Ein aktueller Fall eines Frankfurter Taxifahrers lässt die Frage aufkommen, ob bei Fernfahrten im Voraus kassiert werden sollte. Taxi-Times-Leser haben dazu eine klare Antwort.
Einem Frankfurter Taxifahrer ist am vergangenen Sonntag das passiert, wovon alle Taxifahrer in der Republik träumen und was – wenn überhaupt – ein- bis zweimal in der Berufskarriere vorkommt: Er hatte eine Fernfahrt.
Dem Taxifahrer war in Frankfurt eine Dame ins Taxi gestiegen. Sie wollte nach Nürnberg gefahren werden. Das berichten übereinstimmend mehrere Medien. Sie schreiben deshalb darüber, weil es bei dieser Fahrt zu einem ungewöhnlichen Zwischenfall gekommen war: Der Taxifahrer musste kurz vor Nürnberg auf einen Rastplatz halten und dort den Notarzt verständigen, weil sein weiblicher Fahrgast Atemprobleme hatte.
Doch anstatt einer Atemnot stellten die Rettungssanitäter dann wohl eher eine Finanznot fest. Die Dame war wohl nicht willens, die 500 Euro zu bezahlen, die mittlerweile auf dem Taxameter aufgelaufen waren. Die Atemnot hatte sie vorgetäuscht.
Wie die Medien auf Basis des Polizeiberichts berichteten, konnte sie immerhin 250 Euro in bar noch an Ort und Stelle bezahlen. Gegen sie wird nun wegen Betrug ermittelt.
Dieser Fall bekräftigt einmal mehr die Empfehlung, dass Taxifahrer*Innen bei Fernfahrten im Voraus kassieren sollten. Das bestätigen auch die Mitglieder der Whats-App-Gruppe „Eine Stimme für das Taxigewerbe“ in einer Blitzumfrage. Hier gaben nahezu alle Teilnehmenden an, bei Fernfahrten in Vorkasse zu gehen, entweder komplett oder „zumindest anteilig“, wie ein Leser schrieb. Ein paar Kollegen und Kolleginnen berichteten, dass Sie bei solchen Fahrten „situationsbedingt“ agieren. Eine Taxiunternehmerin aus Ostrhauderfehn beispielsweise verzichtet bei Fahrgästen, die ihr bekannt sind, auf eine Bezahlung im Voraus. Ihr Berliner Kollege macht „bei unbekannten Fahrgästen immer 100% Vorkasse.“
Wer solche Vorsichtsmaßnahmen nicht durchführt und dann tatsächlich (zunächst) auf seinem Geld sitzen bleibt, muss das Geld anschließend per Rechnung einfordern. Ein Unternehmer aus Herbrechtingen hatte dazu für die Gruppenmitglieder einen guten Tipp. Er verweist auf ein Formular (mit Durchschlag) oder ein selbst formuliertes „Schuldanerkenntnis“. Dort wird der Name, Anschrift und weitere notwendige Kontaktdaten, der geschuldete Fahrpreis, das Datum der Fahrt und die Fahrtstrecke aufgeführt. Per Unterschrift bestätigt der Zahlungsunwillige Fahrgast dann, dass er diesen Betrag noch schuldig ist. „Natürlich nur mit Abgleich bzw. Foto vom Ausweis oder Führerschein“, ergänzt der Unternehmer.
Gleich mal aufgeräumt werden konnte bei dieser Gelegenheit mit dem Gerücht, wonach gar keine Vorauszahlung erlaubt wäre. Ein solches Verbot findet sich weder im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) noch in irgendwelchen Taxiordnungen.
Hinweis der Redaktion: Die Whats-App-Gruppe „Eine Stimme für das Taxigewerbe“ ist ein Informationsportal der Taxi Times-Redaktion, in dem die Redaktion 2x pro Werktag unter anderem über die wichtigsten Infos aus der Taxibranche informiert. Diese Gruppe steht exklusiv den Taxi-Times-Premium-Abonnenten zur Verfügung. Abonnenten, die in diese Gruppe aufgenommen werden wollen, können sich unter [email protected] mit dem Betreff „Aufnahme Whats-App-Gruppe“ bewerben.
