Samstag, 17. Mai 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Politik

Hamburg nimmt kleine Fachkunde auf eigene Faust in Angriff

von Axel Rühle
12. Juli 2024
Lesedauer ca. 4 Minuten.
11
Hamburg nimmt kleine Fachkunde auf eigene Faust in Angriff
Werbung
 

Da im Land Hamburg die dreijährige Schonfrist für P-Schein-Neulinge abläuft, der Bundesgesetzgeber aber noch keine Fachkundeprüfung eingeführt hat, hat die Bürgerschaft jetzt eine eigene Umsetzung beschlossen.

Der Antrag kam am 12. Juni von der SPD- und der Grünen-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft, dem Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg, und war verständlich und nachvollziehbar begründet. Das lag unter anderem am guten Draht des Taxigewerbes zu den Politikern. Wie Jan Grupe, Vorsitzender der Taxen-Union Hamburg e. V. berichtet, hatten die – nach seiner Darstellung sehr Taxi-affinen – Abgeordneten Ole Thorben Buschhüter und Ali Şimşek, die sich auch häufig bei Veranstaltungen des Taxigewerbes über die aktuelle Lage informieren, sich des Themas angenommen, nachdem Grupe es angesprochen hatte. Auch Referatsleiter Dirk Ritter von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hatte sich für eine Lösung in Landesregie stark gemacht.

Der Antrag, dem der grüne Koalitionspartner und die oppositionelle Linke sowie die CDU zustimmten, während AfD gegen ihn stimmte, hatte das Thema „Prüfung zum ‚Nachweis der Fachkunde’ für Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (Taxen, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr) einzuführen“.

In ihrer ausführlichen Begründung stellt die SPD zunächst fest, dass die Taxibranche seit Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil des Hamburger Verkehrs ist. „Taxiverkehr ermöglicht Mobilität an Orten und zu Zeiten, an denen kein eigenes Auto und kein ÖPNV vorhanden oder die Fahrt damit nicht praktikabel ist.“ Der Tür-zu-Tür-Service, den ein Taxi bietet, sei besonders für ältere Fahrgäste, für Fahrten mit Gepäck, für mobilitätseingeschränkte Menschen und Besucher der Stadt eine gern genutzte Option.

Zu den beförderungsrechtlichen Aspekten wird erwähnt, dass anstelle der Anfang August 2021 entfallenen Ortskundeprüfung im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bzw. ein „Nachweis der Fachkunde“ für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (weiterhin für Taxen und neuerdings auch für Mietwagen und für gebündelten Bedarfsverkehr) gefordert wird. Der Bundesgesetzgeber habe hierzu seitdem allerdings keine konkreten Anforderungen an einen solchen Nachweis festgelegt.

In der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) heißt es in Paragraph 48, Absatz 4: „Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber – falls die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll – einen Nachweis der Fachkunde vorlegt. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Die geeignete Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt.“ So viel zum Bundesrecht.

Zudem wird in dem Antrag der SPD noch einmal auf die derzeitige Rechtslage auf Landesebene hingewiesen: „Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausgestaltung des sog. Fachkundenachweises vorliegt, gilt für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg vorläufig folgende Regelung: Wenn ab dem 2. August 2021 eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxen, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr) neu erteilt wird, erfolgt dies zunächst ohne den entsprechenden Fachkundenachweis erst einmal für drei Jahre. Mit der Einführung des Fachkundenachweises ist dieser verpflichtend, auch, wenn nach dem 2. August 2021 eine Fahrgastbeförderung erteilt worden ist. Sobald festgelegt ist, welche Stelle(n) in Hamburg für den Fachkundenachweis zuständig wird und das Ablegen einer Prüfung möglich ist, wird dieser in Hamburg bei Verlängerungen der Fahrerlaubnis vorzulegen sein. Der für die Ausstellung der Fahrerlaubnis zuständige Landesbetrieb Verkehr wird mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende den zeitlichen Übergang festlegen.“

Dieser Sachstand gelte seit nunmehr drei Jahren, und noch immer seien die Bemühungen um eine bundesweite Lösung nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bzw. die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) habe zwar bereits einen Fragenkatalog ausgearbeitet mit den Schwerpunkten „Verkehrsverhalten“, „Sicherer Transport für Personen mit Beeinträchtigungen – Inklusionsverkehre“ sowie „Überfallsicherheit“, dieser befände sich jedoch noch in der Abstimmung mit den Ländern und den Gewerbeverbänden.

