In Rheinland-Pfalz hat sich der Verband Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e.V. mit einer Handreichung an die Genehmigungsbehörden gewandt. Darin wird erklärt, wie man nach dem Hamburger Vorbild Anträge zu Mietwagenkonzessionen prüft.
Digitale Fahrdienstplattformen wie Uber breiten sich zunehmend auch außerhalb der großen Metropolen aus. In Rheinland-Pfalz sind entsprechende Angebote inzwischen unter anderem in Mainz, Ludwigshafen, Ingelheim und Trier präsent. Der Mobilitätsverband MOLO – Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e.V. sieht darin vor allem für das örtliche Taxigewerbe eine wachsende Herausforderung und fordert die Genehmigungsbehörden auf, bereits bei der Erteilung von Mietwagengenehmigungen genauer hinzusehen.
Aus Sicht des Verbandes geht es in erster Linie um faire Wettbewerbsbedingungen. Da Taxibetrieb festen gesetzlichen Vorgaben unterliegen sind sie unter anderem an vorgegebene Tarife und die Beförderungspflicht gebunden und benötigen behördlich kontrollierte Konzessionen. Plattformvermittelte Mietwagen können dagegen aus Sicht von MOLO faktisch taxiähnliche Verkehre anbieten, ohne denselben Pflichten zu unterliegen. Die Folge ist ein spürbares Preis- und Lohngefälle zulasten regulierter, tarif- und arbeitsrechtlich gebundener Betriebe.
Besonderes Augenmerk legt der Verband auf die gesetzliche Rückkehrpflicht für Mietwagen. Nach jeder Fahrt müssen diese grundsätzlich zum Betriebssitz zurückkehren, sofern nicht bereits ein neuer Auftrag eingegangen ist. MOLO sieht bei einer Umgehung dieser Vorgaben die Gefahr eines Preis- und Lohngefälles zulasten regulierter Betriebe.
„Wo Mobilität zur reinen Preisfrage wird, geraten faire Arbeitsbedingungen, verlässliche Qualität und am Ende auch die Mobilitätsversorgung in der Fläche unter Druck“, erklärt Guido Borning, Geschäftsführer von MOLO. „Dabei geht es längst nicht nur um Taxi- und Mietwagenunternehmen. Gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz müssen wir Mobilität als Gesamtsystem betrachten – mit Bus und Bahn ebenso wie mit Taxi- und Mietwagenverkehren, die den klassischen ÖPNV an vielen Stellen ergänzen.“
Statt erst einzugreifen, wenn sich große Plattformflotten bereits etabliert haben, setzt MOLO deshalb auf Prävention. Der Verband hat den Genehmigungsbehörden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten von Rheinland-Pfalz eine Handreichung nach Hamburger Vorbild zur Verfügung gestellt. Hamburg wendet nach Darstellung von MOLO seit Jahren eine konsequente Prüfpraxis bei Mietwagengenehmigungen nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an. Damit soll taxiähnlicher Plattformverkehr bereits im Genehmigungsverfahren begrenzt werden – auf Grundlage des bestehenden Rechts.
Die rheinland-pfälzische Handreichung überträgt diesen Ansatz in eine praktische Prüfsystematik für die örtlichen Verkehrsbehörden. Sie umfasst sechs zentrale Prüfbereiche bei Mietwagenanträgen, konkrete Prüfschritte und eine Abschluss-Checkliste. MOLO sieht gerade jetzt ein Zeitfenster zum Handeln, weil sich plattformbasierte Fahrdienste im Land noch in einer vergleichsweise frühen Marktphase befinden.
Zudem unterstützt der Verband Kommunen, die Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen nach § 51a PBefG einführen wollen. Für MOLO sind Mindestpreise und eine strengere Genehmigungspraxis keine Alternativen, sondern Instrumente, die sich ergänzen können. Der entscheidende Ansatz lautet jedoch: Wettbewerbsverzerrungen möglichst verhindern, bevor sie entstehen.
Dabei stellt sich MOLO nicht grundsätzlich gegen neue Mobilitätsangebote. Diese können eine sinnvolle Ergänzung sein – aber nicht dann, wenn sie bestehende Regeln umgehen oder sich gezielt die wirtschaftlich interessantesten Verkehre herauspicken“, so Heiko Nagel, Geschäftsführer von MOLO. Für das Taxigewerbe bedeutet der MOLO-Ansatz damit vor allem eines: Bestehendes Recht soll konsequent angewendet werden, bevor Plattformstrukturen entstehen, die später nur mit großem Verwaltungs- und Gerichtsaufwand zu kontrollieren sind. sg
Symbolbild Handreichung MOLO Grafik pixabay/MOLO





