Der Bundesverband Taxi und Mietwagen bewertet den Entwurf zum Bürokratismusabbau des BMV überwiegend positiv, fordert jedoch weiterhin verbindliche Qualifikationsanforderungen zumindest in Großstädten.
Nachdem der VSPV den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich überwiegend begrüßt und in den meisten Punkten, die das Taxi- und Mietwagengewerbe betreffen, zugestimmt hat (Taxi Times berichtete), hat auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) seine Stellungnahme bekanntgegeben. In wesentlichen Punkten liegen die beiden Verbände nahe beieinander. Ein Hauptunterschied betrifft die Kleine Fachkunde.
Wie berichtet, soll die bundesweite Pflicht zum Nachweis der Kleinen Fachkunde für Taxi- und Mietwagenfahrer, wie sie in der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vorgesehen ist, entfallen. Stattdessen sollen die Länder künftig selbst entscheiden können, ob sie einen solchen Nachweis verlangen – ein Weg, den Hamburg bereits vor zwei Jahren eigeninititativ eingeschlagen hatte. Während der VSPV diese Lösung ausdrücklich begrüßt und die Frage der Fachkunde den Ländern überlassen möchte, bewertet der BVTM den Wegfall einer bundeseinheitlichen Regelung grundsätzlich kritisch.
Der Bundesverband erinnert daran, dass die Kleine Fachkunde 2021 als Ersatz der abgeschafften Ortskundeprüfung eingeführt wurde, anschließend jedoch nie praktisch umgesetzt worden ist, obwohl von den Verbänden viel arbeitsintensive Unterstützung geleistet wurde und „die entsprechenden Prozesse mit Bund und Ländern zu jeder Zeit außerordentlich konstruktiv begleitet“ worden waren. Anders als TMV und VSPV hält der BVTM einen solchen Nachweis insbesondere in Großstädten weiterhin für sinnvoll, „um ein Mindestmaß an Qualität und ein Bewusstsein für die besonderen Sorgfaltspflichten, wie sie sich aus § 7 BOKraft in Verbindung mit den weiterführenden Regelungen in BOKraft und PBefG ergeben, flächendeckend sicherzustellen. […] Der Wille des Gesetzgebers, ausgedrückt in der PBefG-Novelle 2021, war klar: Jeder Fahrgast soll sich darauf verlassen können, dass er oder sie in jedem Taxi und Mietwagen von qualifiziertem Personal sicher und zuverlässig gefahren wird.“
Gleichwohl unterstützt auch der BVTM die geplante Länderöffnungsklausel, allerdings mit Bauchschmerzen: Wenn eine bundesweite Lösung politisch nicht durchsetzbar sei, bestehe durch die Öffnung zumindest die Chance, dass die Fachkunde in einzelnen Regionen tatsächlich eingeführt werde. Das erinnert an die Forderung einer Befreiung des Taxigewerbes von der Ortskundeprüfung, wie sie Ende der 2010er-Jahre von Teilen des Taxigewerbes erhoben worden war, die zwar den Qualitätsansprüchen einer guten Dienstleistung zuwiderläuft, jedoch nach dem Wegfall der Prüfung für Mietwagenfahrer als notwendiges Übel zum Entschärfen des entstandenen Wettbewerbsnachteils angesehen wurde. Der BVTM gibt außerdem zu bedenken, dass die Länderöffnungsklausel regulativ einen Rückschritt bedeute, da unterschiedliche Länderregelungen mehr Bürokratie bedeuten statt weniger.
Noch einen Schritt weiter geht der BVTM bei der Frage, wer über solche Anforderungen entscheiden sollte. Die entscheidende Trennlinie verlaufe im Personenverkehr nicht zwischen den Bundesländern, sondern zwischen Ballungsräumen und ländlichen Gebieten. Deshalb regt der Verband an, die Entscheidungsmöglichkeit nicht nur den Ländern, sondern auch den Kommunen oder regionalen Genehmigungsbehörden zu eröffnen. Praktisch würde dies bedeuten, dass beispielsweise in einer Großstadt zusätzliche Anforderungen für Fahrer gelten könnten, während diese im übrigen Bundesland nicht vorgeschrieben wären. Damit will der BVTM die sehr gegensätzlichen Interessenslagen von Stadt und Region unter einen Hut bringen: Während in ländlichen Gebieten der Zugang zum Beruf weiterhin ohne zusätzliche Prüfung möglich bliebe, könnten Großstädte eigene Qualifikationsanforderungen festlegen.
Darüber hinaus weist der BVTM auf die bekannten Probleme bei der Kontrolle länderübergreifend tätiger Mietwagenunternehmen hin. Wenn ein Bundesland von der neuen Möglichkeit Gebrauch mache und das benachbarte nicht, seien eine enge Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden und ein funktionierender Informationsaustausch notwendig. Am Beispiel der nach Brandenburg „geflüchteten“ Berliner Mietwagenunternehmen zeigen sich schon jetzt die Schwierigkeit und der enorme Aufwand der Zusammenarbeit verschiedener Behörden.
Der BVTM nutzt die Gelegenheit der Stellungnahme für eine zusätzliche Forderung, die auch das Finanzressort betrifft: Er regt an, die Eichfrist für Taxameter von derzeit einem Jahr auf die ansonsten übliche Frist von zwei Jahren anzuheben. Wie er bereits in der Vergangenheit dargelegt hat, gebe es keine technischen Gründe für die Sonderbehandlung der Taxameter. Für die Unternehmen würde eine längere Eichfrist weniger Werkstatttermine, weniger Ausfallzeiten der Fahrzeuge und geringere Kosten bedeuten. Das mögliche Entlastungspotenzial liege bei rund 15 Millionen Euro jährlich. ar
Die Stellungnahme des BVTM zum „Entwurf für eine Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich“ des Bundesministeriums für Verkehr ist hier komplett nachzulesen.
Beitragsbild: Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (Foto: BMV) und BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann (Foto: IRU)








die Prüfung gehört schon lange eingeführt