Beitragsfoto: Taxi Times
Na, das stimmt ja nun nicht ganz so, das mit den ach so seltenen Fernfahrten.
Zwar sind solche Fernfahrten in der Tat scheue Rehe, aber ab und zu erwischt man sie auf der Lichtung.
Als Kölner Taxifahrerin war ich in meinen 30 Jahren mindestens zweimal in Frankfurt (190km), eben so oft in Siegen (93km), öfter in Aachen (94km), Oberwesel (147km) und einmal sogar im niederländischen Alkmaar (297km).
Ebenso Krankenfahrten können mitunter sehr weit führen.
Großraumtaxis werden bevorzugt von der Deutschen Bahn jwd geschickt und lächeln erst recht über den Zusatz: „ … was – wenn überhaupt – ein- bis zweimal in der Berufskarriere“.
Auch nicht so ferne Fernfahrten, wie etwa nach Düsseldorf kosten heute 100 Eu und mehr. Zechpreller können aber auch hier vorkommen und je nach Art der Ansprache und Aussehen (sorry, ist so) nimmt man Vorkasse oder keine.
Einverstanden. Wir fassen die Häufigkeit der Fernfahrten nicht in Zahlen, sondern klassifizieren Sie innerhakb des Bereichs der Tierwelt. Scheues Reh trifft es ganz gut!
Thema: Vorkasse bei großen Taxifahrten
Ich fahre seit 25 Jahen Taxi in und mache sehr oft Vorkasse
auch wenn es nur eine kleine Fahrt für 10€ ist.
Manchen Leuten kennt man es schon aus 10 Meter Entfernung an das sie kein Geld haben.
Als Antwort bekomme mit man dann, ich habe das Geld zu Hause, 100 pro
oder der Vater zahlt, die Oma oder sonst wer.
Wenn man dann am Zielort ankommt ist von diesen Personen ( Vater, Opa ) keiner da und auch nicht erreichbar, weil es diese Leute gar nicht gibt.
Die Leute lügen einen an das sich die Balken biegen.
Wenn jemand bei einer Fahrt die ein paar hundert Euro kostet sich nicht die ganze Summe im Voraus geben lässt, handelt es sich vermutlich um einen Anfänger oder einen gierigen Kollegen
bei dem vor lauter Gier der Verstand ausschaltet.
Wir kennen die Motive und die Umstände des hier beschriebenen Frankfurter Kollegen nicht und sollte ihm deshalb keine negativen Dinge unterstellen.
Man könnte jetzt – durchaus berechtigt – Haarspalterei betreiben, denn so einfach ist es mit der Vorkasse dann doch nicht. So dürften sich zumindest in diversen Taxitarifordnungen im Bereich der „Fälligkeit der Beförderungsentgelte“ Bedingungen finden lassen, die einen begründeten Anlasses (!) zwingend vorschreiben, um überhaupt Vorkasse nehmen zu dürfen. Immer wieder hört man Geschichten, dass Taxiunternehmer*innen ihr Fahrpersonal aufgrund vermeintlich schlechter Erfahrungen anweisen, Fahrgäste von bestimmten Lokalitäten grundsätzlich nur per Vorkasse zu befördern. So ein übler Generalverdacht ist mit Sicherheit kein begründeter Anlass. Und soll im Fall der Fälle vielleicht dazu dienen, dass Fahrpersonal bei ausbleibender Zahlung in Reggress zu nehmen. Ich würde mal sagen: Keine Chance! Denn keine Vorkasse zu nehmen, ist keine grobe Fahrlässigkeit, da eine mögliche Dienstanweisung sicherlich nicht höher zu bewerten ist