Freitag, 5. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Digitalisierung

Rolle rückwärts bei der Belegausgabepflicht …oder doch nicht?

von Remmer Witte
8. Oktober 2025
Lesedauer ca. 3 Minuten.
1
Rolle rückwärts bei der Belegausgabepflicht …oder doch nicht?

Grafik: Remmer Witte

Werbung
 

Während die Branche die letzte Chance zur Installation TSE-fähiger Wegstreckenzähler und Taxameter vorbereitet, wurde nun erneut eine Überarbeitung der die Pflicht regelnden Kassensicherungsverordnung in Angriff genommen. Leider nutzen die Finanzbehörden dabei nicht die Chance zur Harmonisierung der Belegpflicht, und die Branche kommentiert nach wie vor in Kakophonie.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Ende Juli dieses Jahres die zweite Änderungsverordnung zur Kassensicherungsverordnung (KassenSichVO) zunächst als Grundlage für die Diskussion mit Verbänden und der Politik veröffentlicht. Ziel der Neuregelung ist es, die technischen Vorgaben für elektronische Aufzeichnungssysteme im Geschäftsverkehr zu vereinfachen, bestehende Übergangsregelungen zu präzisieren und die Rechtssicherheit durch redaktionelle Klarstellungen zu erhöhen. Dieser Referentenentwurf korrigiert im Wesentlichen jedoch nur kleinere Unzulänglichkeiten und Bezugsfehler und passt sich darüber hinaus der fortschreitenden Digitalisierung an.

Der Entwurf stellt App-basierte Anwendungen, die die Funktionen eines EU-Taxameters oder Wegstreckenzählers übernehmen, elektronischen Aufzeichnungssystemen gleich. Zudem erfüllt er den Digitalisierungsanspruch, indem er die Übermittlung der Kassendaten direkt in einer E-Rechnung ermöglicht. Die bisherige Pflicht zur separaten Belegausgabe entfällt, sobald die Kassendaten in die E-Rechnung integriert und an den Kunden übermittelt werden.

Bemerkenswert ist allerdings, dass im Entwurf erneut die große Chance verpasst wurde, das Taxi- und Mietwagengewerbe moderner aufzustellen und die lästigen handgeschriebenen Quittungen mittelfristig abzuschaffen, da die Belegerzeugungspflicht ausschließlich für Taxis mit systemintegriertem Drucker unverändert übernommen wurde.

Zwar erlaubt die KassenSichVO auch bei Taxis mit Drucker weiterhin die Wahl zwischen gedrucktem und digitalem Beleg. Für die digitale Variante müssen Kunden jedoch entweder einen QR-Code scannen oder ihre E-Mail-Adresse angeben. Tun sie beides nicht, ist laut KassenSichVO in diesen Fahrzeugen zwingend ein Beleg auszudrucken – während in Fahrzeugen ohne integrierten Drucker nur auf Wunsch eine handgeschriebene Quittung erstellt werden muss.

Da der vom Branchenprimus Hale angebotene Drucker vielen Taxiunternehmern zu teuer ist – insbesondere bei flächendeckender Einführung im deutschen Taximarkt –, verzichten selbst Unternehmen mit bisherigen Druckerlösungen aktuell auf eine Neuanschaffung. Statt weniger gibt es künftig also sogar wieder mehr handgeschriebene Quittungen. Da keine durchgehende Nummerierung vorgeschrieben ist, lassen sich die Vordrucke beliebig verwenden. Gerüchten zufolge existiert bereits ein Graumarkt für Blanko-Quittungsblöcke. Schade, dass die Finanzbehörden die Chance zur Vereinheitlichung und Abschaffung dieser veralteten Quittungen nicht nutzen – ein einziger gestrichener Satz würde genügen.

Während sich der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) in seiner Stellungnahme zum Thema Belege ausschweigt und der Taxi- und Mietwagenverband TMV offenbar gar nicht angehört wird, interpretiert der Fachverband Personenverkehr Nordrhein (FPN) die Regelung zur Belegausgabe gegenüber dem BMF überraschend anders als bisher branchenweit angenommen. Er weist darauf hin, dass die Formulierung „Verfügt ein EU-Taxameter nicht über einen Belegdrucker, so besteht keine Belegausgabepflicht“ fälschlich den Eindruck erwecke, die Belegausgabe sei ohne Drucker freiwillig. Nach seiner Auffassung besteht die Pflicht auch ohne integrierten Drucker. Auch wenn aus Sicht des BMF eine allgemeine Belegpflicht – wie beim Bäcker – wünschenswert wäre, hatte man diese Interpretation bislang gewerbeseitig nicht aus dem Verordnungstext herausgelesen.

