Bei der Einführung des MBE war zu erwarten, dass sie gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen werden. Sie sind, so der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM), Teil des Geschehens, stellen aber das Instrument an sich nicht grundsätzlich infrage.
Neue Regelungen wie die Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen schmecken nicht allen Beteiligten. Das zeigen die verschiedenen Prozesse, mit denen die MBE-Gegner versuchen, die eingeführten Mindestpreise für Mietwagen wieder aus den Angeln zu heben. Für den BVTM ist das allerdings ein natürlicher Vorgang, von dem sich die Behörden keinenfalls entmutigen lassen sollen.
„Wo Neuland betreten wird, entsteht Reibung. Die derzeitigen Prozesse sind deshalb für mich eher Funkenschlag des Fortschritts als ein Zeichen des Scheiterns“, sagt Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen. „Uns allen war klar, dass Mindestbeförderungsentgelte vor Gericht landen würden. Aber Rechtssicherheit entsteht nicht dadurch, dass niemand handelt. Rechtssicherheit entsteht durch Anwendung des Rechts und, wo nötig, durch gerichtliche Klärung.“
Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat der Gesetzgeber den Kommunen bewusst die Möglichkeit gegeben, für Mietwagen Mindestbeförderungsentgelte festzulegen. Dahinter steht, dass die Kommunen auf lokale Fehlentwicklungen reagieren und einen fairen Ausgleich zwischen einem regulierten Taxiverkehr und dem Mietwagenverkehr herstellen können.
Der Bundesverband appelliert deshalb insbesondere an die handelnden Städte und Genehmigungsbehörden, sich von einzelnen Entscheidungen in Eilverfahren nicht entmutigen zu lassen. „Die Behörden, die hier Verantwortung übernehmen, verdienen Unterstützung. Sie leisten letztlich Pionierarbeit für alle Kommunen in Deutschland“, sagt Oppermann. „Ein Gericht kann eine Begründung, ein Verfahren oder einzelne Elemente einer Verfügung beanstanden. Daraus folgt aber in keinster Weise, dass das Instrument als solches unzulässig ist. Entscheidend ist, aus jeder Entscheidung zu lernen, Verfügungen weiterzuentwickeln und die offenen Rechtsfragen konsequent klären zu lassen.“
Wie sehr sich die rechtliche Praxis derzeit entwickelt, zeigen die Verfahren in mehreren Städten: Seit Anfang Juni gelten in Köln Mindestbeförderungsentgelte, nach denen Mietwagenfahrten höchstens 20 Prozent unter dem vergleichbaren Taxipreis liegen dürfen. Das Kölner Verwaltungsgericht gab im Juli Eilanträgen gegen die Allgemeinverfügung statt. Beanstandet wurden unter anderem die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters ohne Beteiligung des Rates und die Reichweite der Regelung. Die Verfahren sind damit aber keineswegs abgeschlossen. Die Stadt Köln hat Rechtsmittel eingelegt. Beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster sind inzwischen Beschwerden gegen zwei Eilentscheidungen zugunsten von Bolt und eines Mietwagenunternehmens anhängig.
Essen hatte als erste Stadt Nordrhein-Westfalens Anfang 2026 Mindestpreise für Mietwagen eingeführt. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen setzte die Stadt die damalige Verfügung zunächst aus. Das Beispiel zeigt zugleich, worum es in dieser Phase geht: Gerichte geben Hinweise auf rechtliche Schwachstellen, Kommunen können daraus Konsequenzen für die Ausgestaltung ihrer Regelungen ziehen. Das hat Essen getan und seine Allgemeinverfügung in angepasster Form wieder in Kraft gesetzt.
Seit Juli gelten auch in München Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen. Die Stadt hat ihre Allgemeinverfügung ausführlich begründet; die Preise orientieren sich am Münchner Taxitarif. Inzwischen sind beim Verwaltungsgericht München drei Eilverfahren gegen die Regelung anhängig. Eine Entscheidung steht noch aus. Die Stadt kontrolliert parallel stichprobenartig die Einhaltung der Vorgaben.
Die Münchner Regelung verfolgt ausdrücklich das Ziel eines faireren Wettbewerbs und besserer Arbeitsbedingungen. Nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München waren zuvor bei Kontrollen im Mietwagenbereich in erheblichem Umfang Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften festgestellt worden.
„Wir erleben gerade genau den Prozess, den ein neues rechtliches Instrument durchlaufen muss“, ordnet Oppermann ein. „Kommunen erlassen Regelungen, Unternehmen lassen sie gerichtlich überprüfen, Gerichte ziehen Leitplanken und die Behörden schärfen ihre Entscheidungen nach. So entsteht Rechtssicherheit. Nicht über Nacht, sondern Schritt für Schritt.“
Dabei weist der Bundesverband darauf hin, dass einzelne Eilentscheidungen nicht bereits als Grundsatzurteile über Mindestbeförderungsentgelte interpretiert werden sollten. Welche Anforderungen dauerhaft an MBE zu stellen sind, wird sich erst aus den Entscheidungen höherer Instanzen ergeben. „Wer jetzt fordert, Kommunen sollten bis zur letzten denkbaren gerichtlichen Klärung die Hände in den Schoß legen, verlangt faktisch Stillstand“, sagt Oppermann in Anspielung auf entsprechende Wortmeldungen der Plattformen. „Dann würde es diese Klärung nämlich niemals geben. Irgendjemand muss den ersten Schritt machen.“
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen werde deshalb Kommunen, Genehmigungsbehörden und das örtliche Gewerbe weiterhin dabei unterstützen, tragfähige Lösungen zu entwickeln. Oppermann: „Wir haben großen Respekt vor den Städten, die diese Verantwortung übernehmen. Sie müssen mit Gegenwind und Prozessen rechnen – und gehen diesen Weg trotzdem. Genau dadurch wird aus einer gesetzlichen Möglichkeit irgendwann gefestigtes Recht. Der Funkenschlag gehört dazu, wenn Fortschritt entstehen soll.“
Beitragsfoto: Michael Oppermann beim Symposium Taxi und Mietwagen, das der Bundesverband zusammen mit dem Deutschen Städtetag organisiert. Foto: Sonja Rode.





