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Start Gesetzesinitiativen

Finanzministerium plant neues Gesetz gegen Schwarzarbeit

von Remmer Witte
6. August 2025
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Finanzministerium plant neues Gesetz gegen Schwarzarbeit
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Das Bundesfinanzministerium plant ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Man will so – auch oder sogar vor allem im Taxi- und Mietwagengewerbe – die Treffsicherheit von Sonderprüfungen erhöhen, wie sie im Aktionszeitraum im Mai dieses Jahres stattfanden.

Kurz nachdem die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen hatte, meldete sich der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) bei den neuen Ministerinnen und Ministern der Finanzen, des Inneren und für Arbeit und Soziales, also Lars Klingbeil, Katharina Reiche und Bärbel Bas. Man forderte eine Gesetzesinitiative zur Stärkung der sozialen Marktwirtschaft, Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Beschleunigung bei Neuregelungen und eine Gesetzesinitiative gegen unlauteren Wettbewerb, auf nationaler und europäischer Ebene (Taxi Times berichtete).

Der Verbandsvorsitzende Thomas Kroker und sein Geschäftsführer Patrick Meinhardt trugen in Ihrem Schreiben die bekannten Klagen der Branche vor, die sich in erster Linie gegen die Marktpraktiken der plattformbasierten Mietwagen von Uber & Co. richteten. Gerade die Situation in Berlin habe gezeigt, dass Sozialdumping, Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit dringend ein regulierendes Handeln des Staates erforderten. Zum einen müsse mehr kontrolliert werden, zum anderen aber müssten die gesetzlichen Möglichkeiten wie Mindestbeförderungsentgelte (MBE) zeitnah realisiert werden, ohne dass überlange Bearbeitungszeiträume deren wirkmächtige Umsetzung behinderten. Zu guter Letzt müsse man sich auch auf europäischer Ebene dafür stark machen, dem unlauteren Wettbewerb internationaler Plattformen einen Riegel vorzuschieben, um den fairen Wettbewerb und auch die soziale Marktwirtschaft zu stützen.

Die Initiative war sicherlich gut gemeint, allerdings fiel die Reaktion etwas anders als erhofft aus. Eine Antwort erhielt man allein aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom neuen Staatssekretär Dr. Steffen Meyer. In seiner Antwort bezieht der politische Beamte sich zwar zunächst auf den Wortlaut aus dem Ursprungsschreiben, wo man wettbewerbsverzerrende Praktiken sowie Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung thematisiert habe, verweist dann jedoch pauschal darauf, dass das Mietwagen- und Taxigewerbe besonders von der Schwarzarbeit betroffene Branche seien, die beide der regelmäßigen Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterlägen.

Er führt weiter aus, dass es vom 12. bis 18. Mai dieses Jahres eine Sonderprüfung gegeben habe, bei der über mehrere Tage beide Gewerbe gezielt überprüft worden seien. Um hier die Treffsicherheit zukünftig noch weiter zu erhöhen, plane man eine Weiterentwicklung des Risikomanagements der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Hier solle eine moderne Datenanalyse her, die künftig Risikohinweise erstellen solle, um noch gezielter gegen unredliche Wettbewerbsteilnehmer vorzugehen. Dafür bedürfe es noch einer rechtlichen Grundlage, die mit einem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung geschaffen werden solle.

Dies alles klingt nach einem langwierigem Plan und man fragt sich, was in den vergangenen Jahren alles versäumt wurde, wenn nun diese Gesetzeslücke augenfällig geworden sei. Allerdings soll das geplante Gesetz tatsächlich noch diesen Sommer beschlossen und den Verbänden zur Kommentierung zur Verfügung gestellt werden. Insofern mag es auch sein, dass die Aktion im Mai eher ein Test zur Prüfung neuer Techniken war. Im Deutschen Bundestag soll über den Gesetzesentwurf bereits am heutigen Mittwoch diskutiert werden.