Momentan müssten angehende Fahrer daher für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxen, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr) lediglich einen gültigen Führerschein und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und die gesundheitliche Eignung nachweisen. „Weitere Kenntnisse sind nicht erforderlich, weder aktuelles Wissen zum Straßenverkehrsrecht noch ein geschulter Umgang mit Fahrgästen – insbesondere den Fahrgästen mit Behinderung. Darunter droht mittelfristig die Qualität und Attraktivität der Branche zu leiden. Diese Situation ist weder im Interesse der Fahrgäste noch der Taxibranche, deren guter Ruf ihre wichtigste Visitenkarte ist.“

Daher sei es geboten, zur Erfüllung der Vorgaben des PBefG und des Fahrerlaubnisrechts und in Ermangelung einer bundesweiten Regelung diese aus Hamburg voranzutreiben und für den Fall, dass dies zeitnah nicht gelingt, zumindest eine Hamburger Lösung zum „Nachweis der Fachkunde“ zu etablieren, die die Qualität bei der Personenbeförderung sicherstellt.

Die SPD-Fraktion beantragte deshalb, dass die Bürgerschaft beschließen möge: „Der Senat wird ersucht, die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung voranzutreiben oder, falls dies nicht rechtzeitig gelingt, eine eigene Prüfung zum ‚Nachweis der Fachkunde’ im Sinne von § 48 Absatz 4 Nummer 7 FeV umzusetzen; sich dabei am bereits erarbeiteten Fragenkatalog des BMDV/der BASt zu orientieren; die geeignete Stelle im Sinne von § 48 Absatz 4 Nummer 7 FeV zu bestimmen; die Regelung des § 48 Absatz 7 FeV (Der Halter eines Fahrzeugs darf die Fahrgastbeförderung nicht anordnen oder zulassen, wenn der Führer des Fahrzeugs die erforderliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besitzt oder die erforderliche Fachkunde nicht nachgewiesen hat) in Hamburg zeitnah umzusetzen; der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2024 zu berichten.“

Diesen Antrag hat die Bürgerschaft gestern auf einer langen Sitzung mehrheitlich angenommen. ar

Beitragsbild: Gewerbevertreter Jan Grupe (vordere Reihe, 2. v. l.) mit den SPD-Politikern Ole Thorben Buschhüter (ganz links) und Ali Şimşek (daneben), Hansa-Taxi-Vertreter Jan Weber (mit Vollbart, in der Bildmitte) und weiteren Taxiunternehmern; Foto: Ali Şimşek

Tags: Dirk RitterFahrerlaubnisverordnungHamburger BürgerschaftJan GrupeKleine Fachkunde
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

Ähnliche Artikel

Hamburg passt Leihtaxi-Regelung an
Beförderungsrecht

Zu wenig Umsatz, zu viele Taxis – der Hamburger Plan gegen Taxi-Insolvenzen

10. Mai 2025
BVTM diskutiert mit Klöckner bei Betriebsbesuch im Wahlkreis
Bundesverband

BVTM diskutiert mit Klöckner bei Betriebsbesuch im Wahlkreis

6. Mai 2025

Kommentare 11

  1. Igor Isaev says:
    10 Monaten her

    Vorbildlich ☺️

    Antworten
  2. Tiffany Taxi says:
    10 Monaten her

    Damit ist Hamburg der Bundeshauptstadt mal wieder um Lichtjahre voraus, während sich hier in Berlin die Qualität der nachrückenden Taxifahrer im Sinkflug befindet…

    Antworten
  3. M.R. says:
    10 Monaten her

    Man sollte schon klar unterscheiden – nur wer den 1. Wohnsitz bei Beantragung für Ersterteilung oder Verlängerung in Hamburg hat, würde dann diese Prüfung ablegen müssen. Alle anderen, auch ohne Prüfung, dürfen trotzdem in Hamburg arbeiten und fahren.

