In vielen Ländern wird derzeit hitzig diskutiert, ob Uber-Fahrer rechtlich als Angestellte oder Selbständige einzustufen sind. In der Schweiz versucht der Fahrdienst jetzt, seine Selbständigen-Theorie mit einem Gutachten zu untermauern.
Uber Schweiz sieht sich als Technologieplattform ohne angestellte Fahrer. Die Fahrer seien „Selbständig-Erwerbende“. Laut einem Bericht der „Neuen Züricher Zeitung“ fundiert der App-Anbieter seine These mit einem gestern herausgegebenem Gutachten. Erstellt wurde es von der Sozialrechtsexpertin und Professorin der Universität Lausanne, Bettina Kahil-Wolff. Sie untersuchte nach verschiedensten Kriterien, ob Uber-Fahrer nun gemäss Artikel 5 des „Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung“ (AHV) einer selbständigen oder einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Es gäbe sowohl Elemente, die auf ein Angestelltenverhältnis hinweisen, als auch auf Selbständigkeit. Insgesamt überwiegen aber laut Kahil-Wolff die Argumente für die Selbständigkeit. Die Uber-X- und Uber-Black-Fahrer würden ein unternehmerisches Risiko tragen, müssten Investitionen tätigen und stünden dem Fahrdienst ohnehin nur bedingt zur Verfügung. Außerdem bestünde auch kein Abhängigkeitsverhältnis. Anweisungen würde Uber lediglich erteilen, wenn es um die eigentliche Durchführung von den Fahrten ginge. Der Fahrer sei zudem in konkurrierender Tätigkeit völlig frei.
Die SUVA sieht das allerdings anders. Sie hatte Anfang diesen Jahres Uber als Arbeitgeber eingestuft, der Sozialabgaben leisten muss.
„Dieses und andere Urteile respektieren den Willen unserer Fahrer nicht. Sie nehmen nicht zur Kenntnis, dass sie sich als Selbständig-Erwerbende sehen. Sie wollen, wie viele Taxifahrer übrigens auch, nicht angestellt sein“, beklagt sich Ali Yeganeh Azimi, Kommunikationsverantwortlicher von Uber Deutschland, Österreich und Schweiz, in dem Zeitungsinterview. „Wir kämpfen für unsere Fahrer!“
Interessant ist, dass Uber die Selbständigkeit der Fahrer vor allem damit rechtfertigt, man sei nur eine Technologieplattform. Mit dieser Interpretation versucht der US-Vermittler derzeit, Verbote der Uber-App in Spanien, Frankreich und Deutschland zu kippen, worüber der Europäische Gerichtshof (EuGH) demnächst entscheiden muss.
Hier geht die Tendenz ganz klar dahin, dass man Uber nicht als Technologieunternehmen einstuft, sondern als Unternehmen aus dem Verkehrssektor. Wenn sich das durchsetzt, dürfte die Argumentation eigentlich auch für die Selbständigkeit der Fahrer nicht mehr greifen, auch wenn die Schweiz kein Mitglied der EU ist. nu
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