Eine gute Unfallkamera muss keine 300 Euro kosten, kann aber als Beweismittel schnell mal fünfstellige Schäden abwenden. Im Internet ist viel zu dem Thema zu finden. Taxi Times hat sich umgesehen und die Ergebnisse in seiner aktuellen Printausgabe zusammengefasst.
Was tun, wenn man sich eine Dashcam zulegen möchte und sich mit dem Thema nicht auskennt? Man sucht im Internet nach Informationen und hofft, Anhaltspunkte zu finden, die einen bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Informationen helfen. Wie zu sehr vielen technischen Produkten wimmelt es auch hier von bezahlten Vergleichen, bei denen die Objektivität anzuzweifeln ist. So gut wie jeder Anbieter wirft mit Wörtern wie ideal, perfekt, bestens geeignet, Sicherheit und richtige Wahl um sich, ohne konkrete Qualitätsunterschiede zu Konkurrenzprodukten zu erläutern. Würden dieselben Werbetexter Fahrzeuge bewerben, wäre fast jedes Auto optimal und die perfekte Wahl für anspruchsvolle Kunden, die ein solides Gefährt mit vier Rädern haben wollen, das nicht nur geradeaus, sondern als großes Bonus-Plus darüber hinaus zusätzlich auch noch extra um die Kurve fahren kann.
An dieser Stelle hilft Taxi Times mit seiner aktuellen Ausgabe des vierten Quartals 2025. Auf vier Seiten werden verschiedene Leistungsmerkmale aufgezählt, mit denen zwischen guten und schlechten Dahcams unterschieden werden kann. Man sollte beispielsweise die Kennzeichenlesbarkeit bei Dunkelheit überprüfen. Kamreas, die hier falsch belichten, verfehlen ihren eigentlichen Zweck.

Der Dashcam-Beitrag ist eklusiv in der Printausgabe 4. Quartal 2025 der Taxi Times erschienen und kann im Rahmen eines Premium-Abonnements oder als Einzelausgabe bezogen werden. red

Beitragsbild: Der Unterschied zwischen Dashcam- und Smartphone-Aufnahme ist – selbst bei guter Sicht – enorm: Der Pkw, aus dem die Aufnahmen gemacht wurde, leuchtet genau das Nummernschild des Hängers an. Auf der Smartphone-Aufnahme (oben) ist es überbelichtet und nicht lesbar. Auf der Dashcam-Aufnahme (unten) ist es einwandfrei lesbar.
Fotos: Axel Rühle