    Antworten
    • Dirk Ritter says:
      10 Monaten her

      Moin aus Hamburg,
      das stimmt so nicht, denn bitte § 48 Abs. 7 FeV beachten: Der Halter eines Fahrzeugs darf die Fahrgastbeförderung nicht anordnen oder zulassen, wenn der Führer des Fahrzeugs die erforderliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besitzt oder die erforderliche Fachkunde nicht nachgewiesen hat.
      Heißt, dass Hamburg durchaus fordern kann, dass Hamburger Unternehmer nur noch Fahrpersonal einsetzen, die auch die Fachkunde erworben haben, unabhängig davon, wo Fahrpersonal wohnt.
      Dirk Ritter, Verkehrsbehörde Hamburg

      Antworten
  4. Sven Wefels says:
    10 Monaten her

    Moin Herr Ritter,
    bin ja sonst gern am meckern, aber ziehen Sie das bitte endlich durch.
    Zeitnah!
    Die Qualität, selbst deutschsprachiger Frischlinge, befindet sich im Sturzflug.
    Es passieren Dinge, die dürfen nicht passieren. Vor allem des Nachts auf dem Kiez!
    Zur EM selbst am Posten Nobistor erlebt!
    Fahrgast: „Was kostet es zum Hotel Elysee?“
    Fahrer: „Da machen wir Festpreis 50,00 €“
    Also etwa der doppelte Preis, bzw. Missbrauch der FP-Taste!
    Das Ende vom Lied ist dann, dass man mit ausgesteckten Finger auf uns zeigt und zu Recht fragt, „Warum habt ihr nichts getan?“.
    Hamburg macht seit Jahren schon so vieles richtig, Stichwort Fiskaltaxameter, aber wenn „Berlin“ es nicht gebacken bekommt, dann muss es eben Hamburg im Alleingang richten.
    Auf geht’s! Bitte!!!

    Antworten
  5. Halit Bataray says:
    10 Monaten her

    ich bin aufgeregt und erfreut, dass es positive Ereignisse in Richtung der Fachkunde – es ist leider längst überfällig. Es ist wirklich bedauerlich, dass die Qualität der Taxifahrer in Hamburg extrem gesunken ist. Viele Fahrer benehmen sich schlecht, gehen sorglos mit den Fahrzeugen um und halten sich weder an gesetzte Regeln noch an die Arbeitszeiten. Am Ende haftet man als Unternehmer dafür.

    Früher wurden in der Ortskundeschulung unbeschriebene Regeln vermittelt, die heute keinen Wert mehr haben, weil sich die Fahrer ohne Schulung nicht daran halten. Ein Beispiel ist die Regel, kurz vor dem Hamburger Flughafen nicht zu überholen, damit jeder Fahrer seine Reihe einhält. Heutzutage achtet niemand mehr darauf, und man wird oft mit erhöhter Geschwindigkeit auf der Alsterkrugchaussee überholt.

    Obwohl wir interne Schulungen anbieten, um die Fahrer zu sensibilisieren, halten sich viele nicht an die Vorgaben. Wenn man sie darauf anspricht, stellen sie sich unwissend, aber bei der Bezahlung sind sie plötzlich sehr gut informiert. In den letzten Jahren hat sich so viel in der Taxibranche in Hamburg verändert, dass es schwer fällt, die Qualität der Fahrer ohne Ortskundeprüfung gutzureden.

    Es ist bekannt, dass es einen Mangel an Arbeitskräften in der Branche gibt, aber ich denke, es wäre besser, wenn nur Mitarbeiter, die die Fachkundeprüfung bestanden haben, als Taxifahrer eingesetzt werden. Eine solche Prüfung würde uns ermöglichen, ungeeignete Fahrer auszusortieren. Das bisschen mehr an Aufwand würde eine enorme Möglichkeit schaffen, die Qualität der Taxifahrer wieder zu verbessern.

    Ich freue mich sehr, dass endlich etwas in Richtung Fachkundeprüfung unternommen wird und warte aufrichtig darauf, wie viele andere Unternehmer auch. Diese Maßnahme wird hoffentlich dazu beitragen, die Qualität in unserer Branche wieder zu steigern.

