In ihrer gestrigen Versammlung hat die Hamburger Bürgerschaft – das Landesparlament – das Klimaschutzstärkungsgesetz beschlossen. Es sieht neben vielen städtebaulichen Maßnahmen auch vor, dass ab 1.1.2025 nur mehr klimaneutrale Taxis zugelassen werden.
Im Hamburger Taxigewerbe war das Verbrenner-Aus schon länger bekannt, in ein Gesetz gegossen wurde es nun am gestrigen Nikolaustag, mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der Hamburger Mehrheitsparteien SPD und Grüne.
Für das Hamburger Taxigewerbe sind darin die Paragraphen 3, Nr. 9 und der Paragraph 29a entscheidend. In letzterem ist unter dem Stichwort „Emissionsfreie Personenbeförderung“ festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2025 eine Neugenehmigung für Taxis, Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr nur mehr für jene Fahrzeuge erteilt werden darf, die lokal emissionsfrei im Sinne von § 3 Nummer 9 unterwegs sind.
Als lokal emissionsfrei gilt ein Taxi dann, wenn das Fahrzeug bedingt durch seine Antriebsart kein Kohlenstoffdioxid, kein Kohlenmonoxid und keine Stickoxide ausstößt. „Hierbei gilt uneingeschränkte Technologieoffenheit“, heißt es in Ergänzung zu diesem Paragraphen. Für Bestandstaxis gilt diese Regelung nicht, auch nicht bei Anträgen auf Verlängerung einer bestehenden Genehmigung.
Einen zeitlichen Aufschub haben Großraumtaxis erhalten, die mit mindestens acht Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz zugelassen oder für die Beförderung von während der Fahrt in Rollstühlen sitzenden Menschen geeignet sind. Für diese Fahrzeuge tritt die Null-Emission-Regelung erst zum 1.1.2027 in Kraft.
Das Hamburger Taxigewerbe hatte hierfür wegen der geringeren Fahrzeugverfügbarkeiten und noch höheren Betriebskosten um einen Aufschub gebeten.
Hamburg ist die erste und bisher einzige Stadt in Deutschland, die mit diesem Gesetz das Aus für Verbrenner-Taxis generell reglementiert. Dirk Ritter von der Hamburger Aufsichtsbehörde bezeichnet dies gegenüber Taxi Times als „Meilenstein“.
Hamburg ist aber auch die Stadt, die seit 2021 innerhalb des Projekts Zukunftstaxi die Anschaffung von E-Taxis sowie von Inklusionsfahrzeugen fördert und parallel dazu eine branchenspezifische (Schnell-)Ladeinfrastruktur aufgebaut hat. Das Programm wurde von den Taxiunternehmern sehr gut angenommen. Derzeit sind knapp 600 Elektro-Taxis unterwegs. jh
Beitragsfoto: Hansa-Funktaxi
Und was ist mit den Mietwagen? Die stehen wirklich überall rum und jetzt im Winter natürlich mit laufendem Motor.
Es gilt „für Taxis, Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr“.
Danke für die Info 👍
Und die Abgasanlage der Hamburger E-Taxen steht beim Kohlekraftwerk Wedel in Schleswig-Holstein. Welch eine Heuchelei von Rot-Grün.
Danke für Ihren Leserkommentar. Allerdings erschließt sich uns der Zusammenhang zwischen den Hamburger E-Taxis und der von Ihnen angesprochenen Abgasanlage nicht. Wir freuen uns über eine sachliche und faktenbasierte Aufklärung Ihrerseits.
Was sieht denn das Gesetz für Übergänge für Bestandsfahrzeuge vor? Oder dürfen die gefahren werden, bis diese Auseinanderfallen ?
Zur Beantwortung dieser Frage ein Auszug aus dem Beitrag: „Für Bestandstaxis gilt diese Regelung nicht, auch nicht bei Anträgen auf Verlängerung einer bestehenden Genehmigung.“ Somit dürfen diese dann tatsächlich solange gefahren werden, bis sie auseinanderfallen.
Bestandstaxi dürfen weiter fahren,ist auch logisch, je älter ein Taxi ist desto nachhaltiger ist es. Aber ein E-Taxi in Düsseldorf bei 9 € Brutto Umsatz die Stunde, tausende Ubermietwagen,subventionierten Bus-Bahn Verkehr,Zone 30 Km überall, nötigende Ampelschaltungen +×+ ist Selbstmord und Ausbeutung der selbstfahrenden Taxiunternehmer seit Jahren.Der Staat sollte den Unternehmen die 30 Jahre ihren Betrieb aufrechterhalten, eine nachträgliche Rente von 1800€ zahlen! Die Rente + Krankenkasse sind nicht zu erwirtschaften.