Freudige Nachricht zu Ostern: Der Fachverband Pkw-Verkehr Hessen e.V. (FPH) konnte mit der Krankenkasse DAK eine Anpassung der Vergütungen erzielen.
Wie der Verband gegenüber seinen Mitgliedern unmittelbar vor den Osterfeiertagen mitteilte, erklärt sich die DAK bereit, bei den Einzelverträgen für die Mitglieder des FPH den gleichen Vergütungssatz anzuwenden, den der Verband auch mit dem Verband der Ersatzkassen ausgehandelt hat.
Da mit diesem zuvor eine Anhebung der Entgelte um knapp unter zehn Prozent erfolgt war, wird auch bei der DAK sowohl der Grundpreis als auch der Besetzkilometer entsprechend angehoben. „Die DAK hat gestern […] offiziell mitgeteilt, dass sie die prozentualen Vergütungssteigerungen in allen Einzelverträgen unserer Mitglieder fristgerecht zum 01.04.2026 umsetzen wird“, heißt es in einem Taxi Times vorliegenden Mitgliederschreiben.
Damit können die FPH-Mitglieder ihre Sitzendkrankenfahrten mit Patienten der DAK rückwirkend zum 1.4.26 mit 2,35 Euro ab dem 6. Besetzkilometer abrechnen. Für die ersten fünf Kilometer wird eine Pauschale von 13,53 Euro bezahlt. Derzeit werden die neuen Tarife noch in die Datenbanken der DAK eingespeist, anschließend werde man Unternehmen die neuen Verträge zur Unterschrift zusenden, heißt es seitens der Vertragspartner. Zum 1. Januar 2027 werden die Vergütungen dann um weitere knapp fünf Prozent auf dann 2,45 Euro pro Besetztkilometer angehoben.
Das Verhandlungsergebnis wird vom Verband als Erfolg angesehen. „Trotz der Einführung von DAK-Einzelverträgen ist es uns gelungen, maßgeblichen Einfluss auf die Vertragsgestaltung bei der DAK zu nehmen und in allen Segmenten deutliche Vergütungsanpassungen für euch zu sichern, die euch wirtschaftlich entlasten“, schreibt FPH-Geschäftsführer Mathias Hörning an seine Mitglieder.
Die DAK Gesundheitskasse war Ende 2024 in Hessen aus der Verhandlungsgemeinschaft der Ersatzkassen (VdEK) ausgestiegen und schließt seitdem mit den Taxi- und Mietwagenbetrieben Einzelverträge ab, verbunden mit der Hoffnung, damit im Bereich der Krankenfahrten direkte Einsparungen zu erzielen. Der FPH hat sich damit allerdings nicht abgefunden und weiterhin intensiv mit den DAK-Verantwortlichen verhandelt.
Um der Kasse klarzumachen, dass man nur zu wirtschaftlich erträglichen Preisen fährt, hatten viele Mitgliedsbetriebe Anfang 2025 sogar die Fahrten eingestellt. In Kombination mit einer Medienkampagne und politischer Unterstützung war die DAK gezwungen, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und den damaligen – völlig unwirtschaftlichen – Preis von 1,90 Euro deutlich nach oben zu schrauben. (Taxi Times hatte diesen Konflikt damals intensiv begleitet).
Der FPH zählt zu den Taxi- und Mietwagenverbänden mit dem höchsten Organisationsgrad. Das bedeutet, dass der Verband auf eine starke Rückendeckung vertrauen kann, die manche Verhandlungen mit den Krankenkassen erleichtert. Dadurch konnte man neben den nun vermeldeten Ergebnissen auch bereits erfolgreich Entgelterhöhungen für Rollstuhl-, Liegend- und Tragestuhlfahrten in diesem Jahr durchsetzen. jh
Kurzkommentar der Taxi-Times-Redaktion: Zwei Verhandlungen mit höchst unterschiedlichen Ergebnissen: Während in Hessen der Taxiverband und die Krankenkasse eine einvernehmliche Lösung fanden, demonstrieren in Mecklenburg-Vorpommern die Taxiunternehmen und Krankenfahrdienste, weil die Krankenkassen auf stur schalten und nach wie vor der Meinung sind, dass zwei Euro pro Besetzkilometer ausreichend sind – während die Taxiseite jene Sätze als Mindestmaß ansetzen, die man nun in Hessen erfolgreich verhandelt hat.
Man kann über diese regionale Ungleichheit nur den Kopf schütteln. Die vom Taxigewerbe geforderten Entgelte basieren auf Kostenkalkulationen, die für alle Bundesländer anwendbar sind. Die Lohnnebenkosten sind deutschlandweit gleich, ebenso der Mindestlohn. Auch ein Auto samt Wartung kostet in der ganzen Republik dasselbe. Man könnte diese Aufzählung noch beliebig fortsetzen.
Wenn Krankenkassenvertreter in Mecklenburg-Vorpommern (ebenso wie in Brandenburg) trotzdem der Meinung sind, sie müssen auf deutlich niedrigere Entgelte beharren, schotten sie ihre Bundesländer von der Möglichkeit ab, eine zukunftsfähige mobile Daseinsvorsorge sicherzustellen. Die Zeiten des Mauerbaus sind doch aber spätestens seit 1989 eigentlich Geschichte.
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