    Antworten
  6. Klaus Koch says:
    8 Monaten her

    Es ist erfreulich, das die kleine Fachkunde unser Image wieder verbessern kann.
    Aber ich vermisse die Ortskundeprüfung. Ohne diese kann trotz Fachkundeprüfung, jeder in jeder
    Stadt Personen befördern, was immer noch zur Folge hat, das Fahrgäste durch Umwege oder allgemeine
    Unkenntnis seines Pflichtfahrgebietes betrogen werden.

    Fazit: Nur mit ausreichenden Ortskenntnissen ist es möglich eine gute Personenbeförderung und
    allgemeine Dienstleistungen zu erbringen.

    Antworten
  7. Guenther Haberlandt says:
    6 Monaten her

    Bitte die Ortskundeprüfung wieder einführen. Viele Fahrer können nicht einmal ihr Navi bedienen und be ötigen die Hilfe der Fahrgäste.

    Antworten
    • Redaktion says:
      6 Monaten her

      Danke für diese Anregung. Man stelle sich vor, dass man in einer Bäckerei Brot für 4,80 Euro einkauft und dann 5 Euro gibt und man dann dem Verkäufer sagen muss, dass 20 Cent zurückgegeben werden müssen. Sollte man dann auch vom Staat verlangen, dass er für alle Angestellte des Einzelhanddels eine 1×1-Prüfung einführt?
      Die Ortskundeprüfung wird nicht wieder zurückkommen. Es ist auch nicht nötig, denn warum soll die Politik für etwas einspringen, was ganz klar die Verantwortung des Taxiunternehmers ist.
      Taxiunternehmer, die Fahrer einstellen, die sich nicht auskennen und nicht einmal ein Navi bedienen können, sollten eigentlich als fachlich nicht geeignet eingestuft werden. Wenn man schon ein politisches Eingreifen einfordert, dann gleich in die Richtung, dass der Staat eine rechtliche Grundlage bekommt, eine Taxikonzession einziehen zu dürfen, wenn der Unternehmer nachweislich nicht geeignetes Personal einsetzt. Klingt ketzerisch, aber wäre ein Ansatz, der endlich dafür sorgen könnte, dass Taxi wertvoll bleibt.

      Antworten
  8. L says:
    6 Monaten her

    Die alte Ortskenntniss Prüfung muss zurück mit Strassen Kenntnis, wie wo welcher Stadtteil liegt. Die kleine Prüfung ist ein Witz es wird sich nix verbessern, Fahrer die mit der alten Prüfung bestanden haben ,verlassen das Taxigewebe weil die kein bock mehr auf den mist haben. Da ist ein idiot nach dem anderen unterwegs ,die von nix eine Ahnung haben mir tun die Fahrer leid die mit der richtigen Prüfung bestanden haben, gelernt haben die Stadt richtig gut kennen.

    Antworten
    • Redaktion says:
      6 Monaten her

      Danke für Ihren Kommentar. Man stelle sich vor, dass man in einer Bäckerei Brot für 4,80 Euro einkauft und dann 5 Euro gibt und man dann dem Verkäufer sagen muss, dass 20 Cent zurückgegeben werden müssen. Sollte man dann auch vom Staat verlangen, dass er für alle Angestellten des Einzelhanddels eine 1×1-Prüfung einführt?
      Die Ortskundeprüfung wird nicht wieder zurückkommen. Es ist auch nicht nötig, denn warum soll die Politik für etwas einspringen, was ganz klar die Verantwortung des Taxiunternehmers ist.
      Taxiunternehmer, die Fahrer einstellen, die sich nicht auskennen und nicht einmal ein Navi bedienen können, sollten eigentlich als fachlich nicht geeignet eingestuft werden. Wenn man schon ein politisches Eingreifen einfordert, dann gleich in die Richtung, dass der Staat eine rechtliche Grundlage bekommt, eine Taxikonzession einziehen zu dürfen, wenn der Unternehmer nachweislich nicht geeignetes Personal einsetzt. Klingt ketzerisch, aber wäre ein Ansatz, der endlich dafür sorgen könnte, dass Taxi wertvoll bleibt.

      Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Waldner: Inklusion funktioniert nur mit angemessener Vergütung

Hamburg

Exklusive E-Taxi-Ladesäulen auf Lidl-Parkplätzen

München

Taxi München eG – wie geht es dort jetzt weiter?

Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2024 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.OKMehr