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Taxi-Standplätze werden ein Fall für’s Gericht

von Nicola Urban
28. März 2017
Lesedauer ca. 1 Minute.
0

Foto: Kantonsgericht Luzern

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Die Stadt Luzern hatte ihre Taxibewilligungen für öffentliche Standplätze ausgeschrieben und neu vergeben. Gegen diese Vergabe seien, laut einer Meldung der Nachrichtenagentur sda, bereits 25 Beschwerden bei dem Kantonsgericht eingegangen. Damit werden die Taxi-Standplätze jetzt ein Fall für’s Gericht.

Foto: Kantonsgericht Luzern

Auf die rund 100 Betriebsbewilligungen für die Jahre 2018 bis 2022 bewarben sich 120 Interessierte. Mit den gebührenpflichtigen Betriebsbewilligungen erhalten die Taxifahrer Zugang zu den öffentlichen Standplätzen in der Stadt. Ab 2018 rechnet die Stadt mit jährlichen Gebühreneinnahmen in Höhe von mindestens 140.000 Franken, das entspricht in etwa 130.000 Euro. Den Zuschlag für die 50 Standplätze bekamen letztlich zehn Taxi-Firmen und 40 unabhängige Fahrer. Einige, die bisher die Standplätze anfahren durften, gingen leer aus. Das wollen sie offensichtlich nicht auf sich sitzen lassen. Jetzt muss sich mit der Vergabe noch mal das Kantonsgericht befassen, denn ohne Bewilligung dürfen zwar Taxifahrten angeboten werden, dabei dürfen aber keine öffentlichen Standplätze angefahren werden. nu

 

Foto: Kantonsgericht Luzern

 

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Tags: GerichtTaxiTaxistandplatz
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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