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Start Inklusion

Warum es in München immer noch keinen Rollstuhlzuschlag gibt

von Simon Günnewig
10. Februar 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Münih, teşvik edilen ilk engelli taksileri karşıladı

Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt die Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderungen und diese gilt überall. Dennoch kommen die Rollitaxis in München nicht so recht in Schwung. Ein Erklärungsversuch.

Eigentlich will jeder Unternehmer ein Inklusionstaxi betreiben, außer die Münchner Taxiunternehmer! Dieser (falsche) Eindruck könnte entstehen, wenn man die Worte von Politik und Behindertenbeauftragten für bare Münze nimmt. Die Realität sieht nämlich tatsächlich anders aus, denn die Taxiunternehmer würden sicherlich mehr Inklusionstaxis in Betrieb nehmen, allerdings nur dann, wenn es auch betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.

Bereits seit Jahren bemühen sich die Münchner Gewerbevertreter darum, einen Aufschlag für die Beförderung eines im Rollstuhl sitzenden Fahrgastes in die Taxitarifordnung mit aufzunehmen. Und fast ist es so weit gewesen, erinnert sich Horst Wiegand, der bereits im August 2018 auf eigene Kosten ein Taxi aufwendig für die Rollstuhlbeförderung umrüsten ließ. „Während es bereits 2023 in Bayern Taxitarife gab, in denen ein Rollstuhlzuschlag eingearbeitet war, ist man in München mit ähnlichen Vorschlägen gegen die Betonwand gefahren.“

In einem Schreiben an Daniela Maier, der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragte der Stadt München, legt Wiegand erneut seine eigenen praktischen Erkenntnisse aus seiner aktiven Zeit als Taxiunternehmer dar und liefert auch Rechenbeispiele, warum gerade bei Rollstuhlfahrten lange Anfahrten und Rüstzeiten die Regel sind und warum gerade diese einen großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit haben.

Für Frau Meier, scheinen diese Argumente nicht schwer aufzuwiegen. Vielmehr vertritt sie die Meinung, dass der Mehrwert eines Zuschlags auch für das Fahrpersonal nicht erheblich höher sei als bei einer normalen Taxifahrt. Der Grund: Das Fahrpersonal sei in der Regel nur am Umsatz beteiligt, oder nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. So eine Aussage ist für das Taxigewerbe nur schwer nachvollziehbar, denn ist man am Umsatz beteiligt, dann haben die Zuschläge sehr wohl einen Einfluss auf den Verdienst. Eigentlich geht es aber um die Zeit, die ein Fahrer bei einem Auftrag gebunden ist und die muss sich mit einem Mindestlohn auch abbilden lassen.

Letztlich geht es in der ganzen Diskussion um die Inklusionstaxis nicht darum, dass das Taxigewerbe sich gegen diesen Service sperrt, auch nicht darum, dass der politische Druck stark genug wäre. Vielmehr geht es darum, dass weder Stadt noch Taxibetriebe bereit sind, bei diesen Fahrten draufzuzahlen. Fahrgäste, die wiederum gerne bereit wären, einen Aufpreis zu zahlen, dürfen es aber nicht, weil die Taxitarifordnung keinen Spielraum dafür lässt.

Wenn sich die Stadt nicht bald ein Zugeständnis für die Beförderung von Menschen im Rollstuhl abringen lässt, dann muss das Prinzip Inklusionstaxi in der Millionenstadt mit Herz endgültig als gescheitert angesehen und begraben werden. Das ist nicht nur für die vielen Rollifahrer schade, die eben nicht spontan ein Beförderungsmittel nutzen können, sondern vor allem auch für die vielen Gewerbevertreter und Taxiunternehmer, die sich in den vergangenen Jahren für eine Lösung eingesetzt haben. sg

Beitragsfoto: Die Inklusionstaxis 

Tags: InklusionstaxiMünchenRollitaxiRollstuhlbeförderungTaxitarif
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 1

  1. David LoPan says:
    3 Wochen her

    Fragt mal bei Uber nach, die machen das bestimmt und es wird auch bestimmt billig! 😉

    Antworten

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