60 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Überprüft wurden 113 Unternehmen in den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz und Bautzen. Als Resultat der Kontrolle ergaben sich sieben Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Diese ziehen weitere Prüfungen nach sich. Ob es sich dabei um Taxi- oder Mietwagenunternehmen handelt, ist unklar.

Weitere Kontrollen wurden auch in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Speziell aus Köln informiert der WDR. In der Aktuellen Stunde vom 24.9. wurde allerdings so einseitig berichtet, dass man davon ausgehen muss, dass nur Taxis kontrolliert wurden. Brancheninsider konnten natürlich erkennen, dass auch ein Uber-Fahrzeug bei der Kontrolle vor der Linse zu sehen war.

Aus Berlin berichtet Taxi-Times-Redakteur Simi, dass er viele Kontrollen von Uber-, Bolt- und Free-Now-Fahrzeugen beobachten konnte. Schwerpunktmäßig wurden die Kontrollen an Bahnhöfen und Flughäfen durchgeführt. „Auch in München hat der Zoll richtig intensiv kontrolliert,“ teilte Taxi-München-eG-Vorstand Thomas Kroker der Redaktion mit. In München findet gerade das für die Personenbeförderung sehr wichtige Oktoberfest statt und viele Fahrzeuge sind auf der Straße.

Während von vielen Orten von vereinzelten Verstößen berichtet wurde, fällt auf, dass in den Medien kaum zwischen Taxi und Mietwagen unterschieden wurde. Auf Nachfrage von Taxi Times bei der Bundes-Pressestelle des Zolls konnten noch keine Ergebnisse genannt werden, da noch die Zahlen zusammengetragen werden.

Dem bundesweit angelegten Einsatz sind übrigens schon vereinzelte Kontrollen vorangegangen. So wurde bereits ausführlich von Überprüfungen in der Region Aachen und dem Kreis Düren berichtet. Dort kontrollierte man 102 Fahrer und 22 Begleitpersonen, die im Bereich des Schülerverkehrs und des Behindertentransports tätig sind. Wer diese Fahrten durchgeführt hatte, wurde auch dort nicht differenziert. Stattdessen zog man das recht schwammig gehaltene Resümee: „Viele der durchgeführten Kontrollen gaben Anlass dazu, die Arbeitgeber etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.“ sg

Anmerkung der Redaktion: In welche Stadt man auch schaut. In den Medien scheint ein differenzierter Blick zu fehlen. Häufig ist nämlich nur die Rede von Taxis, die der Zoll kontrolliert habe. Auch die zur Berichterstattung dazugehörigen Fotos, häufig nur so genannte Symbolbilder, zeigen ein Taxidachzeichen. So hinterlässt eine eigentlich sinnvolle Kontrolle wieder einmal einen faden Nachgeschmack für das Taxigewerbe – und das, obwohl die eigentlichen Ziele des Zolls, nämlich die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, absolut unterstützenswert ist.

Beitragsfoto: Symbolbild Zoll

Tags: FinanzkontrolleZoll
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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