Ein Amsterdamer Berufungsgericht hat geurteilt, dass Uber und Ola-Cabs Londoner Mietwagenfahrer besser über automatische Entscheidungen informieren müssen.
Der US-Fahrdienstvermittler Uber und das indische Ridesharing-Unternehmen Ola-Cabs müssen Londoner Mietwagenfahrern, die die Uber-Driver-App oder die Ola-Driver-App verwenden, weitere Informationen über wichtige Entscheidungen, die sie betreffen, zur Verfügung stellen. Das hat das Berufungsgericht in Amsterdam, dem europäischen Hauptsitz von Uber, in einem Berufungsverfahren von Londoner Taxifahrern gegen die Plattformbetreiber entschieden.
In drei Fällen gingen mehrere Londoner Fahrer mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft (App Drivers & Couriers Union – ADCU) vor niederländische Gerichte. In der Berufung gegen Urteile des Amsterdamer Bezirksgerichts beantragten sie, das Gericht möge Uber und Ola auffordern, ihnen zu erklären, wie es zu bestimmten Entscheidungen kommt. Dazu gehören Entscheidungen von Uber, Fahrerkonten wegen Betrugsverdachts einseitig zu schließen. Die betroffenen Fahrer werden zu diesen Entscheidungen nicht angehört.
Außerdem wollen die Fahrer Informationen darüber, aufgrund welcher Entscheidungskriterien ihnen Fahrten zugeteilt werden (Matching von Fahrgast zu Fahrer), wie die Fahrpreise zustande kommen und auf welcher Grundlage ihnen bestimmte ‘Scores’ im internen System, wie z.B. ‚Betrugswahrscheinlichkeit‘, zugeordnet werden.
Das Berufungsgericht entschied weitgehend zugunsten der Fahrer. Laut Gericht handelt es sich um Entscheidungen, die vollautomatisch und ohne menschliches Zutun getroffen werden. Es sind Entscheidungen, die die Fahrer aber in erheblichem Maße persönlich betreffen, unter anderem, weil sie sich auf das Einkommen auswirken. Die Betrugsverdachtsentscheidungen implizieren schwere Vorwürfe, die auch andere Konsequenzen für die Fahrer haben könnten, etwa Erhalt oder Verlängerung der Londoner Mietwagenlizenz.
Uber und Ola müssen den Fahrern künftig also die Faktoren erklären, die sie zu all diesen Entscheidungen führen. Uber und Ola müssen den Fahrern auch andere Informationen zur Verfügung stellen, die zum Verständnis der Gründe für die Entscheidungen erforderlich sind. Dies ermöglicht den Fahrern, ihre Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wie z. B. das Recht auf Berichtigung, auszuüben.
Uber und Ola verweigerten die von den Fahrern angeforderten Informationen bisher unter Berufung auf ihr Recht auf Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse. Dass für diesen Schutz eine vollständige Verweigerung erforderlich ist, haben die Plattformbetreiber allerdings nicht nachgewiesen, so das Gericht. wf
Beitragsfoto: Pexels (Oltion Bregu)