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Vollbremsung mit Rollstuhl

von Jürgen Hartmann
12. Mai 2024
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Vollbremsung mit Rollstuhl
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Vom Gesetz her sind alle Taxibetriebe verpflichtet, ihre Mitarbeiter über Arbeitsschutzmaßnahmen aufzuklären. Bei den Taxiverkehrssicherheitstagen an den beiden vergangenen Samstagen wurde diese „Pflicht“ zur spannenden Unterhaltung.   

Organisiert wurden die beiden Aktionstage von den Interessengemeinschaften der IG Taxi Ortenau und der IG Taxi Mainviereck gemeinsam mit der SVG Baden und der SVG Süd. SVG ist die Abkürzung für Straßenverkehrsgenossenschaften. Sie fungieren als verlängerter Arm des ASD. ASD wiederum steht für Arbeitssicherheitsdienst.

Der Taxiunternehmer Uli Lo Re (rechts) von der Taxi-IG Mainviereck und Ralph Geißler von de SVG waren die Hauptakteure des Verkehrssicherheitstags in Erlenbach. Foto: Taxi Times

Der ASD ist der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst der BG Verkehr für die kleinen und mittleren Mitgliedsbetriebe. Diese sind – ebenso wie Großbetriebe – nach Paragraph 12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, „die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen“. Laut Gesetz umfasst die Unterweisung „Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.“

Soviel zur Theorie. In der Praxis sieht das so aus, dass sich viele Taxi- und Mietwagenbetriebe wenig bis gar nicht um solche Unterweisungen kümmern. Wer das gar nicht macht, wird spätestens nach einem Jahr von der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr zwangsverpflichtet, die Pflicht über den ASD zu erfüllen. Die Kosten dieses Dienstes werden an der Anzahl der Mitarbeiter und deren Gehälter gemessen. Sie liegen etwa bei 50 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.

Taxi- und Mietwagenunternehmer, die freiwillig oder zwangsverpflichtet beim ASD gelandet sind, werden von dort zur weiteren Betreuung an die Straßenverkehrsgenossenschaften weiterdelegiert. Deren Aufgabe ist dann zunächst eine Bestandsaufnahme des Taxibetriebs und anschließend die Erstellung einer Gefährdungsanalyse. Anschließend beginnt dann die regelmäßige Arbeit mit den Betrieben in Form von jährlichen Unterweisungen zum Thema Arbeitssicherheit.

Und damit sind wir nun wieder beim Beginn dieser Geschichte, denn anstatt viele Betriebe einzeln zu besuchen und dort – meist theoretisch – vor gelangweilten Mitarbeitern über Arbeitssicherheit zu referieren, hatten Thomas Zehnle von der SVG Baden und Markus Schmid von der IG Taxi Ortenau die Idee, gemeinsam einen Verkehrssicherheitstag speziell für Taxi- und Mietwagenbetreibe zu veranstalten. Das Konzept, Arbeitssicherheit anhand praktischer Beispiele zu demonstrieren und dabei auch die Rollstuhlsicherung einzubauen, kam so gut an, dass die IG Ortenau am vorvergangenen Samstag in Lahr nahe Offenburg bereits ihren siebten Verkehrstag abhielt – mit einem Rekordbesuch von 84 Teilnehmern.


Eindrücke vom Verkehrsicherheitstag der IG Taxi-Ortenau in Lahr am 4.5.24

Zudem hat das Event inzwischen einen Nachahmer gefunden, denn auch die IG Mainviereck unter Führung von Uli Lo Re mit Unterstützung von Sandra Bräsel und Maximilian Van Dyk hatte diesen Samstag bereits den zweiten Verkehrssicherheitstag veranstaltet. Hier war die SVG Süd mit Ralph Geißler und Guido Kauhl mit im Boot, verstärkt durch Thomas Zehnle aus Baden.

Geißler begann den Tag mit einem 5-Minuten-Check, der allerdings so umfangreich und praxisnah erklärt wurde, dass er über eine Stunde dauerte. Der 5-Minuten-Check ist eine Maßnahme, die jeder Taxi-und Mietwagenfahrer zu Beginn seiner Schicht durchführen sollte. Er beinhaltet allerlei Überprüfungen, angefangen von der Beleuchtung über den Wischwasser- und Öl-Füllstand bis hin zu den Fahrzeugpapieren inklusive TÜV-Termin.

Demonstriert wurde all das an den Taxis und Mietwagen der teilnehmenden Unternehmen – mit dem Ergebnis, dass einer von ihnen am Ende des Tages tatsächlich Öl nachfüllte, während ein anderer demnächst die Werkstatt aufsuchen muss, weil bei seinem Taxi nur der Stille Alarm funktioniert, aber nicht der reguläre mit der lauten Hupe.

Eindrücke vom Verkehrsicherheitstag der IG Mainviereck in Erlenbach am 11.5.24

Besonders aufschlussreich war dann die Unterweisung einer korrekten Rollstuhlsicherung. Der Unternehmer Maximilian Van Dyk vom Fahrdienst Odenwald hatte dazu einen seiner betriebseigenen Rollstühle mitgebracht und einer der zahlreichen Taxi- und Mietwagenfahrer hatte sich für einen „Perspektivwechsel“ zur Verfügung gestellt und sich in den Rollstuhl gesetzt. Jetzt demonstrierten die SVG-Mitarbeiter, was man beim Einfahren beachten muss, beim Anlegen der Gurte und der Befestigung des Rollstuhls im Fahrzeug. Wobei all dies durch die Teilnehmenden selbst durchgeführt wurde und so der eine oder andere kleine Fehler bei der Handhabung erkannt und angesprochen wurde.

Noch mehr Eindrücke vom Verkehrsicherheitstag der IG Mainviereck in Erlenbach am 11.5.24

Danach ging es dann mit dem Fahrzeug und dem mittlerweile bombenfest gesicherten Rollstuhlinsassen auf den Parcours. Abwechselnd durfte jeder Fahrer und jede Fahrerin einmal auf einer mit Wasser bespritzen Plane eine Vollbremsung hinlegen. Das war eine eindrucksvolle Erkenntnis, wie weit ein glatter Straßenbelag den Bremsweg verlängert – und für den Kollegen im Rollstuhl die physikalisch grenzwertige Erfahrung der Fliehkräfte, die bei solchen Vollbremsungen einwirken. Daran anschließend konnten die Teilnehmer den Parcours dann mit ihren eigenen Taxis befahren.

Der lange Bremsweg auf nasser und glatter Fahrbahn. Foto: Markus Schmid

Belohnt wurde all dies mit einer ausgiebigen Verköstigung in Form von Kuchen und Gegrilltem sowie einer schriftlichen Bestätigung der Teilnahme an der Unterweisung Das ist wichtig für den Unternehmer, der nun seine Pflicht nach Paragraph 12 des Arbeitsschutzgesetzes für ein weiteres Jahr erfüllt hat. jh

 

Beitragsfoto und alle weiteren Fotos: Taxi Times + IG Ortenau

Tags: Arbeitsmedizinischen- und Sicherheitstechnischen Dienst (ASD)ArbeitsschutzgesetzIG Taxi & Mietwagen Mainviereck e.V.Interessengemeinschaft Taxi IG OrtenauSVGVerkehrssicherheit
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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