In Rostock kommt es seit Monatsbeginn zu Einschränkungen bei Krankenfahrten. Spezialtransport-Betriebe für Krankenfahrten haben Tragestuhl- und Liegendtransporte für Versicherte der DAK-Gesundheit vorerst eingestellt. Hintergrund ist nach Angaben der Unternehmen eine fehlende wirtschaftlich tragfähige Vergütungsvereinbarung mit der Krankenkasse.
Betroffen sind Tragestuhl- und Liegendtransporte ohne medizinische Fachbegleitung, etwa Fahrten zu Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien, zu ambulanten Behandlungen sowie Entlassungsfahrten aus Krankenhäusern. Für solche Fahrten ist gesetzlich eine Zwei-Personen-Besatzung vorgeschrieben. Wie der Landesverband für das Taxi – und Mietwagengewerbe Mecklenburg / Vorpommern e.V. in einer Pressemeldung mitteilt, sei der Betrieb solcher Transporte für die Mitgliedsunternehmen des Verbands mit erheblichem Aufwand verbunden – unter anderem durch speziell ausgerüstete Fahrzeuge, steigende Personal- und Energiekosten sowie strenge arbeits- und mindestlohnrechtliche Vorgaben.
Nach Darstellung der Betriebe gibt es seit dem 1. Januar keine Vergütungsregelung mehr, die die tatsächlichen Kosten abdecke. Mehrere Gesprächsangebote in den vergangenen Monaten seien ohne Ergebnis geblieben. Ohne eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage könne man die Leistungen nicht mehr rechtssicher und verantwortbar erbringen.
Die Unternehmen betonen, dass sie grundsätzlich weiterhin bereit seien, Krankenfahrten durchzuführen. Ziel bleibe eine verlässliche und patientengerechte Versorgung – allerdings nur auf Basis einer angemessenen Vergütung. Bis dahin entstehe jedoch eine Versorgungslücke, die vor allem chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen treffen würde.
Patienten, die auf regelmäßige Beförderungen angewiesen sind, werden von den Unternehmen jedoch weiterhin unterstützt – etwa durch Beratung, Hinweise auf Alternativen oder Abstimmungen mit behandelnden Einrichtungen, soweit dies ohne bestehende Vergütungsvereinbarung möglich ist.
Die Verantwortung für die Organisation alternativer Beförderungsmöglichkeiten liege aufgrund des gesetzlichen Sicherstellungsauftrags bei den Krankenkassen.
Wie kürzlich berichtet, könnte sich die Situation in Mecklenburg-Vorpommern weiter zuspitzen: Ab dem 1. April sollen viele Taxi- und Mietwagenunternehmen im Land generell keine Krankenfahrten mehr durchführen. Weitere Hintergründe dazu folgen auch in der kommenden Print-Ausgabe. nu
Beitragsfoto: Symbolbild, pixabay








Oh, ich dachte verantwortlich sind ausschließlich ein- oder ausweisende ARZTpersonen ???