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Start Beförderungsrecht

Neuer Kommentar zur BOKraft erschienen

von Axel Rühle
21. August 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Neuer Kommentar zur BOKraft erschienen
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Zu vielen Gesetzestexten gibt es Rezensionen von Juristen, die den praktischen Umgang mit den Texten erleichtern. Auch für eine der wichtigsten Verordnungen für das Taxi, die BOKraft, ist nun ein neuer Kommentar erschienen.

Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr ist im Taxi- und Mietwagengewerbe besser unter ihrer Kurzbezeichnung „BOKraft“ bekannt. In ihr sind grundlegende Dinge geregelt, die der Gesetzgeber nicht im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festlegen wollte, etwa dass Taxis grundsätzlich im Farbton Hellelfenbein zu lackieren sind, eine Ordnungsnummer, ein Dachzeichen, einen Fahrpreisanzeiger und auf der rechten Seite zwei Türen haben müssen, und dass nur auf den Türen Reklame zulässig ist, die aber weder politisch noch religiös sein darf. Auch den Einbau von „Trennwänden“ erlaubt die Verordnung von 1982, und ergänzt, dass diese „ausreichend kugelsicher“ sein dürfen.

Laut Wikipedia ist die BOKraft eine „Ausführungsbestimmung zum Personenbeförderungsgesetz“, die den Betriebsablauf in einem Verkehrsunternehmen regelt und die Mindestanforderungen (Ausrüstung und Beschaffenheit) für Kraftfahrzeuge definiert. „Diese betreffen den Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr von Omnibussen, Taxis, Mietwagen mit Fahrer und Oberleitungsbussen.“

Letztmalig geändert wurde die BOKraft 2015 und im Zuge der PBefG-Novelle 2021. Seitdem schreibt Paragraph 28a ein Navigationsgerät vor. Auch die BOKraft wird also des Öfteren aktualisiert. Jahrelang kommentierte Dr. Gerhard Hole die BOKraft. Nachdem Hole 2019 verstarb, wurde der BOKraft-Kommentar, der im Verlag Heinrich Vogel erscheint, nun von Thomas Grätz, ebenfalls Experte für Personenbeförderungsrecht, neu bearbeitet. Die jüngsten Änderungen in der Verordnung hat Grätz in der kürzlich erschienenen neuen Auflage ausführlich besprochen (480 Seiten, 28. Auflage 2023, ISBN 978-3-574-60569-7, Preis netto: 46.- €).

„Die 28. Auflage berücksichtigt die zahlreichen Änderungen des Personenbeförderungsrechts insgesamt, aber auch der BOKraft durch das im August 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts, sowie auch alle weiteren in der Zwischenzeit bekanntgegebenen Änderungen an den betroffenen Gesetzen und Verordnungen“, beschreibt der Heinrich Vogel-Verlag die maßgeblichen Inhalte des Buches.

Hervorzuheben seien insbesondere die neue Verkehrsart bzw. Verkehrsform des Linienbedarfsverkehrs sowie des gebündelten Bedarfsverkehrs, beide zur Durchführung von Poolingverkehren. Aktualisiert wurden auch die Einführung in das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Überblick über die Sozialvorschriften im Personenverkehr.

Der Anhang enthält alle relevanten weiteren Gesetze und Vorschriften, teilweise mit Einführung und Hinweisen. dazu zählen das Personenbeförderungsgesetz, die Freistellungsverordnung, die Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, die Mobilitätsdatenverordnung, die Kassensicherungsverordnung, die Fahrpersonalverordnung und Auszüge aus der Fahrerlaubnis-Verordnung, der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, der Prüfungsrichtlinie, der StVO, der StVZO sowie das Bundesnichtraucherschutzgesetzes.

Grätz ist auch Bearbeiter eines PBefG-Kommentars und weiterer themenverwandter Publikationen. Er war 28 Jahre lang Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen (damals BZP) und 15 Jahre lang Vizepräsident der IRU-Gruppe Taxi und Mietwagen. Neben seinen schriftstellischen Tätigkeiten berät Thomas Grätz auch den Taxi- und Mietwagenverband TMV, den Wettbewerbsverband des BVTM. ar

Thomas Grätz / Dr. Gerhard Hole (†)
„BOKraft Kommentar“
Softcover, DIN A5
480 Seiten, 28. Auflage 2023
Bestell-Nr.: 24015

Beitragsbild: Fotos und Collage Axel Rühle

Tags: BoKraftThomas Grätz
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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