Seit Januar gilt in Essen ein Mindesttarif für Mietwagenfahrten. Der Fahrpreis darf maximal sieben Prozent unter dem Taxitarif liegen – ein Schritt, mit dem die Stadt gezielt faire Wettbewerbsbedingungen schaffen wollte, doch der Widerstand gegen die Regelung wächst. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind inzwischen fünf Klagen eingegangen.
Viele Taxiunternehmen verzeichneten drastische Rückgänge bei den Fahrten, teilweise bis zu 50 Prozent. Kommunalpolitik und Branche sehen darin eine Gefährdung der öffentlichen Mobilitätsstruktur und führten daher das MBE ein.
Mehrere Fahrer und Mietwagenunternehmen wehren sich nun juristisch gegen die neue Regelung. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind fünf Klagen eingegangen, zusätzlich liegt ein Eilantrag vor. Ziel der Kläger ist es, weiterhin flexibel und zu niedrigeren Preisen fahren zu dürfen.
Bis zu einer Entscheidung bleibt offen, ob die Preisuntergrenze dauerhaft Bestand hat.
Im Gegensatz zu Plattform-vermittelten Mietwagen erfüllt das Taxigewerbe mehr als eine reine Beförderungsaufgabe: Es stellt rund um die Uhr Mobilität sicher, übernimmt Krankenfahrten und ergänzt Bus und Bahn. Ruinöser Preiswettbewerb könnte diese Versorgungsfunktion gefährden. Mit dem Mindesttarif und einer moderaten Tarifanpassung soll langfristig ein stabiles Angebot gesichert werden.
Um konkurrenzfähig zu bleiben, reagierten die Taxiunternehmen mit digitalen Lösungen. Festpreise bei App-Bestellungen schaffen zudem Transparenz und Planungssicherheit für Fahrgäste. Der klassische Taxameterpreis hat aber weiterhin für spontan herangewunkene Fahrten Bestand.
Der Ausgang der Verfahren dürfte über Essen hinaus Bedeutung erlangen. Viele Kommunen beobachten genau, ob Mindesttarife ein geeignetes Instrument sind, um fairen Wettbewerb zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr sicherzustellen und orientieren sich an dem Vorreiter Essen. Für das Taxigewerbe geht es um nicht weniger als die eigene Zukunftsfähigkeit als systemrelevanten Verkehrsträgers. nu
Beitragsfoto: KI-basierendes Symbolbild





