Wer in München Taxi oder Mietwagen fahren will, benötigt einen so genannten Personenbeförderungsschein. Um den zu erhalten, muss ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden. Welche Ärzte dürfen solch ein Gutachten erstellen und wo befinden sich in München und Umland deren Praxen?
Seit 1. Juli 2026 gelten in München so genannte Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen. Das bedeutet, dass Fahrten für Plattformen wie Uber und Bolt nicht mehr zu Dumpingpreisen angeboten werden dürfen, welche zwar für die Kundschaft angenehm billig sind, für die ausführenden Fahrer aber zu prekären Arbeitsverhältnissen und zur Selbstausbeutung führen.
Dass die Münchner Politik dem nun einen Riegel vorgeschoben hat, macht die Personenbeförderung für viele Menschen auch als Beruf wieder attraktiver. Und da Mietwagen jetzt nahezu genauso viel kosten wie Taxifahrten und sich Kunden daher wieder verstärkt für das qualitativ hochwertigere Taxi entscheiden sollten, dürften sich auch viele Neulinge eher für den Beruf des Taxifahrers anstelle eines Mietwagenfahrers für Uber und Bolt entscheiden.
Doch bevor die erste Schicht gefahren werden kann, muss ein so genannter Personenbeförderungsschein (P-Schein)“ beantragt werden. Dafür müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein (gilt sowohl für Taxi- als auch für Mietwagenfahrer): Wer in München seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat, muss ein paar Voraussetzungen erfüllen, um bei der Führerscheinstelle der Stadt München (Eichstätter Straße 2) einen „Personenbeförderungsschein (P-Schein)“ beantragen zu können. Antragsteller mit Hauptwohnsitz außerhalb Münchens müssen bei ihrer jeweiligen Gemeinde den P-Schein beantragen.
Erstens müssen Antragsteller mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Maßgeblich ist dabei, dass der Führerschein innerhalb der vergangenen fünf Jahre mindestens zwei Jahre bestanden hat. Voraussetzung ist außerdem ein gültiger deutscher Kartenführerschein. Inhaber eines ausländischen EU- oder EWR-Führerscheins müssen diesen gegebenenfalls zunächst in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit. Hierzu zieht die Führerscheinstelle unter anderem ein behördliches Führungszeugnis heran, bevor über die Erteilung des Personenbeförderungsscheins entschieden wird.
Um ihre gesundheitliche Eignung nachzuweisen, müssen zukünftige Taxi- und Mietwagenfahrer dagegen selbst aktiv werden. Sie müssen sowohl eine augenärztliche Untersuchung vornehmen lassen wie auch ihre körperliche und geistige Eignung durch ein Gutachten bestätigen lassen.
Beim Erstantrag für den Personenbeförderungsschein ist außerdem ein Leistungstest (Belastbarkeit, Konzentration, Reaktionsfähigkeit usw.) erforderlich. Dieser muss durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner oder eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung erfolgen.
In München gibt es einige Ärzte und Begutachtungsstellen, die sich auf die Untersuchungen zur Ersterteilung eines P-Scheins wie auch zu dessen Verlängerung (ist alle fünf Jahre notwendig) spezialisiert haben. Sie führen auch die augenärztliche Untersuchung durch.
Zwei davon befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Münchner Hauptbahnhof: Die Praxis von Dr. Serbaz Inal in der Bayerstraße 15 sowie die Internationale Gemeinschaftspraxis Dorigoni (Bayerstr. 27). In der Nähe der Theresienwiese (dem Schauplatz des für Taxifahrer immens wichtigen Münchner Oktoberfestes) befindet sich die Praxis von Dr. Kirchhoff in der Ridlerstraße 8. Man findet sie auch unter dem Suchbegriff Medex Plus.
Im Münchner Süden in der Boschetsriederstr. 72 führt das Betriebsärztliche Zentrum München (BZM) die entsprechenden Untersuchungen durch, in Schwabing die Praxis von Dr. Venczel in der Adelheidstr. 23. Last but not least liegt kurz hinter der östlichen Stadtgrenze das Betriebs- und Verkehrsmedizinische Zentrum Kirchheim (Am Brunnen 17), das unter Taxlern sicherlich weitaus mehr unter dem Namen „Dr. Hingerle“ bekannt ist.
Es empfiehlt sich, bei allen der hier genannten Praxen vorab einen Termin zu vereinbaren. Das Ergebnis der Untersuchung bekommt man unmittelbar im Anschluss.
Einer Anmeldung für den Personenbeförderungsschein steht dann nichts mehr im Wege. jh
Beitragsfoto: KI-generiert







