Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die im Rollstuhl sitzend Taxi fahren, sind bei Unfällen besonders gefährdet. Welche Aspekte sollten Taxifahrer und Taxiunternehmen berücksichtigen und wie sollte das Taxi ausgestattet sein, um die Fahrgäste sicher zu befördern?
Wenn es nicht möglich ist, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer umzusetzen, dient der Rollstuhl auch als Fahrgastsitz, weshalb er dann bestimmten Anforderungen entsprechen muss. Beispielsweise muss seine Crashsicherheit geprüft sein. Wesentlich für die sichere Beförderung sind aber auch die technischen Anforderungen an das Fahrzeug. Darunter zählt auch der Zugang. So muss die Rampe beispielsweise einen Antirutschboden und eine Tragfähigkeit von mindestens 300 Kilogramm aufweisen können.
Rollstuhlrampen müssen aber auch unkompliziert und ohne großen Kraftaufwand zu bedienen sein. Sie müssen mindestens 1,20 m breit sein und die Kante durch einen Radabweiser von mindestens 10 cm Höhe deutlich abgegrenzt werden. Extra lange E-Gurte für die vordere Rollstuhlbefestigung dürfen nicht fehlen, denn sie sichern den Fahrgast bei der Beförderung im Taxi ab.
Da bei einem Unfall enorme Kräfte auf Rollstuhl und Rollstuhlfahrer wirken, leitet ein Kraftknotensystem die Zugkräfte in den Fahrzeugboden ab und ermöglicht so einen stabilen Stand im Fahrzeug. Zusätzlich wird der Rollstuhlfahrer durch die korrekte Geometrie des Beckengurtes – als rollstuhlseitiger Bestandteil des Personenrückhaltesystems – gesichert. Der Kraftknotensatz besteht aus vier Adaptern (zwei vorne, zwei hinten) und einem längenverstellbaren Beckengurt. Extra Schutz bietet eine patentierte, höhenverstellbare und geteilte Kopf- und Rückenstütze mit integriertem Automatik-Schulterschräggurt. Optional können Zusatzkissen für Kopf- und Rückenstütze in verschiedenen Größen erworben werden.
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Für die Fahrt ohne Rollstuhl lässt sich so eine Kopf-Nackenstütze einfach zur Seite schwenken, so dass der Innenraum des Fahrzeugs optimal genutzt werden kann. Außerdem gibt es sogenannte Taxi-Rampen, die bei Nichtbenutzung flach auf den Fahrzeugboden gelegt werden können. Dann ist der Kofferraum ohne Einschränkenden nutzbar.
Wird eine Person im Rollstuhl sitzend ohne die vorgeschriebene Rückhaltsysteme befördert, handelt der Fahrer fahrlässig und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Um potenzielle Probleme zu vermeiden, ist es deshalb unabdingbar, sich an die Anweisungen der Hersteller von Rückhaltesystemen, Rollstühlen und Fahrzeugumbauten zu halten.
Die folgende Anleitung stellt eine zusätzliche Unterstützung für die Schulung des Fahrpersonals dar:
Die extra langen E-Gurte werden am Rahmen des Rollstuhls angebracht, bevor der Fahrgast mit seinem Rollstuhl ins Taxi geschoben wird. Anschließend wird mit Hilfe eines Personen- und Rollstuhlrückhaltesystems der Rollstuhl am rutschsicheren Fahrzeugboden an der Airline-Schiene/Alu Rasterschiene befestigt und gesichert. Je nach Modell und Fahrzeugtyp befinden sich die Gurtbefestigungspunkte in der Seitenwand oder in der C- oder D-Säule.
Die Schulter vom Fahrgast sollte in Längsrichtung positioniert werden, so dass anschließend die hinteren Spanngurte gerade und die vorderen etwas schräg (< 10°) bei angezogener Rollstuhlbremse befestigt werden können. Zuerst werden die beiden Vorderspanngurte und dann die beiden hinteren Spanngurte leicht mit den Handrädern angezogen. Die Rollstuhlbremsen können wieder gelockert werden, um anschließend die Handräder wieder fest anziehen zu können (erst vorne, dann hinten). Darauffolgend müssen die Rollstuhlbremsen wieder fixiert werden. Bevor der Gurt angeschlossen und ausreichend gespannt wird, muss vorher der Beckengurt eng und direkt an die Beckenknochen angesetzt werden. Achtung, der Gurt darf niemals verdreht anlegt werden!
Vor Fahrtantritt muss sich das Fahrpersonal immer vergewissern, dass der Fahrgast richtig sitzt und die Sicherheitsgurte fest verankert, verschlossen und straff gespannt sind. Am Fahrtziel angekommen, können die Gurte gelöst werden, sobald die Rampe ausgelegt ist. Beim Lösen der Verankerungen von den Bodenschienen müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: Befestigungselemente und Gurte, die nicht mehr benötigt werden, sollten sofort sicher verstaut werden, da sie sonst verschmutzen können und damit zu einer Stolperfalle werden.
Die Anzahl der Inklusionstaxis, barrierefreie Fahrzeuge mit Heckausschnitt, hat sich in den letzten Jahren erhöht und der Bedarf scheint noch nicht gedeckt zu sein. Deshalb verwundert es auch nicht, dass die Besucher der Taximesse in Köln zahlreiche Stände mit Anbietern von Fahrzeugumbauten besuchen und sich informieren lassen konnten.
Der Grund für den Einstieg der Taxiunternehmen in diese Nische geht auf die politischen und sozialen Bestrebungen der Sozialverbände (SoVD) zurück. Seit mehr als sechs Jahren wird beispielsweise die Umrüstung zum Inklusionstaxi vom Land Berlin mit öffentlichen Geldern durch das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) bis zu 15.000 Euro (inkl. MwSt.) gefördert. Als weiteres Beispiel darf München satmt Umland erwähnt werden. Die dort ansässigen Taxiunternehmen erhalten eine Förderung von bis zu 10.000 Euro für die Umrüstung oder Neuanschaffung eines Inklusionstaxis.
Für andere Regionen gilt: Wer sich für diese Dienstleistung entscheidet, sollte sich bei den entsprechenden Kommunen informieren, ob es gegebenenfalls eine Förderung für die Umrüstung zu Rollitaxis gibt.
Egal ob mit oder ohne Förderung: Die Fahrzeugumrüstung sollte zwingend durch geschultes Fachpersonal durchgeführt und durch einen anerkannten Sachverständigen geprüft und abgenommen werden, denn eine fachgerechte Montage hat einen wesentlichen Einfluss auf die Funktionalität und Sicherheit. Das Fahrpersonal sollte grundsätzlich mit einer guten Unterweisung auf den Umgang mit den Spezialumbauten des Fahrzeugs, aber auch auf den Umgang des Rollstuhls vorbereitet sein. Auch hier gilt, wie bei jeder Art der Personenbeförderung: Qualität und Sicherheit sollte das oberste Gebot sein. hs
Beitragsfoto: Symbolbild pixabay