Um die Belegausgabepflicht klarer zu fassen, schlägt der FPN folgende Formulierung vor: „Verfügt ein EU-Taxameter nicht über einen Belegdrucker, so ist der Beleg in Papierform oder mit Zustimmung des Empfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat auszugeben.“ Damit werde deutlich, dass die Pflicht zur Belegausgabe stets besteht – je nach technischer Ausstattung aber unterschiedlich erfüllt werden kann. Auch der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen (LVBTM) hat den Entwurf auf seiner Website diskutiert, ohne dieses Thema als kritisch zu bewerten. Nun bleibt abzuwarten, ob und wie das BMF reagiert.

Neu im Referentenentwurf ist die direkte Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf Wegstreckenzähler (WSZ) mit digitaler Schnittstelle. Für WSZ, die vor dem 1. Juli 2024 in Verkehr gebracht wurden, gilt ab 2026 die vollständige Anwendung der Vorschriften. Zuvor war dies nur durch Einzelveröffentlichungen geregelt. Die bislang lediglich angekündigte Übergangsfrist wird damit gesetzlich festgeschrieben.

Auch in diesem Punkt äußert sich der FPN ausführlich und diskutiert die weiterhin möglichen Ausnahmen vom Einsatz nicht TSE-fähiger Wegstreckenzähler. Da sich das BMF ohnehin nur zögerlich der Ausweitung der TSE-Pflicht auf alle Mietwagen widmet, ist es taktisch womöglich unklug, erneut alle potenziellen Schlupflöcher aufzuzeigen. Sinnvoller wäre es, möglichst viele Mietwagenunternehmen in die digitale Einzelaufzeichnungspflicht einzubeziehen – auch wenn eine nachträgliche Datenbearbeitung technisch möglich bleibt. Das größte Problem ist derzeit, dass viele Mietwagen gar keine Wegstreckenzähler verwenden. Hier sollte die Branche darauf hinwirken, dass entsprechende Ausnahmegenehmigungen abgeschafft werden.

Der Referentenentwurf wird in den kommenden Wochen in den zuständigen Ressorts, mit den Bundesländern und Verbänden diskutiert. Nach der Verbandsanhörung ist im Herbst mit der Beschlussfassung im Bundeskabinett sowie anschließendem Durchgang durch Bundestag und Bundesrat zu rechnen. Die Umsetzung kann dann zeitnah erfolgen. rw

Beitragsfoto: Grafik, Remmer Witte

Tags: BelegausgabepflichtBelegpflichtBMFDigitale QuittungDigitalisierungFiskaltaxameterFPNHaleKassenSichVOLVBTMReferentenentwurfTaxameterTaxiquittungTSEWSZ
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

Ähnliche Artikel

Hoher Organisationsgrad – gute Verhandlungsergebnisse
Krankenfahrten

Hoher Organisationsgrad – gute Verhandlungsergebnisse

29. November 2025
TSE: Es ist eigentlich schon zu spät
Steuern

TSE: Es ist eigentlich schon zu spät

7. November 2025

Kommentare 1

  1. J. Chronor says:
    2 Monaten her

    Verkürzt und drastisch gesagt:
    Systematischer vorsätzlicher Betrug und ungerechte unterschiedliche Behandlung von Taxi und Mietwagen bleibt weiterhin möglich.

    Was soll das? Wer steckt hinter dieser klammheimlichen Unterstützung von Kriminalität?
    Wie immer führt die uralte Frage des ‚Cui Bono‘- Wem nützt das, auf die richtige Spur.
    Und den Nutzen haben neben Juristen und Steuerberatern, die unendlich viel Arbeit bekommen, die globalen Plattformen. Sie können ihre Provisionen weiterhin einsacken. Und zerstören so nebenbei und doch absichtlich und systematisch unsere demokratischen Grundlagen.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Taxizentrale ändert Vermittlung der Bahntaxi-Fahrten

Werbung
 
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.