Beim Thema Mindestbeförderungsentgelt verweist der Staatssekretär dagegen auf die Zuständigkeit der Länder zur Umsetzung der Instrumente des ja bundesweit geltenden Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Hier sei daher für eindeutige bundesweite Handlungsempfehlungen zunächst eine Verständigung im (Landes‑)Arbeitskreis Öffentlicher Personenverkehr notwendig. Ein dort abgestimmter Anwendererlass sei den verbandsseitig vorgeschlagenen, direkt vom Bund formulierten Empfehlungen vorzuziehen und habe sich auch bei der Behandlung von Eventverkehren schon bewährt.

Nun sollen es also die Verkehrsminister der Länder richten – die sich in der Vergangenheit eher selten durch Einigkeit in ihrer Handlungsweise hervorgetan haben. Was also an dieser Verfahrensweise, die ja auch die Eventverkehre – beispielsweise zu Opernbällen – nicht wirklich regulieren konnte, Vorzüge gegenüber einer einheitlich bundesweiten Regelung haben soll, bleibt das Geheimnis des Staatssekretärs Meyer.

Der TMV nimmt es politisch professionell und will nun zeitnah die Verkehrsministerkonferenz der Länder ansprechen. Ob eine klare Orientierungshilfe zum Mindesttarif für Mietwagen für die Kommunen und Landkreise nun vom Bundesverkehrsminister oder der Verkehrsministerkonferenz komme, sei dem TMV egal. Hauptsache sie kommt, schreibt der TMV. Auch das Gesetzesvorhaben des BMF wird vom TMV begrüßt. Hauptsache, es passiert irgendetwas, denkt man sich wahrscheinlich. Die Hoffnung stirbt zuletzt. rw

Bild: TMV, Bearbeitung Remmer Witte

Tags: Dr. Steffen MeyerPatrick MeinhardtSchwarzarbeitTaxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. TMVThomas KrokerUnlauterer Wettbewerb
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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Kommentare 2

  1. J. Chronor says:
    4 Monaten her

    MBE braucht’s nicht mehr, wenn Klingbeils neues Gesetz umgesetzt wird?

    Nein.
    Denn mit dem MBE und dessen konsequenter Umsetzung wird ein wesentlichener Anreiz zur Nutzung von Pseudotaxis beseitigt. Und damit sinkt die Nachfrage nach Pseudotaxis und somit ist ein Rückgang an illegal handelnden Mietwagen zu erhoffen.

    Die vorgesehene Vereinfachung des Datenaustausch zwischen den Behörden und vor allem die automatisierte Auswertung der Pflichtdaten lässt Hoffnung aufkommen. Das wird die Effizienz bei der Verfolgung illegalen Handelns wesentlich verbessern.

    Aber es muss vor allem auf der Führungsebene der Politik wirklich gewollt werden. Wär nicht schlecht, wenn unser Bundesfinanzminister mal seinem SPD-Kollegen Reiter auf die Zehen tritt!

    Der fördert grad mit seiner Macht, was Uber macht und möchte!

    Antworten
  2. Gerald Lamping, Betriebsrat says:
    4 Monaten her

    Ihr habt das doch auch gelesen? „….dass das Mietwagen- und Taxigewerbe besonders von der Schwarzarbeit betroffene Branche seien, die beide der regelmäßigen Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterlägen….“
    Seit der Taxirazzia von Osnabrück (2000) steckt unser Gewerbe in dieser Schublade. „Hort der Schwarzarbeit!“ war kurz danach das vernichtenste Statement.
    Seitdem versuchen Lobbyisten, Verbände und Unternehmen diesen schlimmen Makel öffentlichkeitswirksam zu drehen. Und dann kommt 25 Jahre später so eine offizielle, sicherlich pauschale Antwort eines Staatssekretärs. Etwas martialisch: Das ist ein Genickschuss!
    Ich sehe deshalb einen Zusammenhang: Wenn Politiker und Politikerinnen oder Mitarbeitende in kommunalen Verwaltungen sich über die Machenschaften von Uber und Co informieren bzw informiert werden und sie hören dann auf ihre Nachfragen „Und wie sieht’s im Taxigewerbe aus?“ als offizielle Antwort „Die sind auch scheiße!“ dann wird mir klarer, weshalb Behörden sich so schwer tun, den Wettbewerb zu unseren Gunsten zu drehen. Ein Dilemma, aus dem wir leider offensichtlich seit 25 Jahren nicht heraus finden.

    Antworten

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