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Taxiruf Köln klagt gegen mytaxi-Gutschein-Aktion

von Jürgen Hartmann
21. Juli 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0

Foto: Landgericht München

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Die Kölner Taxizentrale „Taxiruf“ und der App-Vermittler mytaxi werden sich demnächst ein weiteres Mal vor Gericht treffen. Die Zentrale will per einstweiliger Verfügung eine Gutschein-Aktion untersagen, die mytaxi vor kurzem bundesweit gestartet hat.

Während der zwischen dem 10. und 23. Juli dauernden Aktion dürfen Fahrgäste in 23 deutschen Städten einmalig einen Gutschein im Wert von 15 Euro einlösen. Der Gutscheincode kann innerhalb der App aktiviert werden , ist aber nur bei bargeldloser Zahlung einlösbar. Somit profitieren mytaxi-Fahrgäste aber nur davon, wenn sie sich vorher als Taxi-Payment-Kunde angemeldet haben, wodurch dann zukünftige Taxifahrten automatisiert über Kreditkarte abgerechnet werden.

Anders als bei bisherigen Rabatt-Aktionen des Unternehmens, die größtenteils gerichtlich wieder verboten wurden, verspricht mytaxi bei dieser Gutschein-Aktion eine Rückerstattung auch denjenigen Fahrgästen, die ihre Taxifahrt nicht über die mytaxi-App bzw. mit einem mytaxi-Fahrzeug durchführen. In den Aktionsbedingungen schreibt mytaxi allerdings, dass der Fahrgast zuvor die mytaxi-App heruntergeladen haben muss und sich inklusive eines „bei mytaxi verwendbaren Zahlungsmittels“ registriert haben muss. Drüber hinaus muss die Fahrt mit Kreditkarte bezahlt worden sein. Zur Erstattung des Fahrpreises muss dann im Internet ein „Einlöseformular Fremdfahrten“ ausgefüllt werden, das der Fahrgast dann ausdruckt und zusammen mit der Taxiquittung und dem bargeldlosen Zahlungsbeleg per Post an mytaxi schickt.

Für die Verantwortlichen des Taxiruf Köln eG stellt diese Aktion trotz der Ausweitung auf alle Fahrgäste einen unlauteren Wettbewerb dar, weshalb man beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen mytaxi eingereicht hat, der allerdings von seiten des Gerichst noch nicht stattgegeben wurde. „15 Euro bedeutet, dass es bei manchen Fahrten einen Rabatt von 100 Prozent gibt. Dabei hatten in früheren Urteilen die Richter schon einen 50-prozentigen Rabatt untersagt“, argumentiert Vorstandssprecher Aleksandar Dragicevic gegenüber der „Kölnischen Rundschau“.

Alexander Tritschkow, Chef der Konkurrenzzentrale „Taxi 17“, argumentiert dagegen, dass Taxifahrer auf keine Einnahme verzichten könnten, da diese alle auf Mindestlohn-Niveau arbeiten würden. Taxi 17 ist deutschlandweit die einzige Vermittlungszentrale, die mit mytaxi offiziell zusammenarbeitet. jh

Foto: Landgericht München

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

 

 

Tags: GerichtmytaxiTaxi
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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