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Wenn aus 15 Euro Anfahrtskosten 300 Euro werden…

von redaktion
4. Juni 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0
Wenn aus 15 Euro Anfahrtskosten 300 Euro werden…
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Taxi bestellt und dann doch mit dem Nachbarn gefahren. Als die untreue Dame am Telefon auch noch beleidigend wurde, entschloss sich die Unternehmerin, für die Anfahrt 15 Euro in Rechnung zu stellen. Die Sache ging bis zum Gerichtsvollzieher.

Für viele Taxifahrer gehören diese No-Shows fast schon zum Berufsrisiko. Aber es muss nicht immer auf dem Rücken der Taxibetriebe ausgetragen werden. Das dachte sich auch die Unternehmerin Michaela Wälter aus Eslohe und berechnete für die Fehlfahrt 15 Euro.

Eigentlich ist Frau Wälter durchaus ein verständnisvoller Mensch und kann auch verstehen, dass sich die Pläne der Fahrgäste mitunter ändern können. Im vorliegenden Fall gab es anstatt einer Entschuldigung vom verpassten Fahrgast auch noch beleidigende Worte – also entschloss sich die Taxiunternehmerin zu der angesprochenen Rechnung.

Michaela Wälter; Foto: privat

Mit welchen Worten die Unternehmerin beleidigt wurde und warum der schlussendlich zu zahlende Betrag letztlich auf 300 Euro angeschwollen ist, beschreibt Taxi Times in seiner aktuellen Printausgabe vom 2. Quartal 2026.

Die Ausgabe kann unter diesem Link als Einzelheft bestellt werden. Premium-Abonnenten sowie die Mitglieder und Teilnehmer all jener Taxiverbände und Taxizentralen, die Kooperationspartner des Taxi-Times-Verlags sind, erhalten die Printausgabe per Post oder können diese bei ihrem Verband oder Taxizentrale abholen. red

Hinweis der Redaktion: Als Mitglied oder Teilnehmer bei einem / einer der nachfolgend aufgeführten Taxiverbänden oder Taxizentralen erhalten Sie die jeweils aktuelle Printausgabe der Taxi Times kostenlos über Ihren Verband oder Ihre Taxizentrale. Sie liegt dort zum Mitnehmen aus oder wird Ihnen auf Wunsch an Ihren Betriebssitz geschickt.

In folgenden Städten sind die dortigen Taxiverbände bzw. Taxizentralen Kooperationspartner von Taxi Times

Augsburg: Taxi eG; Bamberg: Taxi eG; Bielefeld: Bieta; Berlin: Bundesverband BVTM; Berlin: Innung; Berlin: Taxi ONE; Berlin: Taxi Deutschland e.V.; Berlin: taxi.eu; Bonn: Taxi eG; Braunschweig: Taxi-Ruf; Bremen: Fachvereinigung; Bremen: Taxi-Ruf; Celle: TFR; Dortmund: Taxi eG; Dortmund: VSPV; Dresden: Taxi eG; Düsseldorf: Rhein-Taxi; Erfurt: LTV; Eschborn: best.ways; Essen: Taxi eG; München / Berlin: Taxi Deutschland; Freiburg: Taxi 55 55 55; Hamburg: Hansataxi; Hamburg: Taxen-Union; Hamburg: Taxi Alstertal; Hannover: Hallo Taxi; Heidelberg: Taxi eG; Heilbronn: Taxi Unterland; Karlsruhe: Taxi eG; Kassel: FPH; Koblenz: VDV; Köln: Taxiruf; Leipzig: 4884; Lübeck: Taxi 8 11 22; Mannheim: Taxi eG; München: IsarFunk; München: TVM; München: LVBTM; Münster: Taxi eG; Rosenheim: Edelweiß; Rostock: Taxi eG; Schweinfurt: Taxi eG; Solingen: Taxi eG; Stuttgart: TAZ; Wiesbaden: FTD; Wiesbaden: Taxi eG

Beitragsfoto: Ausschnitt aus der aktuellen Printausgabe der Taxi Times

Tags: GerichtsverfahrenGerichtsvollzieherLeerfahrt
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